Wie lange haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Unser Rechner ermittelt Ihre Bezugsdauer nach § 148 SGB III — 6 bis 24 Monate je nach Versicherungszeit und Alter.
Arbeitslosengeld Anspruchsdauer Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 148 Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) (SGB III) ↗
Anspruchsdauer ALG I — Bezugsdauer nach Versicherungsdauer und Alter
Gültig ab: 1. 1. 2008
- § 143 Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) (SGB III) ↗
Anwartschaftszeit — mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung
Gültig ab: 1. 1. 2008
ALG I Bezugsdauer 2026 — Anspruch nach § 148 SGB III
Häufige Fragen zur Anspruchsdauer ALG I
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I?
Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Versicherungsdauer in den letzten 5 Jahren und Ihrem Alter ab (§ 148 SGB III). Die Mindestbezugsdauer beträgt 6 Monate (bei 12 Monaten Versicherungszeit). Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten erhalten nur Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit.
Was zählt als Versicherungsdauer für ALG I?
Als Versicherungsdauer zählen Zeiten versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Arbeitslosigkeit (§ 143 SGB III — Rahmenfrist). Dazu gehören reguläre Arbeitsverhältnisse, Ausbildungszeiten sowie bestimmte Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Elterngeld.
Warum spielt das Alter eine Rolle bei der Bezugsdauer?
Der Gesetzgeber hat älteren Arbeitslosen eine längere Bezugsdauer eingeräumt, da diese auf dem Arbeitsmarkt häufig benachteiligt sind. Ab 50 Jahren verlängert sich der mögliche Bezug bei ausreichender Versicherungszeit auf 15 Monate, ab 55 Jahren auf 18 Monate und ab 58 Jahren auf 24 Monate (§ 148 Abs. 1 SGB III).
Was passiert, wenn ich die 12-Monate-Anwartschaft nicht erfülle?
Haben Sie in den letzten 30 Monaten weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, haben Sie keinen Anspruch auf ALG I. In diesem Fall kann ggf. Bürgergeld (SGB II) beantragt werden. Es gibt auch eine verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten für Saisonarbeiter und kurzfristig Beschäftigte.
Verkürzt eine Sperrzeit die Bezugsdauer?
Ja. Eine Sperrzeit (§ 159 SGB III) — z.B. bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag — beträgt in der Regel 12 Wochen und verkürzt die Bezugsdauer um ein Viertel (in der Regel 3 Monate). Bei mehrfacher Sperrzeit kann der Anspruch vollständig erlöschen.
Wird das Alter zum Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung oder während des Bezugs gemessen?
Maßgebend ist das Alter zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs, also bei Beginn der Arbeitslosigkeit und Erfüllung aller Voraussetzungen. Erreichen Sie während des ALG-I-Bezugs eine neue Altersgrenze, hat das auf die einmal festgesetzte Bezugsdauer keinen Einfluss mehr.