Wie hoch sind Ihre Sozialversicherungsbeiträge 2026? Unser Rechner berechnet alle vier SV-Zweige (KV, PV, RV, AV) mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Aufteilung nach § 28d SGB IV — inklusive Kinderlosenzuschlag und Sachsen-Sonderregel.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 28d Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) (SGB IV) ↗
Gesamtsozialversicherungsbeitrag — Definition und Zahlungspflicht
Gültig ab: 1. 1. 1977
- § 241 Sozialgesetzbuch V (SGB V) (SGB V) ↗
GKV-Beitragssatz 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag 2026
Gültig ab: 1. 1. 1989
- § 158 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) (SGB VI) ↗
Rentenversicherungsbeitragssatz 18,6 % (2026)
Gültig ab: 1. 1. 1992
Gesamtsozialversicherungsbeitrag 2026 — KV, PV, RV, AV im Überblick
Häufige Fragen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Wie hoch ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag 2026?
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich 2026 zusammen aus: Krankenversicherung (14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, Ø 1,7 %), Pflegeversicherung (3,6 %, zzgl. 0,6 % Kinderlosenzuschlag), Rentenversicherung (18,6 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Die meisten Beiträge werden hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt (§ 28d SGB IV).
Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt 2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € monatlich (66.150 €/Jahr). Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze bei 8.050 € monatlich (96.600 €/Jahr). Auf Gehaltsteile über diesen Grenzen werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Was ist der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung?
Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 % in der Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Dieser Zuschlag entfällt für Eltern mit mindestens einem Kind. Der Arbeitgeber zahlt diesen Zuschlag nicht — er trägt unabhängig davon stets 1,8 % (Ausnahme: Sachsen 1,3 %).
Warum gilt in Sachsen eine Sonderregel bei der Pflegeversicherung?
Sachsen hat keinen gesetzlichen Feiertag abgeschafft (anders als die übrigen Bundesländer nach dem Pflegeversicherungs-Einführungsgesetz 1995). Daher trägt in Sachsen der Arbeitgeber nur 1,3 % (statt 1,8 %) zur Pflegeversicherung, während Arbeitnehmer entsprechend 2,3 % tragen (§ 58 Abs. 3 SGB XI). Mit Kinderlosenzuschlag sind es 2,9 % für den AN.
Was ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag?
Neben dem gesetzlichen GKV-Beitragssatz von 14,6 % kann jede gesetzliche Krankenkasse einen zusätzlichen Beitragssatz erheben (§ 242 SGB V). Dieser Zusatzbeitrag wird seit 2019 ebenfalls hälftig zwischen AN und AG geteilt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 beträgt laut GKV-Schätzerkreis ca. 1,7 % — einzelne Kassen weichen davon ab.
Welche Beiträge zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?
Arbeitgeber tragen zusätzlich zur Sozialversicherung: den Arbeitgeberanteil zur Unfallversicherung (vollständig vom AG, ca. 1,3 % im Durchschnitt), ggf. Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1/U2) sowie den Insolvenzgeldumlagesatz. Diese Kosten sind im Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28d SGB IV nicht enthalten und werden separat abgeführt.