Berechnen Sie Ihre BAföG-Rückzahlung nach § 17 und § 18 BAföG. Der Rechner zeigt den auf 10.010 € begrenzten Rückzahlungsbetrag, die monatliche Rate von 130 € und die Einkommensfreigrenze nach § 18a BAföG.
Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ↗
Darlehensanteil — Höchstbetrag der Rückzahlung 10.010 €
Gültig ab: 1. 8. 2021
- § 18 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ↗
Rückzahlungspflicht — Regelrate 130 € monatlich
Gültig ab: 1. 8. 2021
- § 18a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ↗
Einkommensabhängige Rückzahlung — Einkommensfreigrenze
Gültig ab: 1. 8. 2021
BAföG-Rückzahlung nach § 17 und § 18 BAföG
BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt (§ 17 Abs. 2 BAföG). Nur der Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden — der Zuschussanteil bleibt dauerhaft geschenkt. Dies unterscheidet BAföG grundlegend von kommerziellen Studienkrediten.
Der Höchstbetrag der Rückzahlung ist gesetzlich auf 10.010 € begrenzt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 BAföG). Wer über die gesamte Studienzeit mehr als 10.010 € als Darlehen erhalten hat, zahlt dennoch maximal diesen Betrag zurück. Das schützt Langzeitstudierende vor übermäßiger Verschuldung.
Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 130 € (§ 18 Abs. 3 BAföG). Sie beginnt frühestens 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das Darlehen ist vollständig zinslos — es entstehen keine Zinskosten während der Rückzahlungsphase.
Ist das monatliche Nettoeinkommen unter der Freigrenze von 1.605 € (§ 18a Abs. 1 BAföG), kann die Rückzahlung auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgesetzt werden. Für Verheiratete und Kinder erhöht sich die Freigrenze entsprechend. Bei vorzeitiger Rückzahlung von mindestens 10.000 € wird ein Nachlass von 50 % gewährt.
Häufig gestellte Fragen zur BAföG-Rückzahlung
Wie hoch ist der Höchstbetrag der BAföG-Rückzahlung?
Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 BAföG ist die Rückzahlung auf 10.010 € begrenzt — unabhängig davon, wie viel Darlehen tatsächlich erhalten wurde. Wer mehr als 10.010 € als Darlehen erhalten hat, muss dennoch maximal 10.010 € zurückzahlen.
Wie hoch ist die monatliche BAföG-Rückzahlungsrate?
Die Regelrate beträgt 130 € monatlich nach § 18 Abs. 3 BAföG. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das BAföG-Darlehen ist zinslos — es fallen keine Zinsen an.
Wann muss ich BAföG nicht zurückzahlen?
Rückzahlungspflicht besteht nur für den Darlehensanteil (50 % des BAföG). Der Zuschussanteil (50 %) muss nie zurückgezahlt werden. Außerdem kann die Rückzahlung ausgesetzt werden, wenn das Einkommen unter der Freigrenze von 1.605 € monatlich liegt (§ 18a BAföG).
Was ist die Einkommensfreigrenze nach § 18a BAföG?
Die Grundfreigrenze beträgt 1.605 € monatliches Nettoeinkommen für Ledige (§ 18a Abs. 1 BAföG). Liegt das Einkommen darunter, kann die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt werden. Für Verheiratete und Kinder erhöht sich die Freigrenze.
Wann beginnt die BAföG-Rückzahlung?
Die Rückzahlung beginnt frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert den Darlehensnehmer rechtzeitig über den Beginn der Rückzahlungspflicht.
Kann ich das BAföG-Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Ja — eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich und wird durch einen Rabatt belohnt: Bei Rückzahlung von mindestens 10.000 € auf einmal gewährt das BVA einen Nachlass von 50 % (§ 18 Abs. 5b BAföG). Es lohnt sich daher, frühzeitig eine größere Summe zurückzuzahlen.