Berechnen Sie Ihr Schmerzensgeld und den Gesamtschadensersatz nach BGB §§ 253 und 823. Wählen Sie die Verletzungsart, geben Sie die Behandlungsdauer sowie ein etwaiges Mitverschulden ein — der Rechner ermittelt den Richtwert aus den Schmerzensgeldtabellen und berücksichtigt Ihren materiellen Schaden.
Schadensersatz & Schmerzensgeld Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Immaterieller Schaden — Schmerzensgeld
Gültig ab: 1. 8. 2002
- § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Mitverschulden — anteilige Kürzung des Schadensersatzes
Gültig ab: 1. 1. 1900
- § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Schadensersatzpflicht bei schuldhafter Rechtsgüterverletzung
Gültig ab: 1. 1. 1900
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach BGB §§ 253, 823
Schmerzensgeld und Schadensersatz gehören zu den wichtigsten Instrumenten des deutschen Schadensrechts, wenn jemand durch das Verschulden einer anderen Person körperlich oder psychisch verletzt wird. Grundlage sind die §§ 253 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Während § 823 BGB die allgemeine Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Rechtsgütern regelt, schützt § 253 BGB das Recht auf Ersatz immaterieller Schäden — also Schmerzen und Leiden, die sich nicht in Geldbeträgen ausdrücken lassen.
Die Berechnung des Schmerzensgeldes folgt in Deutschland keinem starren System. Stattdessen orientieren sich Anwälte und Richter an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, von denen die Tabelle von Hacks, Ring und Böhm sowie die ADAC-Schmerzensgeldtabelle am weitesten verbreitet sind. Diese Tabellen sammeln Urteile nach Verletzungsarten, sodass ein Vergleich mit ähnlichen Fällen möglich wird. Dennoch ist jede Entscheidung eine Einzelfallbeurteilung.
Zentrale Faktoren bei der Bemessung sind: die Art und Schwere der Verletzung (z.B. HWS-Distorsion, Knochenbruch, Schädel-Hirn-Trauma), die Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit, bleibende Folgeschäden oder Invalidität sowie die psychische Belastung. Je länger die Behandlung andauert und je schwerer die Verletzung, desto höher fällt der Richtwert aus.
Das Mitverschulden nach § 254 BGB spielt eine entscheidende Rolle: Hat der Geschädigte durch eigenes Verhalten zum Schaden beigetragen (z.B. kein Sicherheitsgurt, Mitfahrt bei erkennbar betrunkenem Fahrer, eigene Regelverletzung), kürzt das Gericht die Entschädigungsansprüche anteilig. Bei einem Mitverschulden von 25% wird sowohl das Schmerzensgeld als auch der materielle Schadensersatz um 25% reduziert.
Der materielle Schadensersatz — also der Ausgleich für Verdienstausfall, Behandlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten, Sachschäden oder Pflegekosten — wird separat zum Schmerzensgeld berechnet, aber ebenfalls durch ein eventuelles Mitverschulden gemindert. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander und können zusammen geltend gemacht werden.
In der Praxis beginnt die Durchsetzung meist mit einem außergerichtlichen Schreiben an die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Erst wenn keine Einigung erzielt wird, kommt es zu einer Klage. Anwaltliche Beratung ist empfehlenswert, da die konkrete Höhe stark vom Einzelfall abhängt und Gerichte erhebliche Ermessensspielräume haben.
Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Bei körperverletzenden Straftaten kann die Verjährung deutlich länger sein. Dieser Rechner dient der ersten Orientierung — er ersetzt keine anwaltliche Beratung.
Häufige Fragen: Schmerzensgeld & Schadensersatz
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist Entschädigung für immaterielle Schäden (körperliche und seelische Leiden) nach BGB § 253 Abs. 2. Es wird gezahlt, wenn jemand durch schuldhaftes Handeln eines anderen verletzt wird. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Verletzung, nicht nach einem festen Tarif.
Wie wird Schmerzensgeld berechnet?
Gerichte orientieren sich an Schmerzensgeldtabellen (ADAC, Hacks/Ring/Böhm). Faktoren: Art der Verletzung, Behandlungsdauer, Dauerfolgen, psychische Belastung, Mitverschulden. Ein fester Rechtsanspruch auf bestimmte Summen besteht nicht — Gerichte entscheiden im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz?
Schmerzensgeld (§ 253 BGB) entschädigt immaterielle Schäden (Schmerzen, Leid). Schadensersatz (§ 823 BGB) umfasst materielle Schäden wie Verdienstausfall, Behandlungskosten, Sachschäden. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen.
Was ist ein Mitverschulden?
Wenn der Geschädigte zum Schaden beigetragen hat (z.B. kein Sicherheitsgurt, riskantes Verhalten), wird sein Schadensersatzanspruch nach § 254 BGB anteilig gekürzt. Das Gericht schätzt die Mitverschuldensquote nach den Umständen.
Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld zu fordern?
Der Schmerzensgeldanspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem man vom Schaden und Schädiger erfuhr. Bei Straftaten gilt eine längere Frist. Bei schweren Dauerschäden können neue Forderungen entstehen.