§ 42a SGB II

Wie lange dauert die Rückzahlung eines Bürgergeld-Darlehens? Unser Rechner ermittelt den monatlichen Tilgungsabzug nach § 42a SGB II — maximal 10 % der monatlichen Leistung(bei 563 € Regelbedarf = 56,30 €) — und berechnet Rückzahlungsdauer und verbleibende Auszahlung.

Bürgergeld Darlehen Rückzahlung 2026

Tilgungsabzug nach § 42a SGB II berechnen — max. 10 % der monatlichen Leistung

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Bürgergeld Darlehen 2026 — § 42a SGB II

Bürgergeld-Darlehen nach § 42a SGB II

Personen im Bürgergeld-Bezug können in bestimmten Situationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, das nicht als laufende Leistung, sondern als rückzahlbare Darlehensleistung gewährt wird. Grundlage ist § 42a SGB II. Das Darlehen wird direkt von der monatlichen Bürgergeld-Zahlung abgezogen — der Tilgungsabzug beträgt maximal 10 % der monatlichen Leistung. Bei einem Regelbedarf von 563 € (Alleinstehend 2026) sind das maximal 56,30 € pro Monat.

Typische Anlässe für ein Bürgergeld-Darlehen

Bürgergeld-Darlehen werden für einmalige, nicht regelmäßig anfallende Bedarfe gewährt: Die Mietkaution bei Einzug in eine neue Wohnung (bis zu 3 Monatsmieten) ist der häufigste Anlass. Weitere typische Fälle sind die Erstausstattung der Wohnung(Möbel, Haushaltsgeräte, Bettwäsche), die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie die Übernahme von Mietschulden zur Abwendung von Wohnungslosigkeit nach § 22 Abs. 8 SGB II.

Tilgungsabzug und Rückzahlungsdauer

Der monatliche Tilgungsabzug wird automatisch von der Bürgergeld-Zahlung einbehalten. Der gesetzlich zulässige Rahmen liegt zwischen einem niedrigeren Satz (z.B. 5 %) und dem Höchstsatz von 10 %. Das Jobcenter setzt den konkreten Satz fest. Bei einem Darlehen von 1.000 € und maximalem Abzug von 56,30 €/Monat beträgt die Rückzahlungsdauer 18 Monate. Ein Darlehen von 3.000 € würde bei 56,30 €/Monat ca. 54 Monate (4,5 Jahre) zur vollständigen Rückzahlung benötigen.

Auswirkungen auf die verbleibende Leistung

Durch den Tilgungsabzug verringert sich die tatsächlich ausgezahlte monatliche Bürgergeld-Leistung. Bei einer Leistung von 563 € und einem Abzug von 56,30 € verbleiben dem Leistungsempfänger nur noch 506,70 € pro Monat. Dies entspricht dem Regelbedarf für Paare (Stufe 2). Das Jobcenter ist verpflichtet, beim Erlass des Tilgungsbescheids zu prüfen, dass der verbleibende Betrag den notwendigen Lebensunterhalt sichert. Bei besonderer Härte kann der Tilgungssatz reduziert oder das Darlehen gestundet werden.

Häufige Fragen zum Bürgergeld-Darlehen

Was ist ein Bürgergeld-Darlehen nach § 42a SGB II?

Das Bürgergeld-Darlehen nach § 42a SGB II ist eine vorübergehende finanzielle Unterstützung für Personen im Bürgergeld-Bezug, die zur Bedarfsdeckung Geldleistungen erhalten, die zwar nicht als laufende Leistung gewährt werden können, aber zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig sind. Typische Anlässe sind: Mietkaution, Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für ein Neugeborenes, Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit.

Wie hoch ist die maximale Tilgung beim Bürgergeld-Darlehen?

Nach § 42a Abs. 2 SGB II beträgt der monatliche Tilgungsabzug maximal 10 % der monatlichen Bürgergeld-Leistung. Bei einem Regelbedarf von 563 € (Alleinstehend 2026) entspricht das maximal 56,30 € pro Monat. Dieser Betrag wird automatisch von der monatlichen Bürgergeld-Zahlung einbehalten — der Leistungsempfänger erhält entsprechend weniger ausgezahlt.

Wie lange dauert die Rückzahlung des Bürgergeld-Darlehens?

Die Rückzahlungsdauer hängt vom Darlehensbetrag und dem monatlichen Tilgungsabzug ab. Bei einem Darlehen von 1.000 € und maximalem Tilgungsabzug von 56,30 €/Monat dauert die Rückzahlung 18 Monate. Ein Darlehen von 500 € wäre bei gleicher Tilgung nach 9 Monaten abbezahlt. Es gilt: Rückzahlungsdauer = Darlehensbetrag ÷ monatlicher Abzug (aufgerundet auf volle Monate).

Kann der Tilgungssatz niedriger als 10 % vereinbart werden?

§ 42a SGB II legt den Höchstsatz fest, nicht einen Pflichtsatz. Das Jobcenter kann in begründeten Härtefällen einen geringeren Tilgungssatz festlegen — z.B. 5 % der monatlichen Leistung. Damit verlängert sich die Rückzahlungsdauer, aber die monatliche verbleibende Bürgergeld-Leistung bleibt höher. Eine Stundung oder ein Erlass des Darlehens ist in besonderen Ausnahmesituationen ebenfalls möglich.

Wofür wird ein Bürgergeld-Darlehen typischerweise gewährt?

Bürgergeld-Darlehen nach § 42 ff. SGB II werden gewährt für: Mietkaution und Genossenschaftsanteile bei Wohnungsanmietung (§ 22 Abs. 6 SGB II), Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten, Erstausstattung der Wohnung (Möbel, Haushaltsgeräte), Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Übernahme von Mietschulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sowie Schulden, wenn ansonsten eine Gefährdung des Lebensunterhalts droht.

Was passiert bei Beendigung des Bürgergeld-Bezugs mit dem Restdarlehen?

Endet der Bürgergeld-Bezug, bevor das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, wird die Restschuld sofort fällig gestellt. Das Jobcenter fordert die ausstehende Summe durch Verwaltungsakt zurück. In bestimmten Situationen — insbesondere bei einer dauerhaften Verbesserung der Einkommenssituation — können Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden. Der Anspruch verjährt nach den allgemeinen Regeln des SGB X.

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