§ 43b SGB XI

Was zahlt die Pflegekasse für vollstationäre Pflege und wie hoch ist der Eigenanteil? Unser Rechner berechnet Pflegekassenleistung und Eigenanteil nach § 43b SGB XI für alle Pflegegrade 2–5.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Betreuung vollstationär 2026 — § 43b SGB XI: Eigenanteil, Pflegesatz und Betreuungsleistungen

Betreuung vollstationär 2026 — § 43b SGB XI

§ 43b SGB XI schreibt vollstationären Pflegeeinrichtungen vor, über die reine körperbezogene Pflege hinaus Betreuungs- und Aktivierungsangebotezu erbringen. Dazu zählen Beschäftigungstherapie, Gruppenaktivitäten, Ausflüge und die individuelle soziale Betreuung. Diese Leistungen sind Pflichtbestandteil des Pflegesatzes.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (§ 43c SGB XI)

Seit 2022 gilt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE): Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in derselben Einrichtung zahlen denselben Eigenanteil — unabhängig von ihrem Pflegegrad. Durch Zuschüsse der Pflegekasse sinkt dieser Eigenanteil mit zunehmender Verweildauer in der Einrichtung: bis 12 Monate: 15 %, 13–24 Monate: 25 %, 25–36 Monate: 40 %, ab 37 Monate: 70 % Zuschuss.

Pflegesatz und Gesamtkosten

Der monatliche Pflegesatz setzt sich aus Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse übernimmt den Pflegesatz abzüglich des Eigenanteils. Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten sind vollständig vom Pflegebedürftigen zu tragen. Insgesamt können monatliche Gesamtbelastungen von 2.000–4.000 € und mehr entstehen.

Sozialhilfe und ergänzende Hilfen

Reicht das Einkommen/Vermögen nicht aus, besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflegenach §§ 61 ff. SGB XII. Die Sozialhilfe übernimmt den übersteigenden Teil des Eigenanteils — jedoch unter Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Pflegebedürftigen und seiner Unterhaltspflichtigen.

Häufige Fragen zur vollstationären Betreuung

Was regelt § 43b SGB XI?

§ 43b SGB XI verpflichtet vollstationäre Pflegeeinrichtungen, zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote bereitzustellen. Diese Leistungen sind Bestandteil des Pflegesatzes nach § 84 SGB XI und werden nicht separat berechnet. Ziel ist die soziale Betreuung, Aktivierung und Alltagsgestaltung für Pflegebedürftige.

Welchen Eigenanteil zahlt man im vollstationären Pflegeheim?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (§ 43c SGB XI) ist für alle Pflegegrade 2–5 in einer Einrichtung gleich hoch. Er deckt den Pflegesatz-Anteil, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Typische Eigenanteile 2026 je nach Pflegegrad liegen zwischen 770 € (Pflegegrad 2) und 2.005 € (Pflegegrad 5) monatlich — die exakten Beträge sind einrichtungsindividuell.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Anspruch auf vollstationäre Pflege?

Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf vollstationäre Pflege nach § 43, sondern nur auf Leistungen nach § 43a SGB XI (Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen) oder allgemeine Entlastungsleistungen.

Was ist der Unterschied zwischen § 43 und § 43b SGB XI?

§ 43 SGB XI regelt die Grundleistungen der vollstationären Pflege (Übernahme des Pflegesatzes durch die Pflegekasse). § 43b SGB XI ergänzt diese Leistungen um spezifische Betreuungs- und Aktivierungsangebote (Beschäftigungstherapie, Ausflüge, soziale Betreuung), die die Einrichtung als Pflichtbestandteil erbringen muss.

Kann man Zuschüsse zum Eigenanteil bekommen?

Ja. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, können Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII) beantragt werden. Außerdem zahlen viele Krankenkassen einen Beihilfebetrag. Einige Bundesländer haben zudem ergänzende Förderprogramme für Eigenanteile in der stationären Pflege.

Weitere Pflegerechner

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