Wie viel Vermögen dürfen Sie behalten, wenn Sie Bürgergeld beantragen? Unser Rechner zeigt Ihnen den Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II — 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft (Karenzzeit) — und prüft, ob Ihre Immobilie und Ihr KFZ geschützt sind.
Bürgergeld Schonvermögen Rechner 2026
Vermögensfreibeträge nach § 12 SGB II (Karenzzeit)
Rechtsgrundlage
- § 12 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ↗
Zu berücksichtigendes Vermögen — Schonvermögen 15.000 € pro Person (Karenzzeit)
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 12 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ↗
Geschütztes Vermögen: selbstgenutzte Immobilie, angemessenes KFZ
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 9 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ↗
Hilfebedürftigkeit — Vermögen und Einkommen
Gültig ab: 1. 1. 2023
Schonvermögen beim Bürgergeld 2026 — Regeln und Freibeträge
Bürgergeld und Schonvermögen — Grundlagen nach § 12 SGB II
Mit der Bürgergeld-Reform (Bürgergeld-Gesetz, in Kraft seit 1. Januar 2023) wurde die Vermögensprüfung für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II grundlegend reformiert. Kernstück ist die großzügige Karenzzeit von 12 Monaten, in der ein Vermögensfreibetrag von 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft gilt. Ziel ist, dass Antragsteller nicht sofort ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen müssen, um Leistungen zu erhalten.
Karenzzeit — 12 Monate erhöhter Schutz
Die Karenzzeit beginnt mit dem erstmaligen Bezug von Bürgergeld und dauert 12 Monate. Während dieser Phase gilt ein erhöhter Vermögensfreibetrag von 15.000 € je Person in der Bedarfsgemeinschaft. Bei einer vierköpfigen Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) liegt der Gesamtfreibetrag somit bei 60.000 €. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten die regulären, deutlich niedrigeren Freibeträge.
Geschütztes Vermögen — Immobilie und KFZ
Unabhängig vom Geldfreibetrag sind bestimmte Vermögensgegenstände generell geschützt: Eine selbstgenutzte Immobilie angemessener Größe (bis 140 m² Haus, bis 130 m² Wohnung) muss nicht verwertet werden. Ebenso ist ein angemessenes KFZ pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten geschützt — die Praxisgrenze liegt bei etwa 15.000 € Verkehrswert. Zusätzlich sind zertifizierte Riester-Verträge, notwendiger Hausrat und Gegenstände für die Berufsausübung geschützt.
Verwertbarkeit und Härtefallregelung
Nicht jedes Vermögen ist sofort verwertbar. Wenn die Verwertung unwirtschaftlich wäre (z. B. Verkauf eines Hauses weit unter Marktwert) oder eine besondere Härte darstellt, kann das Jobcenter von der Anrechnung absehen. In solchen Fällen kann auch ein Darlehen nach § 24 Abs. 5 SGB II in Betracht kommen — die Leistung wird zunächst als Darlehen gewährt und später aus dem Vermögen zurückgezahlt.
Bedarfsgemeinschaft — wer zählt?
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören: der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) sowie minderjährige, unverheiratete Kinder, die im Haushalt leben. Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft erhöht den Gesamtfreibetrag um 15.000 €. Volljährige Kinder bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft und haben einen eigenen Freibetrag.
Häufige Fragen zum Bürgergeld-Schonvermögen
Wie hoch ist das Schonvermögen beim Bürgergeld 2026?
Seit der Bürgergeld-Reform 2023 beträgt das Schonvermögen 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft während der 12-monatigen Karenzzeit. Für eine vierköpfige Familie liegt der Freibetrag somit bei 60.000 €. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten deutlich niedrigere Freibeträge.
Was bedeutet Karenzzeit beim Bürgergeld-Vermögen?
Die Karenzzeit beträgt 12 Monate ab Erstantrag. In dieser Phase wird Vermögen großzügiger behandelt: 15.000 € pro Person statt der normalen (deutlich niedrigeren) Freibeträge. Ziel ist es, dass Antragsteller nicht sofort ihre gesamte Altersvorsorge oder Ersparnisse aufbrauchen müssen.
Ist mein Auto beim Bürgergeld geschützt?
Ja — ein angemessenes KFZ pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II geschützt. Als angemessen gilt ein Fahrzeug bis zu einem Verkehrswert von ca. 15.000 €. Ein Zweitwagen oder ein besonders wertvolles Fahrzeug kann als verwertbares Vermögen gelten.
Zählt meine selbstgenutzte Wohnung als Vermögen beim Bürgergeld?
Nein — eine selbstgenutzte Immobilie angemessener Größe ist geschützt. Als angemessen gelten ein Haus bis 140 m² Wohnfläche und eine Eigentumswohnung bis 130 m². Bei größeren Immobilien kann das Jobcenter eine Verwertung verlangen, wobei Zumutbarkeit und Härte berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn mein Vermögen über dem Schonbetrag liegt?
Übersteigt das anrechenbare Vermögen den Freibetrag, ist zunächst kein Bürgergeld-Anspruch gegeben. Sie müssen das übersteigende Vermögen erst aufbrauchen (verwerten), bevor Leistungen gezahlt werden. Geschütztes Vermögen (Immobilie, KFZ, angemessene Altersvorsorge) wird nicht angerechnet.
Welches Vermögen wird beim Bürgergeld angerechnet?
Angerechnet werden: Bankguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Lebensversicherungen (über Freibetrag), Schmuck und sonstige Wertgegenstände. Nicht angerechnet werden: selbstgenutzte Immobilie angemessener Größe, ein angemessenes KFZ, Riester-Rente (zertifiziert), notwendiger Hausrat und Gegenstände für die Berufsausübung.