§§ 41, 42b SGB XII

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter 2026 nach §§ 41, 42b SGB XII. Regelbedarf 563 €/Monat + Wohnkosten + ggf. Mehrbedarf bei Behinderung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Grundsicherung im Alter 2026 — § 42b SGB XII Einkommensgrenze

§ 42b SGB XII — Einkommensgrenze Grundsicherung 2026

Die Grundsicherung im Alter (§§ 41 ff. SGB XII) sichert den Lebensunterhalt älterer Menschen, wenn Rente und sonstiges Einkommen nicht ausreichen. § 42b SGB XII regelt, welche Einkommen angerechnet werden — mit Freibeträgen für bestimmte Einkunftsarten.

Regelbedarf 2026: 563 € für Alleinstehende

Der Regelbedarf 2026 beträgt 563 €/Monat (Regelbedarfsstufe 1) nach der neuen Regelbedarfs-Festsetzungsverordnung. Hinzu kommen die tatsächlichen Wohnkosten (Unterkunft und Heizung, keine Obergrenze bei Grundsicherung im Alter) und ggf. Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII (Schwerbehinderung, Krankenernährung etc.).

Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020

Seit 2020 müssen erwachsene Kinder nur noch Unterhalt für Eltern in der Sozialhilfe leisten, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt (§ 43a SGB XII). Unterhalb dieser Grenze fragt das Sozialamt gar nicht erst nach dem Einkommen der Kinder. Diese Reform hat Millionen ältere Menschen entlastet, die vorher aus Scham keinen Antrag gestellt haben.

Vermögenseinsatz: 5.000 € Schonvermögen

Die Grundsicherung setzt den Einsatz eigenen Vermögens voraus (§ 90 SGB XII). Geschützt sind:5.000 € Schonvermögen pro Person, selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe, Gegenstände des persönlichen Bedarfs und ein angemessenes Kraftfahrzeug. Spar- und Kapitalvermögen darüber hinaus muss eingesetzt werden.

Rechenbeispiel 2026

Alleinstehende Person, 70 Jahre, GdB 0, gesetzliche Rente 700 €/Monat, Wohnkosten 450 €/Monat. Gesamtbedarf: 563 + 450 = 1.013 €. Anrechenbares Einkommen: 700 − 30 (Freibetrag) = 670 €.Grundsicherungsleistung: 343 €/Monat.

Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter 2026?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Personen ab dem Regelaltersrentenalter (67 Jahre für Geburtsjahrgänge 1964 und später), wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern (§ 41 SGB XII). Die Grundsicherung wird vom Sozialamt ausgezahlt.

Wie hoch ist der Regelbedarf für Grundsicherung 2026?

Der Regelbedarf 2026 beträgt nach der Regelbedarfs-Festsetzungsverordnung für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) 563 €/Monat. Paare erhalten je 506 €/Monat. Hinzu kommen die tatsächlichen Wohnkosten (Unterkunft und Heizung, § 42a SGB XII) und ggf. Mehrbedarfe bei Behinderung (§ 30 SGB XII).

Was gilt nach § 42b SGB XII als Einkommensgrenze?

§ 42b SGB XII definiert, welche Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Grundsätzlich wird das gesamte Einkommen berücksichtigt, abzüglich von Freibeträgen (z.B. 30 € Erwerbstätigenfreibetrag, sonstige Freibeträge nach § 82 SGB XII). Ehrenamtliche Tätigkeiten bis 250 €/Monat bleiben anrechnungsfrei.

Müssen Kinder für Eltern in der Grundsicherung zahlen?

Nein — seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 müssen Kinder nur dann Unterhalt leisten, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt (§ 43a SGB XII). Diese Grenze gilt für das Bruttoeinkommen des Kindes. Unterhalb dieser Grenze fragt das Sozialamt nicht nach dem Einkommen der Kinder — ein erheblicher Bürokratieabbau.

Wird das Vermögen bei der Grundsicherung berücksichtigt?

Grundsicherung setzt den Einsatz eigenen Vermögens voraus (§ 90 SGB XII). Nicht eingesetzt werden muss ein "kleines Barvermögen" von 5.000 € pro Person, selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe, sowie Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Kapitallebensversicherungen und Sparguthaben müssen grundsätzlich eingesetzt werden.

Gibt es einen Mehrbedarfszuschlag bei Schwerbehinderung?

Ja, nach § 30 SGB XII erhalten Schwerbehinderte Mehrbedarfe: Bei GdB 50–70 und Merkzeichen G oder aG: 17 % des Regelbedarfs. Bei GdB ≥ 80 ebenfalls 17 % des Regelbedarfs. Bei vollem GdB 100 kann sich der Mehrbedarfszuschlag auf 35 % erhöhen. Diese Mehrbedarfe werden zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.

Weitere Sozialleistungsrechner

Grundsicherung im Alter Einkommensgrenze 2026 — § 42b SGB XII | RuleCalc | RuleCalc