Ermitteln Sie anhand Ihres aktuellen Punktestands im Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER), welche behördlichen Maßnahmen drohen und welche Tilgungsfristen gelten. Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.
Punkte Rechner Flensburg 2025
Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) — § 4 StVG
Rechtsgrundlage
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ↗
Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER)
Gültig ab: 1. 5. 2014
- § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ↗
Tilgung von Eintragungen im FAER
Gültig ab: 1. 5. 2014
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) einfach erklärt
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) — umgangssprachlich „Punkte in Flensburg" — wurde 2014 grundlegend reformiert. Das alte System mit bis zu 18 Punkten wurde durch ein neues System mit maximal 8 Punkten ersetzt. Das FAER ist in § 4 StVG geregelt und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt.
Die vier Stufen im FAER
Das FAER kennt vier Stufen: Bei 1–3 Punkten gibt es zunächst keine behördlichen Maßnahmen — allerdings kann bereits ein freiwilliges Fahreignungsseminar absolviert werden, das einen Punkt abbaut. Ab 4–5 Punkten erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine Ermahnung und informiert über die Möglichkeit des freiwilligen Seminars. Ab 6–7 Punkten folgt eine förmliche Verwarnung; ein Seminar ist nun verpflichtend, reduziert jedoch keine Punkte mehr. Bei 8 Punkten entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis von Amts wegen.
Tilgungsfristen: Wann werden Punkte gelöscht?
Die Tilgungsfristen nach § 29 StVG hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Einfache Ordnungswidrigkeiten (z.B. Rotlichtverstoß mit 1 Punkt) werden nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt. Schwerwiegendere Verstöße (z.B. Fahren mit 0,5–1,59 Promille mit 2 Punkten) bleiben 5 Jahre bestehen. Straftaten im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit am Steuer ab 1,6 Promille) werden erst nach 10 Jahren getilgt.
Punkteabbau durch Fahreignungsseminar
Bei einem Punktestand von 1–5 Punkten kann durch die freiwillige Teilnahme an einem anerkannten Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Das Seminar kostet in der Regel 300–500 € und umfasst einen Verkehrskurs und wahlweise einen Erste-Hilfe-Kurs oder einen Sehtest-Kurs. Ab 6 Punkten ist das Seminar zwar weiterhin vorgeschrieben, reduziert aber keine Punkte mehr.
Was passiert nach dem Führerscheinentzug?
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten beantragt werden. Häufig ist zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Die MPU prüft die Fahreignung und muss erfolgreich absolviert werden, bevor die neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Kosten einer MPU liegen typischerweise bei 500–800 €.
Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg
Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?
8 Punkte im FAER führen automatisch zum Führerscheinentzug. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt das Fahreignungsregister.
Wann werden Punkte gelöscht?
Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden nach 2,5 Jahren getilgt, mittlere Verstöße nach 5 Jahren, schwere Straftaten nach 10 Jahren (§ 29 StVG).
Kann man Punkte aktiv abbauen?
Ja, mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar bei 1–5 Punkten kann man genau einen Punkt abbauen — aber nur einmal alle 5 Jahre und nur in dieser Stufe.
Was passiert bei 4–5 Punkten?
Die Fahrerlaubnisbehörde muss den Fahrer ermahnen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 StVG). Ein freiwilliges Fahreignungsseminar reduziert um 1 Punkt.
Wie kann man seinen Punktestand abfragen?
Den aktuellen Punktestand kann man beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gebührenpflichtig abfragen (FAER-Selbstauskunft, ca. 13 €). Online über das KBA-Portal möglich.