§ 34 EStG — Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte

Berechnen Sie die Steuerbelastung auf Ihre Abfindung nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG). Der Rechner vergleicht die Steuer mit und ohne Fünftelregelung und zeigt Ihre mögliche Steuerersparnis. Abfindungen zählen als außerordentliche Einkünfte nach § 24 Nr. 1a EStG.

Abfindung Steuer Rechner (Fünftelregelung § 34 EStG)

Steuerbelastung auf Abfindung mit und ohne Fünftelregelung berechnen

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Letzte Aktualisierung: 20. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Abfindung und Steuer: Die Fünftelregelung nach § 34 EStG

Eine Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes ist steuerpflichtig — sie unterliegt als außerordentliches Einkommen der Einkommensteuer. Da Abfindungen häufig in einem einzigen Jahr ausgezahlt werden, kann die progressive Einkommensteuer dazu führen, dass ein überproportional hoher Steuersatz anfällt. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert diesen Effekt.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist ein rechnerisches Verfahren: Statt die gesamte Abfindung im Auszahlungsjahr zu versteuern, wird sie fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Die Steuer wird berechnet als das Fünffache der Mehrsteuern, die entstehen, wenn das reguläre Jahreseinkommen um ein Fünftel der Abfindung erhöht wird:

  • ESt(Einkommen) = Einkommensteuer auf das normale Jahreseinkommen
  • ESt(Einkommen + Abfindung/5) = Steuer mit einem Fünftel der Abfindung
  • Abfindungssteuer = 5 × (ESt mit Fünftel − ESt ohne Abfindung)

Wann ist die Fünftelregelung vorteilhaft?

Die Fünftelregelung lohnt sich vor allem, wenn die Abfindung hoch im Verhältnis zum normalen Einkommen ist und dadurch in der Gesamtbetrachtung einen deutlich höheren Steuersatz auslösen würde. Bei mittlerem Einkommen und hoher Abfindung kann die Ersparnis mehrere Tausend Euro betragen.

Nicht immer ist die Fünftelregelung günstiger: Bei sehr niedrigem Einkommen (kombiniert mit kleiner Abfindung unterhalb des Grundfreibetrags) oder bei Zusammenveranlagung mit stark unterschiedlichen Einkommen kann die normale Besteuerung in seltenen Fällen günstiger sein.

Wichtige Änderung 2025: Nur noch über die Steuererklärung

Seit dem Veranlagungsjahr 2025 ist die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber anwendbar. Arbeitnehmer müssen die Vergünstigung im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage N) beantragen. Das Finanzamt wendet die Fünftelregelung automatisch an, wenn sie günstiger ist als die normale Besteuerung.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abfindungssteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern). Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der ESt, ab einer Freigrenze von 18.130 € ESt) ist seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer entfallen.

Zusammenveranlagung (Splittingtarif)

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nutzen: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer nach dem Grundtarif berechnet und verdoppelt. Dieser Mechanismus wirkt auch bei der Abfindungsbesteuerung und kann zu einer deutlichen Entlastung führen, besonders wenn die Einkommen der Partner stark voneinander abweichen.

Häufige Fragen zur Abfindungsbesteuerung

Was ist die Fünftelregelung bei Abfindungen?

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen: Die Abfindung wird zum Zweck der Steuersatzberechnung auf 5 Jahre verteilt (1/5 pro Jahr), dann wird die Steuer für das fiktive Fünftel berechnet und mit 5 multipliziert. Dies senkt den Steuersatz.

Gilt die Fünftelregelung automatisch?

Nein. Arbeitnehmer müssen die Fünftelregelung in der Steuererklärung (Anlage N) beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob sie tatsächlich günstiger ist als die normale Besteuerung. Seit 2025 gilt: Arbeitgeber dürfen die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden — nur noch über die Steuererklärung.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung lohnt sich, wenn die Abfindung den Steuersatz erheblich erhöhen würde — also vor allem bei mittlerem Einkommen. Bei sehr niedrigem Einkommen (unter Grundfreibetrag + Abfindung/5 noch unter Grundfreibetrag) kann die Fünftelregelung sogar nachteilig sein.

Sind alle Abfindungen begünstigt?

Nur „außerordentliche Einkünfte" im Sinne des § 34 EStG sind begünstigt: Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 24 Nr. 1a EStG) sind typisch dafür. Nicht begünstigt: reguläres Gehalt, das nachgezahlt wird, oder Abfindungen für freiwilligen Austritt ohne Interessenskonflikt.

Kann ich eine Abfindung auf mehrere Jahre verteilen?

Eine echte Verteilung ist nicht möglich — die Fünftelregelung ist nur ein rechnerischer Trick zur Bestimmung des Steuersatzes. Eine tatsächliche Verteilung (z.B. ein Teil im Kündigungsjahr, Rest im Folgejahr) kann jedoch steuerlich sinnvoll sein, erfordert aber Absprache mit dem Arbeitgeber.

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