Berechnen Sie die Notarkosten für ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Rechner berücksichtigt den Nachlasswert, die Art des Testaments (Einzel, gemeinschaftlich, Erbvertrag) und die Registrierungsgebühr.
Rechtsgrundlage
- § 91 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Geschäftswert für Testamente und Erbverträge
Gültig ab: 1. 8. 2013
- § 36 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Mindest-Geschäftswert
Gültig ab: 1. 8. 2013
Notarkosten Testament: Beurkundung und Registrierung
Ein notarielles Testament bietet gegenüber einem eigenhändigen Testament erhebliche Vorteile: professionelle rechtliche Beratung, sichere Formulierung letzter Anordnungen und automatische Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden anhand des Nachlasswerts berechnet.
Geschäftswert und Grundgebühr
Der Geschäftswert richtet sich nach § 91 GNotKG nach dem Wert des Nachlasses. Mindestgeschäftswert ist 30.000 €. Bei einem Nachlasswert von 200.000 € beträgt die Grundgebühr aus Tabelle B 435 €. Für ein Einzeltestament fallen 1,0-fach (435 €), für ein gemeinschaftliches Testament 1,5-fach (652,50 €) und für einen Erbvertrag 2,0-fach (870 €) der Grundgebühr an.
Zentrales Testamentsregister
Jedes notarielle Testament wird beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR) registriert. Die Registrierungsgebühr beträgt pauschal 18 €. Das ZTR stellt sicher, dass nach dem Tod die zuständigen Standesämter das Nachlassgericht informieren und das Testament dem Erblasser zugeordnet werden kann. Ohne Registrierung besteht das Risiko, dass das Testament übersehen oder zu spät gefunden wird.
Gesamtkosten im Überblick
Bei einem Nachlasswert von 200.000 € kostet ein Einzeltestament ca. 535 € brutto (inkl. MwSt und Registrierung). Ein gemeinschaftliches Testament kostet ca. 790 €, ein Erbvertrag ca. 1.050 €. Diese Kosten sind eine einmalige Investition in rechtssichere Nachfolgeplanung — im Vergleich zu möglichen Erbschaftsstreitigkeiten ohne Testament meist sehr günstig.
Häufig gestellte Fragen zu Notarkosten für Testament und Erbvertrag
Was kostet ein notarielles Testament?
Bei einem Nachlasswert von 100.000 € und einem Einzeltestament beträgt die Notargebühr 1,0-fach der Grundgebühr (315 €) plus 19 % MwSt und Registrierungspauschale — also ca. 400–450 € gesamt. Bei höherem Nachlasswert steigen die Kosten entsprechend der GNotKG-Tabelle B.
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag beim Notar?
Ein Testament kann einseitig widerrufen werden; ein Erbvertrag ist bindend und kann nur durch gegenseitige Aufhebung geändert werden. Beim Erbvertrag fällt eine höhere Notargebühr an (2,0-fach statt 1,0-fach der Grundgebühr), da er eine stärkere Bindungswirkung hat.
Was ist ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)?
Eheleute und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das beide gemeinsam beurkunden lassen. Das "Berliner Testament" ist die häufigste Form: Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Notargebühr ist 1,5-fach der Grundgebühr statt 1,0-fach.
Was ist die Zentrales Testamentsregister-Gebühr?
Bei jedem notariellen Testament und Erbvertrag ist der Notar verpflichtet, die Verfügung beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Die Gebühr beträgt pauschal 18 €. Diese stellt sicher, dass das Testament nach dem Tod aufgefunden und dem Nachlassgericht übermittelt wird.
Kann man auch ein eigenhändiges Testament errichten ohne Notar?
Ja — ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB) ist formlos gültig: vollständig handgeschrieben, mit Datum und Unterschrift. Es kostet nichts, bietet aber keine professionelle Beratung. Notarielle Testamente haben den Vorteil der rechtssicheren Formulierung und sind bei komplexen Erbfällen empfehlenswert.
Wovon hängt der Geschäftswert bei einem Testament ab?
Der Geschäftswert richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt der Errichtung (§ 91 GNotKG). Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen und sonstiges Vermögen abzüglich Schulden. Der Mindestgeschäftswert beträgt 30.000 €.