§§ 84–86 EStG

Berechnen Sie Ihre staatliche Riester-Förderung 2026 — Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 oder 300 € je Kind und den notwendigen Mindesteigenbeitrag nach §§ 84–86 EStG.

Riester-Zulage Berechnung 2026

Grundzulage 175 € + Kinderzulage nach §§ 84–86 EStG

€/Jahr
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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Riester-Zulage 2026: Grundzulage, Kinderzulage und Eigenbeitrag

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die durch direkte Zulagen nach §§ 84–86 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und wahlweise durch einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG begünstigt wird. Der Rechner ermittelt Ihre individuelle Förderung auf Basis Ihres Vorjahreseinkommens und Ihrer Kinderzahl.

Grundzulage nach § 84 EStG

Jeder unmittelbar förderberechtigte Sparer erhält eine jährliche Grundzulage von 175 Euro. Diese Zulage wurde im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 von 154 Euro auf 175 Euro angehoben und gilt seitdem unverändert. Voraussetzung ist die Einzahlung des Mindesteigenbeitrags.

Kinderzulage nach § 85 EStG

Für jedes Kind, für das Kindergeld gewährt wird und das im Riester-Vertrag eingetragen ist, erhalten Sparer eine zusätzliche Kinderzulage. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt sie 185 Euro jährlich. Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, sind mit einer erhöhten Zulage von 300 Euro pro Jahr gefördert. Diese Zulage erhält der Elternteil, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag besitzt.

Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Dieser beläuft sich auf 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, von dem die gewährten Zulagen abgezogen werden. In jedem Fall muss ein Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr aus eigenen Mitteln eingezahlt werden. Wird dieser Betrag nicht erreicht, werden die Zulagen entsprechend gekürzt.

Steuerliche Förderung nach § 10a EStG

Alternativ oder ergänzend zur Zulage können Riester-Beiträge einschließlich der staatlichen Förderung als Sonderausgaben bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 2.100 Euro steuerlich abgezogen werden. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die reine Zulage (Günstigerprüfung), und gewährt automatisch die vorteilhaftere Variante.

Praktische Hinweise zur Riester-Förderung

Die Beantragung der Zulagen erfolgt über den Anbieter des Riester-Vertrags mittels eines Dauerzulagenantrags. Es ist wichtig, Einkommensänderungen rechtzeitig zu melden, damit der Eigenbeitrag angepasst wird und es nicht zu Rückforderungen kommt. Bei Aufgabe der Fördervoraussetzungen (z.B. Kündigung des Vertrags vor dem Rentenalter) müssen erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden.

Häufige Fragen zur Riester-Zulage

Wie hoch ist die Riester-Grundzulage 2026?

Die Grundzulage nach § 84 EStG beträgt 175 Euro pro Jahr. Sie wird seit 2018 in dieser Höhe gewährt. Anspruch haben alle, die eigene Beiträge in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen und unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt sind.

Wie hoch ist die Kinderzulage beim Riester-Vertrag?

Die Kinderzulage nach § 85 EStG beträgt 185 Euro pro Jahr für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhöhte sich die Zulage auf 300 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld gewährt wird.

Wie viel muss ich selbst mindestens einzahlen?

Der Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG beträgt 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen. Mindestens müssen jedoch 60 Euro pro Jahr selbst eingezahlt werden, um die volle Förderung zu erhalten.

Was passiert, wenn ich weniger als den Mindestbeitrag einzahle?

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht vollständig geleistet, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Die Riester-Zulage wird also proportional zum eingezahlten Betrag im Verhältnis zum erforderlichen Mindestbeitrag gewährt.

Wer ist förderberechtigt für die Riester-Rente?

Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, also Arbeitnehmer und Auszubildende. Auch Beamte, Richter und Soldaten haben Anspruch. Mittelbar förderungsberechtigt sind nicht erwerbstätige Ehegatten eines unmittelbar Berechtigten, sofern sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.

Kann ich die Riester-Zulage auch steuerlich geltend machen?

Ja. Riester-Beiträge einschließlich Zulagen können als Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro jährlich nach § 10a EStG geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung), und gewährt den vorteilhafteren Betrag.

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