§ 42 SGB XI

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege? Unser Rechner ermittelt die Leistung nach § 42 SGB XI (1.774 €/Jahr), den möglichen Zusatzbetrag aus Verhinderungspflege und den verbleibenden Eigenanteil.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurzzeitpflege 2026 — § 42 SGB XI: Leistungen, Anspruch und Eigenanteil

Kurzzeitpflege 2026 — § 42 SGB XI

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI greift, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 €/Kalenderjahr für stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

Kombinationsmodell: Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege

Durch das Kombinationsmodell nach § 39 Abs. 2 SGB XI können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 50 % des Verhinderungspflege-Budgets (max. 1.612 €) zusätzlich für Kurzzeitpflege nutzen. In Summe stehen damit bis zu 3.386 €/Jahr für Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI besteht ab Pflegegrad 2. Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 42, jedoch auf den allgemeinen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (bis 125 €/Monat).

Eigenanteil bei Kurzzeitpflege

Der Eigenanteil umfasst Kosten, die den Pflegekassenbetrag übersteigen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Personalkosten über dem Leistungsbetrag. Im Durchschnitt liegen die tatsächlichen Tagessätze bei vollstationärer Kurzzeitpflege zwischen 100 und 200 €/Tag — bei 4 Wochen entstehen schnell Gesamtkosten von 2.800–5.600 €.

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Wie hoch ist die Kurzzeitpflegeleistung 2026?

§ 42 Abs. 2 SGB XI sieht für Kurzzeitpflege einen Leistungsbetrag von 1.774 €/Kalenderjahr vor. Dieser gilt ab Pflegegrad 2. Zusätzlich können bis zu 50 % der Verhinderungspflege-Mittel (max. 1.612 €) für Kurzzeitpflege genutzt werden, sodass theoretisch bis zu 3.386 €/Jahr möglich sind.

Ab welchem Pflegegrad hat man Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI besteht ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 hat keinen eigenständigen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 42, jedoch können andere Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Kann man Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja. Nach § 39 Abs. 2 SGB XI können bis zu 50 % des Verhinderungspflege-Budgets (2024: max. 3.224 €, also max. 1.612 €) für Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Umgekehrt können auch Kurzzeitpflegemittel für Verhinderungspflege genutzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) dient der vorübergehenden vollstationären Pflege (z.B. nach Krankenhausaufenthalt), wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) deckt die Pflege, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (Urlaub, Krankheit).

Wie lange kann Kurzzeitpflege genutzt werden?

Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Der Leistungsbetrag von 1.774 €/Jahr (§ 42 SGB XI) deckt in der Regel nicht die gesamten Kosten — der verbleibende Eigenanteil ist selbst zu tragen. Mit den übertragenen Verhinderungspflegemitteln verlängert sich das verfügbare Budget.

Weitere Pflegerechner

Kurzzeitpflege Rechner 2026 — § 42 SGB XI | RuleCalc | RuleCalc