Berechnen Sie den Eingliederungszuschuss für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen. Der Rechner zeigt den maximalen Fördersatz, die monatliche Zuschusshöhe und die Förderdauer — gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 89 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Eingliederungszuschuss bei Minderleistung
Gültig ab: 1. 3. 2020
- § 90 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung
Gültig ab: 1. 3. 2020
Kurz zum Thema
Der Eingliederungszuschuss nach §§ 89 und 90 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ist eines der zentralen arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Vermittlungshemmnissen. Er wendet sich an Arbeitgeber, die bereit sind, solche Arbeitnehmer einzustellen und damit einen Beitrag zur sozialen Inklusion zu leisten.
Rechtsgrundlagen und Fördervarianten
§ 89 SGB III regelt den Eingliederungszuschuss bei Minderleistung: Arbeitnehmer mit einer nachweisbaren Minderleistung von bis zu 70 Prozent können gefördert werden. § 90 SGB III erweitert die Förderung bei erschwerter Vermittlungslage und für schwerbehinderte Menschen. Beide Paragraphen können kombiniert werden.
Bemessung und Berechnung
Die Höhe des Eingliederungszuschusses bemisst sich am Arbeitgeber-Bemessungsentgelt — dem Nettoarbeitsentgelt zuzüglich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Der maximale Fördersatz von 75 Prozent wird nur in Ausnahmefällen erreicht und setzt eine Kombination mehrerer Erschwernisfaktoren voraus.
Häufig gestellte Fragen zum Eingliederungszuschuss SGB III
Was ist der Eingliederungszuschuss nach §§ 89–90 SGB III?
Der Eingliederungszuschuss ist ein finanzieller Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit an Arbeitgeber, die труд Integrate employees mit Vermittlungshemmnissen einstellen. Er gleicht die Minderleistung des Arbeitnehmers teilweise aus und fördert so die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Wie hoch ist der maximale Eingliederungszuschuss?
Der maximale Eingliederungszuschuss beträgt 75 Prozent des Arbeitgeber-Bemessungsentgelts. Die genaue Höhe hängt von der Minderleistung (bis zu 50%), dem Grad der Behinderung (+30%), besonderen Verhältnissen (+25%) und Vermittlungshemmnissen (+10%) ab.
Wie lange wird der Eingliederungszuschuss gewährt?
Die Förderdauer richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers: unter 50 Jahre bis zu 12 Monate, ab 50 Jahre bis zu 24 Monate, ab 55 Jahre bis zu 36 Monate. Der Zuschuss kann bei guter Entwicklung gestaffelt reduziert werden.
Was gilt als Minderleistung?
Eine Minderleistung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt des einzustellenden Arbeitnehmers wegen verminderter Arbeitsleistung unter dem Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer ohne Vermittlungshemmnis liegt. Sie wird in Prozent ausgedrückt: bis 30% = 50% Förderung, bis 50% = 40%, bis 70% = 30%.
Muss der Eingliederungszuschuss zurückgezahlt werden?
Der Eingliederungszuschuss ist ein Zuschuss und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Allerdings kann die Agentur für Arbeit bei vorzeitigem Beschäftigungsende eine Rückforderung geltend machen, wenn die Qualifizierungsziele nicht erreicht wurden.
Können Schwerbehinderte einen erhöhten Eingliederungszuschuss erhalten?
Ja, schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ab 50) oder Arbeitnehmer mit einem GdB von 30 bis 49 erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozentpunkten zusätzlich. Dies kann den Eingliederungszuschuss auf bis zu 75% des Bemessungsentgelts erhöhen.