§ 17 BAföG

Berechnen Sie Ihre BAföG-Rückzahlung nach § 17 und § 18 BAföG. Der Rechner zeigt den auf 10.010 € begrenzten Rückzahlungsbetrag, die monatliche Rate von 130 € und die Einkommensfreigrenze nach § 18a BAföG.

Letzte Aktualisierung: 8. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

BAföG-Rückzahlung nach § 17 und § 18 BAföG

BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt (§ 17 Abs. 2 BAföG). Nur der Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden — der Zuschussanteil bleibt dauerhaft geschenkt. Dies unterscheidet BAföG grundlegend von kommerziellen Studienkrediten.

Der Höchstbetrag der Rückzahlung ist gesetzlich auf 10.010 € begrenzt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 BAföG). Wer über die gesamte Studienzeit mehr als 10.010 € als Darlehen erhalten hat, zahlt dennoch maximal diesen Betrag zurück. Das schützt Langzeitstudierende vor übermäßiger Verschuldung.

Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 130 € (§ 18 Abs. 3 BAföG). Sie beginnt frühestens 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das Darlehen ist vollständig zinslos — es entstehen keine Zinskosten während der Rückzahlungsphase.

Ist das monatliche Nettoeinkommen unter der Freigrenze von 1.605 € (§ 18a Abs. 1 BAföG), kann die Rückzahlung auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgesetzt werden. Für Verheiratete und Kinder erhöht sich die Freigrenze entsprechend. Bei vorzeitiger Rückzahlung von mindestens 10.000 € wird ein Nachlass von 50 % gewährt.

Häufig gestellte Fragen zur BAföG-Rückzahlung

Wie hoch ist der Höchstbetrag der BAföG-Rückzahlung?

Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 BAföG ist die Rückzahlung auf 10.010 € begrenzt — unabhängig davon, wie viel Darlehen tatsächlich erhalten wurde. Wer mehr als 10.010 € als Darlehen erhalten hat, muss dennoch maximal 10.010 € zurückzahlen.

Wie hoch ist die monatliche BAföG-Rückzahlungsrate?

Die Regelrate beträgt 130 € monatlich nach § 18 Abs. 3 BAföG. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das BAföG-Darlehen ist zinslos — es fallen keine Zinsen an.

Wann muss ich BAföG nicht zurückzahlen?

Rückzahlungspflicht besteht nur für den Darlehensanteil (50 % des BAföG). Der Zuschussanteil (50 %) muss nie zurückgezahlt werden. Außerdem kann die Rückzahlung ausgesetzt werden, wenn das Einkommen unter der Freigrenze von 1.605 € monatlich liegt (§ 18a BAföG).

Was ist die Einkommensfreigrenze nach § 18a BAföG?

Die Grundfreigrenze beträgt 1.605 € monatliches Nettoeinkommen für Ledige (§ 18a Abs. 1 BAföG). Liegt das Einkommen darunter, kann die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt werden. Für Verheiratete und Kinder erhöht sich die Freigrenze.

Wann beginnt die BAföG-Rückzahlung?

Die Rückzahlung beginnt frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert den Darlehensnehmer rechtzeitig über den Beginn der Rückzahlungspflicht.

Kann ich das BAföG-Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

Ja — eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich und wird durch einen Rabatt belohnt: Bei Rückzahlung von mindestens 10.000 € auf einmal gewährt das BVA einen Nachlass von 50 % (§ 18 Abs. 5b BAföG). Es lohnt sich daher, frühzeitig eine größere Summe zurückzuzahlen.

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