Welche Sonderleistungen können Sie zusätzlich zum Bürgergeld beantragen? Unser Rechner zeigt die Leistungsbeträge nach §§ 24, 26 SGB II— Erstausstattung, Schulbedarf und KV-Zuschuss.
Rechtsgrundlage
- § 24 SGB II — Abweichende Erbringung von Leistungen (SGB II) ↗
§ 24 Abs. 3 SGB II: Sonderbedarfe Erstausstattung, Schwangerschaft, orthopädische Schuhe
Gültig ab: 1. 4. 2011
- § 26 SGB II — Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung (SGB II) ↗
§ 26 SGB II: Zuschuss max. 50 % für freiwillig/privat Versicherte
Gültig ab: 1. 4. 2011
SGB II Sonderbedarfe 2026 — §§ 24, 26 SGB II: Erstausstattung, Schulbedarf, KV-Zuschuss
§§ 24, 26 SGB II: Sonderbedarfe und KV-Zuschuss 2026
§ 24 SGB II regelt Leistungen für Sonderbedarfe, die neben dem Regelbedarf (§ 20 SGB II) anfallen und durch ihn nicht gedeckt sind. Dazu gehören Erstausstattung der Wohnung, Schwangerschafts-Ausstattung sowie Schulbedarfspakete nach § 28 SGB II.
KV/PV-Zuschuss nach § 26 SGB II
§ 26 SGB II sichert die Krankenversicherung für Bürgergeld-Bezieher, die freiwillig oder privat versichert sind. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % des Beitrags und wird direkt ans Jobcenter ausgezahlt oder verrechnet.
Schulbedarfspaket 174 €/Jahr
Das Schulbedarfspaket nach § 28 Abs. 3 SGB II beträgt 2026 insgesamt 174 € pro Schuljahr: 116 € zum 1. August und 58 € zum 1. Februar. Es deckt Schulbedarf wie Schultaschen, Hefte und Stifte.
Häufige Fragen zu Sonderbedarfen §§ 24, 26 SGB II
Welche Sonderbedarfe werden nach § 24 SGB II anerkannt?
§ 24 Abs. 3 SGB II nennt als Sonderbedarfe: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (Nr. 1), Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (Nr. 2) sowie orthopädische Schuhe, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Hilfsmitteln (Nr. 3). Diese Leistungen werden neben dem Regelbedarf erbracht, in tatsächlicher Höhe oder als Sachleistung.
Wie hoch ist das Schulbedarfspaket 2026?
Das Schulbedarfspaket nach § 28 Abs. 3 SGB II besteht aus zwei Teilbeträgen: 116 € zum Schuljahresbeginn am 1. August und 58 € zum 1. Februar — insgesamt 174 € pro Schuljahr. Das Paket gilt für Schüler, die SGB-II-Leistungen beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Wer hat Anspruch auf KV/PV-Zuschuss nach § 26 SGB II?
§ 26 Abs. 1 SGB II richtet sich an Leistungsberechtigte, die freiwillig in der GKV versichert sind (nicht Pflichtversicherte). § 26 Abs. 2 betrifft privat Krankenversicherte. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des zu zahlenden Beitrags. Er soll die KV/PV-Belastung abfedern und die Versicherungspflicht sichern.
Wie beantragt man Sonderbedarfe beim Jobcenter?
Sonderbedarfe nach § 24 SGB II sind gesondert beim Jobcenter zu beantragen — sie werden nicht automatisch gewährt. Für Erstausstattung ist ein Antrag vor dem Kauf zu stellen. Das Jobcenter kann die Leistung auch als Sachleistung oder Gutschein erbringen. Bei Ablehnung besteht Widerspruchsrecht und Klagemöglichkeit.
Was ist bei Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II zu beachten?
Umzugskosten werden nach § 22 Abs. 6 SGB II nur erstattet, wenn der Umzug vom Jobcenter vorher genehmigt wurde. Eine Mietkaution kann als Darlehen gewährt werden — nicht als Zuschuss. Der Umzug in eine unangemessen große/teure Wohnung wird nicht gefördert. Die Genehmigung ist daher vor dem Umzug zu beantragen.