§ 148 SGB III

Wie lange haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Unser Rechner ermittelt Ihre Bezugsdauer nach § 148 SGB III — 6 bis 24 Monate je nach Versicherungszeit und Alter.

Arbeitslosengeld Anspruchsdauer Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 22. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

ALG I Bezugsdauer 2026 — Anspruch nach § 148 SGB III

Das **Arbeitslosengeld I (ALG I)** ist die beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Wer Ihren Anspruch versteht, kann besser planen — denn die Bezugsdauer ist nicht für alle gleich. <h3>Grundregel nach § 148 SGB III</h3> Die Bezugsdauer richtet sich nach zwei Faktoren: der **Versicherungsdauer** (Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 5 Jahren) und dem **Alter** bei Eintritt der Arbeitslosigkeit. Je mehr Versicherungszeit vorliegt und je älter die betroffene Person ist, desto länger der Anspruch. Die Stufenregelung sieht wie folgt aus: Bei 12 bis 15 Monaten Versicherungszeit beträgt die Bezugsdauer 6 bis 8 Monate. Ab 20 Monaten sind 10 Monate möglich, ab 24 Monaten 12 Monate — unabhängig vom Alter. Die altersabhängigen Verlängerungen beginnen ab 50 Jahren: 30 Monate Versicherungszeit berechtigen ab 50 Jahren zu 15 Monaten Bezug. Ab 55 Jahren und 36 Monaten Versicherungszeit sind 18 Monate möglich. Den Höchstanspruch von 24 Monaten erhalten Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit. <h3>Anwartschaftszeit und Rahmenfrist</h3> Voraussetzung für einen ALG-I-Anspruch ist die Erfüllung der **Anwartschaftszeit** nach § 143 SGB III: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist). Ohne diese Mindestvoraussetzung entsteht kein Anspruch — unabhängig von Alter und Versicherungsdauer. Für die Berechnung der möglichen Bezugsdauer nach § 148 gilt dagegen eine Rahmenfrist von 5 Jahren. Innerhalb dieser 5 Jahre werden alle Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung gezählt. <h3>Wer profitiert von den Verlängerungen?</h3> Die verlängerten Bezugsdauern für ältere Arbeitnehmer sollen die erhöhte Vermittlungsschwierigkeit ausgleichen. Studien des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) belegen, dass Personen ab 50 Jahren im Schnitt deutlich länger nach einer neuen Stelle suchen. Die Regelung gibt ihnen mehr Zeit, ohne sofort auf das deutlich niedrigere Bürgergeld angewiesen zu sein. <h3>Sperrzeit und ihre Auswirkungen</h3> Wer die Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt — etwa durch Eigenkündigung, Ablehnung einer zumutbaren Stelle oder Ablehnung einer Maßnahme — riskiert eine **Sperrzeit** nach § 159 SGB III. Die Regelsperrzeit beträgt 12 Wochen und verkürzt die Bezugsdauer um ein Viertel. Wer also nur 12 Monate Anspruch hat, verliert durch eine Sperrzeit effektiv 3 Monate. <h3>Übergang zum Bürgergeld</h3> Nach Erschöpfung des ALG-I-Anspruchs können Bedürftige Bürgergeld (SGB II) beantragen. Anders als ALG I ist Bürgergeld bedürftigkeitsabhängig und deutlich niedriger. Eine rechtzeitige Planung — idealerweise schon vor Ende des ALG-I-Bezugs — ist daher empfehlenswert.

Häufige Fragen zur Anspruchsdauer ALG I

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I?

Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Versicherungsdauer in den letzten 5 Jahren und Ihrem Alter ab (§ 148 SGB III). Die Mindestbezugsdauer beträgt 6 Monate (bei 12 Monaten Versicherungszeit). Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten erhalten nur Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit.

Was zählt als Versicherungsdauer für ALG I?

Als Versicherungsdauer zählen Zeiten versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Arbeitslosigkeit (§ 143 SGB III — Rahmenfrist). Dazu gehören reguläre Arbeitsverhältnisse, Ausbildungszeiten sowie bestimmte Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Elterngeld.

Warum spielt das Alter eine Rolle bei der Bezugsdauer?

Der Gesetzgeber hat älteren Arbeitslosen eine längere Bezugsdauer eingeräumt, da diese auf dem Arbeitsmarkt häufig benachteiligt sind. Ab 50 Jahren verlängert sich der mögliche Bezug bei ausreichender Versicherungszeit auf 15 Monate, ab 55 Jahren auf 18 Monate und ab 58 Jahren auf 24 Monate (§ 148 Abs. 1 SGB III).

Was passiert, wenn ich die 12-Monate-Anwartschaft nicht erfülle?

Haben Sie in den letzten 30 Monaten weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, haben Sie keinen Anspruch auf ALG I. In diesem Fall kann ggf. Bürgergeld (SGB II) beantragt werden. Es gibt auch eine verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten für Saisonarbeiter und kurzfristig Beschäftigte.

Verkürzt eine Sperrzeit die Bezugsdauer?

Ja. Eine Sperrzeit (§ 159 SGB III) — z.B. bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag — beträgt in der Regel 12 Wochen und verkürzt die Bezugsdauer um ein Viertel (in der Regel 3 Monate). Bei mehrfacher Sperrzeit kann der Anspruch vollständig erlöschen.

Wird das Alter zum Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung oder während des Bezugs gemessen?

Maßgebend ist das Alter zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs, also bei Beginn der Arbeitslosigkeit und Erfüllung aller Voraussetzungen. Erreichen Sie während des ALG-I-Bezugs eine neue Altersgrenze, hat das auf die einmal festgesetzte Bezugsdauer keinen Einfluss mehr.

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