Wie hoch ist Ihr Sachleistungsanspruch für ambulante Pflege? Berechnen Sie Restbudget und Kombileistung — basierend auf dem tatsächlich genutzten Betrag Ihres Pflegedienstes nach § 36 SGB XI.
Pflegesachleistung Rechner 2026
Sachleistungsanspruch nach § 36 SGB XI — Restbudget und Kombileistung
Rechtsgrundlage
- § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Pflegesachleistung — PG2: 761€, PG3: 1432€, PG4: 1778€, PG5: 2200€
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 37 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Pflegegeld für Kombileistungsberechnung
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 38 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Kombination von Geld- und Sachleistung
Gültig ab: 1. 1. 2024
Pflegesachleistung 2026 — Beträge, Restbudget und Kombileistung
Pflegesachleistung — Was ist das?
Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung, die direkt an zugelassene ambulante Pflegedienste gezahlt wird. Im Gegensatz zum Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, fließt die Sachleistung unmittelbar an den Pflegedienst, der die professionelle Pflege erbringt. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 — bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung.
Sachleistungsbeträge 2026 nach Pflegegrad
Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 angehoben. Für 2026 gelten unverändert: Pflegegrad 2 berechtigt zu maximal 761 Euro, Pflegegrad 3 zu 1.432 Euro, Pflegegrad 4 zu 1.778 Euro und Pflegegrad 5 zu 2.200 Euro monatlich. Diese Beträge sind Höchstbeträge — wird weniger abgerufen, kann der nicht verbrauchte Anteil für eine anteilige Pflegegeld-Zahlung verwendet werden.
Restbudget und Kombileistung nach § 38 SGB XI
In der Praxis nutzen viele Pflegebedürftige nicht den gesamten Sachleistungsbetrag aus. Der verbleibende Anteil wird als Kombileistung ausgezahlt: Für den nicht genutzten Prozentsatz der Sachleistung erhält man den gleichen Prozentsatz des Pflegegeldes. Nutzt man beispielsweise bei Pflegegrad 3 nur 716 Euro der 1.432 Euro Sachleistung (50 %), erhält man zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes, also 286,50 Euro. Unser Rechner berechnet diese Kombileistung automatisch auf Basis des eingegebenen genutzten Betrags.
Ambulante Pflegedienste und Abrechnungspraxis
Die Pflegesachleistung wird von zugelassenen ambulanten Pflegediensten abgerechnet, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen haben. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, und zwar auf Basis der vereinbarten Vergütungssätze (Punktwerte), die je nach Bundesland variieren. Die Leistungskomplexe umfassen typischerweise Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegebedürftige können den Leistungsumfang selbst bestimmen — es besteht keine Pflicht, den Höchstbetrag auszuschöpfen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege als Ergänzung
Neben der regulären Pflegesachleistung stehen weitere Leistungen zur Verfügung: Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) bis zu 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson ausfällt, und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) bis zu 1.774 Euro jährlich für vorübergehende stationäre Pflege. Ab 2025 können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pflegegrad 4 und 5 in einem gemeinsamen Jahresbetrag genutzt werden. Diese Leistungen sind unabhängig von der monatlichen Sachleistung und werden separat abgerechnet.
Häufige Fragen zur Pflegesachleistung
Wie viel Pflegesachleistung bekommt man bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 beträgt die maximale Pflegesachleistung 1.432 Euro pro Monat (Stand 2026). Dieser Betrag wird direkt an den ambulanten Pflegedienst gezahlt. Wird nicht alles abgerufen, erhalten Sie anteiliges Pflegegeld als Kombileistung.
Was passiert, wenn ich nicht die gesamte Sachleistung nutze?
Den nicht genutzten Anteil können Sie als Kombileistung in Form von anteiligem Pflegegeld erhalten (§ 38 SGB XI). Beispiel: Sie nutzen 50% der Sachleistung → Sie erhalten 50% des Pflegegeldes zusätzlich.
Kann man Pflegegeld und Sachleistung gleichzeitig beziehen?
Ja, über die Kombileistung nach § 38 SGB XI. Sie erhalten anteiliges Pflegegeld für den Teil der Sachleistung, den Sie nicht ausschöpfen. Volles Pflegegeld und volle Sachleistung gleichzeitig sind jedoch nicht möglich.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegesachleistung?
Nein, bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung. Versicherte mit Pflegegrad 1 können aber den Entlastungsbetrag von 125 Euro/Monat (§ 45b SGB XI) für ambulante Pflegedienste einsetzen.
Werden die Sachleistungsbeträge 2026 erhöht?
Nein, für 2026 ist keine Erhöhung der Pflegesachleistung gesetzlich vorgesehen. Die letzte Erhöhung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Eine umfassende Pflegereform wird diskutiert, konkrete Beschlüsse stehen jedoch noch aus.
Wer rechnet die Sachleistung mit der Pflegekasse ab?
Der zugelassene ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Zahlung auf Ihr Konto. Der Pflegedienst stellt seine Leistungen über Leistungskomplexe zusammen und rechnet auf Basis der vereinbarten Vergütungssätze ab.