SGB V §§ 44, 47, 48 — Krankengeld 2026

Berechnen Sie Ihr Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag nach SGB V § 47. Das Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Das maßgebliche Bruttoentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze KV (2026: 5.512,50 €/Monat) gedeckelt. Maximal 78 Wochen pro Diagnose.

Krankengeld Rechner (SGB V § 47) 2026

Tägliches Krankengeld und Gesamtbetrag nach Entgeltfortzahlung berechnen

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Letzte Aktualisierung: 25. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankengeld 2026: Berechnung nach SGB V § 47

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Es greift, wenn die sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet — also ab dem 43. Krankheitstag.

Berechnungsgrundlagen (§ 47 Abs. 1 SGB V)

Das Krankengeld berechnet sich auf Basis des Regelentgelts: dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des letzten Kalendermonats, dividiert durch 30 (Kalendertagsbasis). Davon werden 70 % als Krankengeld gewährt. Die Obergrenze bildet der 90 %-Satz des Nettoarbeitsentgelts — es gilt der niedrigere Wert. Das maßgebliche Bruttoentgelt wird durch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt, die 2026 bei 5.512,50 € liegt.

Entgeltfortzahlung und Übergang ins Krankengeld

Für die ersten 6 Wochen (42 Tage) einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das volle Bruttogehalt weiter (EFZG § 3). Ab dem 43. Tag übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld. Die Krankengeldhöhe liegt typischerweise bei 75–90 % des Nettolohns, da Krankengeldbeiträge zur Sozialversicherung (aber nicht zur KV) weiterhin anfallen.

Maximale Bezugsdauer und Blockfrist

Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen (546 Tage) gewährt (§ 48 SGB V). Nach Abzug der 42 Entgeltfortzahlungstage verbleiben 504 krankengeldfähige Tage. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Dreijahresfrist neu. Für Versicherte ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung (z. B. Selbstständige mit KG-Option) kann das KG bereits ab dem 4. Krankheitstag gezahlt werden.

Steuerlicher Progressionsvorbehalt

Krankengeld ist zwar steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), erhöht jedoch nach § 32b EStG den Steuersatz auf das übrige Einkommen (Progressionsvorbehalt). Bei längerer Erkrankung mit nennenswertem Krankengeld ist daher eine Einkommensteuererklärung für das Betreffensjahr empfehlenswert, um mögliche Nachzahlungen zu planen.

Häufige Fragen zum Krankengeld (SGB V § 47)

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, wenn sie arbeitsunfähig erkranken und dies ärztlich bescheinigt wird (§ 44 SGB V). Der Anspruch entsteht ab dem 43. Krankheitstag, da die ersten 6 Wochen (42 Tage) durch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (EFZG § 3) abgedeckt werden. Ausnahme: Direktzahlung von KK ab Tag 1 bei bestimmten Selbstständigen.

Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

Das Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts (Bruttolohn ÷ 30), maximal jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Das maßgebliche Bruttoentgelt ist auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt: 2026 beträgt diese 5.512,50 €/Monat, was einem maximalen Krankengeld von etwa 128,62 €/Tag entspricht (5.512,50 ÷ 30 × 70 %).

Was ist das Regelentgelt?

Das Regelentgelt ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer im letzten Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zustand, dividiert durch 30. Es wird auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) können bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für dieselbe Krankheit (wegen desselben Leidens) wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Das entspricht 546 Tagen, von denen 42 auf die Entgeltfortzahlung entfallen — es verbleiben maximal 504 krankengeldfähige Tage. Bei einer neuen (anderen) Erkrankung beginnt die Frist neu.

Was passiert nach Ablauf des Krankengeldes?

Nach Ausschöpfung des Krankengeldes (78 Wochen) und weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit endet der KK-Anspruch auf Krankengeld. Mögliche Anschlussleistungen: Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Behinderung (Rentenversicherung), Bürgergeld nach § 20 SGB II, wenn keine Rentenversicherungsansprüche bestehen, oder Übergangsgeld bei Rehabilitation.

Wird Krankengeld versteuert?

Krankengeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Das Krankengeld selbst wird nicht versteuert, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen. Bei längerer Erkrankung mit erheblichem Krankengeld kann dies zu einer spürbaren Steuernachzahlung führen.

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