Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst organisieren — also durch Angehörige, Freunde oder selbst beschaffte ...
Rechtsgrundlage
- § 37 Sozialgesetzbuch XI (37) ↗
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen — häusliche Pflege
Gültig ab: 1. 1. 2026
Pflegegeld nach Pflegegrad 2026 — Beträge und Voraussetzungen
Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst organisieren — also durch Angehörige, Freunde oder selbst beschaffte Pflegekräfte. Das Pflegegeld soll die Pflegeperson für ihre Leistungen honorieren.
Die Pflegegeldbeträge 2026: Pflegegrad 2: 347 €/Monat, Pflegegrad 3: 599 €/Monat, Pflegegrad 4: 800 €/Monat, Pflegegrad 5: 990 €/Monat. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, sondern nur den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI sind möglich: Wer sowohl professionelle Pflegedienste (Sachleistungen nach § 36 SGB XI) als auch häusliche Pflege in Anspruch nimmt, erhält anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG) und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Häufige Fragen — Pflegegeld Pflegegrad Rechner 2026
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, nur einen Entlastungsbetrag von 125 €/Monat.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Versicherte der sozialen Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und keine professionellen ambulanten Pflegedienste (Sachleistungen) nutzen oder nur Teile davon.
Muss Pflegegeld versteuert werden?
Nein, das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist steuerfrei nach § 3 Nr. 36 EStG. Es muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Kann man Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, nach § 38 SGB XI können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. Wenn z.B. 50 % der Sachleistungen genutzt werden, gibt es noch 50 % des Pflegegelds.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Begutachtungsinstruments nach dem NBA-Verfahren festgestellt. Bewertet werden 6 Lebensbereiche: Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Alltagsleben und soziale Kontakte sowie Umgang mit krankheitsspezifischen Anforderungen.