§ 43 SGB XII

Berechnen Sie den Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach §§ 41, 43 SGB XII. Der Rechner berücksichtigt den Rentenfreibetrag (30 %, max. 268 €/Monat nach § 82 Abs. 4 SGB XII), den Regelbedarf (563 € alleinstehend / 506 € Paar) und die angemessenen Unterkunftskosten.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Grundsicherung im Alter (§ 41 ff. SGB XII) ist eine nachrangige Sozialleistung für ältere Menschen, deren Rente und sonstiges Einkommen den Lebensunterhalt nicht sichert. § 43 SGB XII regelt, welches Einkommen eingesetzt werden muss und welche Freibeträge gelten.

Rentenfreibetrag schützt Rentner

Seit 2021 ist in § 82 Abs. 4 SGB XII ein Rentenfreibetrag verankert: 30 % der Bruttorente — maximal 268 €/Monat — bleiben anrechnungsfrei. Damit soll der Anreiz zur Beitrags­zahlung in die Rentenversicherung gestärkt werden. Ohne diesen Freibetrag würde jeder Euro Rente den Grundsicherungsanspruch um einen Euro mindern.

Unterkunftskosten

§ 35 SGB XII stellt sicher, dass angemessene Kosten der Unterkunft vollständig übernommen werden. Übersteigen die tatsächlichen Kosten das angemessene Maß, ergeht zunächst eine Kostensenkungsaufforderung. Nach einer Übergangsfrist werden nur noch die angemessenen Kosten berücksichtigt.

100.000-Euro-Grenze für Unterhalt

Kinder müssen ihre Eltern nicht durch Unterhalt von der Grundsicherung fernhalten, solange ihr Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt (§ 43 Abs. 2 SGB XII). Diese Regelung verhindert, dass Rentner aus Scham auf Grundsicherungsleistungen verzichten.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsicherung Einkommenseinsatz

Wie wird das Einkommen bei der Grundsicherung angerechnet?

§ 43 i.V.m. § 82 SGB XII regelt den Einkommenseinsatz. Das gesamte Einkommen (Renten, Zusatzrenten, sonstiges) wird grundsätzlich angerechnet. Ausnahme: § 82 Abs. 4 SGB XII sieht für Renteneinkommen einen Freibetrag von 30 % der Bruttorente, maximal 268 €/Monat vor.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung 2026?

Der Rentenfreibetrag nach § 82 Abs. 4 SGB XII beträgt 30 % der Bruttorente, maximal 268 €/Monat. Bei einer Rente von 800 €/Monat werden also 240 € freigestellt (30 % von 800). Bei einer Rente von 1.200 € würden 360 € berechnet, aber der Freibetrag ist auf 268 € gedeckelt.

Was ist der Regelbedarf bei der Grundsicherung 2026?

2026 beträgt der Regelbedarf (Regelbedarfsstufe 1) für Alleinstehende 563 €/Monat. Für Paare, bei denen beide Grundsicherung beziehen, gilt die Regelbedarfsstufe 2 mit 506 €/Monat je Person. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten der Unterkunft (§ 35 SGB XII).

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter nach § 41 SGB XII können Personen beantragen, die das Rentenalter erreicht haben (§ 41 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 235 SGB VI) und deren Einkommen den soziokulturellen Existenzbedarf nicht deckt. Die Leistung wird beim zuständigen Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung beantragt.

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen, wenn diese Grundsicherung beantragen?

Nein: § 43 Abs. 2 SGB XII sieht vor, dass unterhaltspflichtige Kinder (und Eltern) nur dann zum Unterhalt herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € überschreitet. Bei Einkommen darunter wird der Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht.

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