§§ 1–3 SachBezV 1978

Berechnen Sie historische Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung in der Sozialversicherung nach der Sachbezugsverordnung 1978 (West: Stand 1994, Ost: Stand 1991). Relevant für Nachberechnungen historischer Beitragszeiten. Werte in Deutscher Mark (DM). Gültig für 2026 als Referenzrechner.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Sachbezugsverordnung (SachBezV) regelt die Bewertung von Sachbezügen für Zwecke der Sozialversicherung. Sachbezüge sind nicht-monetäre Zuwendungen des Arbeitgebers, die jedoch als Arbeitsentgelt gelten und damit beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind. Typische Sachbezüge sind freie Unterkunft (z. B. Werkmietwohnung) und freie Verpflegung (z. B. Kantine).

Historische Werte der SachBezV 1978

Die Sachbezugsverordnung von 1978 (SachBezV 1978) legte die amtlichen Sachbezugswerte für längere historische Zeiträume fest. Diese Verordnung galt in der Bundesrepublik und wurde nach der Wiedervereinigung auch auf die neuen Bundesländer ausgedehnt, wobei für Ostdeutschland zunächst niedrigere Werte galten. Stand West 1994: 230 DM Unterkunft, 1,57 DM Frühstück, 2,52 DM Mittag- und Abendessen. Stand Ost 1991: 152 DM Unterkunft, 0,95 DM Frühstück, 1,40 DM Mittag- und Abendessen.

Verwendung für Nachberechnungen

Dieser Rechner ist ausschließlich für die Nachberechnung historischer Zeiträume relevant. Für aktuelle Sachbezugswerte (ab 2002 in Euro) werden jährlich neue Sachbezugsverordnungen erlassen. Der Umrechnungskurs von DM zu EUR beträgt fix 1 EUR = 1,95583 DM gemäß EU-Ratsverordnung Nr. 2866/98 vom 31. Dezember 1998. Dieser Kurs ist unveränderlich und gilt für alle historischen DM-Beträge.

Aktuelle Rechtslage

Seit der Euro-Einführung werden die Sachbezugswerte jährlich durch eine neue Sachbezugsverordnung in Euro festgesetzt. Die aktuelle SachBezV legt für 2026 bundeseinheitliche Werte fest. Die hier dargestellten historischen Werte aus der SachBezV 1978 haben keine aktuelle Anwendung mehr für laufende Beitragspflichten, sondern dienen ausschließlich der historischen Dokumentation und Nachberechnung.

Häufig gestellte Fragen zu historischen Sachbezugswerten

Was sind Sachbezüge in der Sozialversicherung?

Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in nicht-monetärer Form, die jedoch als Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV gelten. Typische Sachbezüge sind freie Unterkunft (Werkmietwohnung) und freie Verpflegung (Kantine, Firmencafeteria). Sie sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung und werden mit amtlichen Sachbezugswerten bewertet.

Warum gibt es historische Sachbezugswerte?

Die Sachbezugsverordnung 1978 (SachBezV 1978) legte die Werte für Unterkunft und Verpflegung für historische Zeiträume fest. Diese Werte gelten noch für Nachberechnungen von Beitragspflichten, Renten oder Schadensersatzforderungen aus vergangenen Zeiträumen. Aktuelle Sachbezugswerte werden jährlich durch eine neue Sachbezugsverordnung festgesetzt.

In welcher Währung sind die historischen Werte angegeben?

Die Werte aus den Zeiträumen vor der Euro-Einführung (1999/2002) sind in Deutsche Mark (DM) angegeben. Der feste Umrechnungskurs beträgt 1 EUR = 1,95583 DM. Für Nachberechnungen müssen die historischen DM-Werte ggf. in EUR umgerechnet werden. Dieser Kurs ist gesetzlich festgelegt und darf nicht gerundet werden.

Was ist der Unterschied zwischen West- und Ost-Sachbezugswerten?

Nach der deutschen Wiedervereinigung galten für die neuen Bundesländer (Ost) abweichende, niedrigere Sachbezugswerte, die schrittweise an das Westniveau angepasst wurden. Die hier verwendeten historischen Werte gelten für West: Stand 1994 (230 DM Unterkunft/Monat) und für Ost: Stand 1991 (152 DM Unterkunft/Monat). Seit Anfang der 2000er Jahre gelten bundesweit einheitliche Werte.

Wie wird der Sachbezugswert für Unterkunft ermittelt?

Der Sachbezugswert für Unterkunft ist der niedrigere Wert aus dem tatsächlichen Mietwert der Wohnung und dem amtlichen Pauschalbetrag der Sachbezugsverordnung (§ 2 SachBezV 1978). Liegt der Mietwert unter der Pauschale, wird der tatsächliche Mietwert angesetzt. Liegt er darüber, gilt die Pauschale. Diese Regelung verhindert eine Überbewertung der Unterkunft.

Welche Mahlzeiten gelten als beitragspflichtige Sachbezüge?

Frühstück, Mittagessen und Abendessen, die der Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt stellt, sind Sachbezüge nach § 3 SachBezV 1978 und beitragspflichtig. Die Sachbezugswerte wurden je Mahlzeit in DM festgesetzt und variierten zwischen West und Ost sowie nach Mahlzeitenart. Nicht als Sachbezug gelten Mahlzeiten, die vom Arbeitnehmer vollständig selbst bezahlt werden.

Verwandte Rechner