§ 64 SGB VI

Berechnen Sie Ihre monatliche Rente mit der Rentenformel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert (40,77 €). Für Altersrente, Erwerbsminderung und Witwenrente.

Rentenformel Entgeltpunkte Rechner 2026

Monatsrente nach § 64 SGB VI: EP x ZF x RAF x aRW

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Rentenformel 2026 — Entgeltpunkte, Zugangsfaktor und Rentenwert

Die Rentenformel — Kernstück der gesetzlichen Rente

Die Höhe der gesetzlichen Rente wird in Deutschland durch die Rentenformelnach § 64 SGB VI bestimmt. Diese Formel multipliziert vier Faktoren miteinander: Entgeltpunkte (EP), Zugangsfaktor (ZF), Rentenartfaktor (RAF) und den aktuellen Rentenwert (aRW). Das Ergebnis ist die monatliche Bruttorente. Diese transparente Berechnungsmethode ermöglicht es jedem Versicherten, seine voraussichtliche Rente selbst zu kalkulieren — mit den Werten aus dem jährlichen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Entgeltpunkte — das Herzstück der Rentenberechnung

Entgeltpunkte spiegeln die Beitragsleistung eines Versicherten im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst wider. Wer genau den Durchschnittsverdienst eines Jahres erzielt (2026 voraussichtlich rund 45.358 Euro brutto), erhält genau einen Entgeltpunkt. Wer das Doppelte verdient, bekommt zwei Punkte — allerdings begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Im Laufe eines Berufslebens sammeln Arbeitnehmer typischerweise zwischen 30 und 50 Entgeltpunkte. Der sogenannte Eckrentner mit 45 EP und Zugangsfaktor 1,0 dient als Referenzgröße für die Standardrente.

Zugangsfaktor — Abschläge und Zuschläge

Der Zugangsfaktor beträgt bei Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze genau 1,0. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen: Pro Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (0,3 Prozent). Bei 36 Monaten Frührente ergibt sich ein Zugangsfaktor von 0,892 — also 10,8 Prozent weniger Rente, und zwar dauerhaft. Umgekehrt wird ein Aufschub belohnt: Pro Monat nach der Regelaltersgrenze steigt der Zugangsfaktor um 0,005 (0,5 Prozent). Ein Jahr Aufschub ergibt einen Zuschlag von 6 Prozent.

Rentenartfaktor nach § 67 SGB VI

Der Rentenartfaktor unterscheidet zwischen verschiedenen Rentenarten. Die Altersrente und die volle Erwerbsminderungsrente haben einen Faktor von 1,0. Die teilweise Erwerbsminderungsrente hat den Faktor 0,5 — da sie eine Teilleistung darstellt und der Versicherte noch teilweise erwerbsfähig ist. Die große Witwen- und Witwerrente hat den Faktor 0,55, die kleine Witwen-/Witwerrente 0,25. Waisenrenten liegen bei 0,1 (Halbwaise) bzw. 0,2 (Vollwaise).

Aktueller Rentenwert 2026

Der aktuelle Rentenwert ist der Eurobetrag, den ein Entgeltpunkt pro Monat wert ist. Seit dem 1. Juli 2025 sind die Werte für West und Ost angeglichen und betragen einheitlich40,77 Euro. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli angepasst und orientiert sich an der Lohnentwicklung, dem Nachhaltigkeitsfaktor und dem Beitragssatzfaktor. Die Angleichung der Ost-Renten war ein zentrales sozialpolitisches Ziel und wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen.

Häufige Fragen zur Rentenformel

Wie berechnet man die Rente mit Entgeltpunkten?

Die Rentenformel lautet: Monatsrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert. Beispiel: 40 EP x 1,0 x 1,0 x 40,77€ = 1.630,80€ brutto/Monat.

Was ist ein Entgeltpunkt wert?

Ein Entgeltpunkt ist 40,77 Euro pro Monat wert (aktueller Rentenwert 2026, West = Ost angeglichen). 45 Entgeltpunkte ergeben eine Standardrente von 1.834,65 Euro brutto.

Wie viele Entgeltpunkte bekommt man pro Jahr?

Die EP pro Jahr ergeben sich aus dem Verhältnis Ihres Bruttojahresgehalts zum Durchschnittsverdienst (2026: ca. 45.358€). Wer genau durchschnittlich verdient, erhält 1,0 EP. Wer das Doppelte verdient, bekommt ca. 2,0 EP — begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.

Was passiert bei Frühverrentung mit der Rente?

Pro Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (0,3%). Bei 3 Jahren Frührente: ZF = 0,892 → 10,8% weniger Rente, dauerhaft. Die Abschläge gelten lebenslang und werden nicht im Rentenalter ausgeglichen.

Ist der Rentenwert in Ost und West noch unterschiedlich?

Nein, seit dem 1. Juli 2025 sind die aktuellen Rentenwerte West und Ost angeglichen und betragen einheitlich 40,77 Euro. Die vollständige Angleichung wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen.

Wo finde ich meine Entgeltpunkte?

Ihre Entgeltpunkte stehen in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, die Sie ab 27 Jahren und mindestens 5 Beitragsjahren automatisch erhalten. Alternativ können Sie eine Kontenklärung beantragen.

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