Wie lange haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Berechnen Sie Ihre ALG I Bezugsdauer anhand Ihrer Versicherungsmonate und Ihres Alters — nach § 148 SGB III für 2026.
Arbeitslosengeld Anspruchsdauer Rechner 2026
ALG I Bezugsdauer nach § 148 SGB III berechnen
Rechtsgrundlage
- § 148 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ↗
Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld — Staffelung nach Versicherungsmonaten und Alter
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 142 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ↗
Anwartschaftszeit — mindestens 12 Monate in der Rahmenfrist (5 Jahre)
Gültig ab: 1. 1. 2024
Arbeitslosengeld I Anspruchsdauer — Tabelle und Regeln 2026
Arbeitslosengeld I — Was ist ALG I und wer hat Anspruch?
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird nach § 136 SGB III an Personen gezahlt, die arbeitslos werden und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Im Gegensatz zum Bürgergeld (früher ALG II) ist ALG I keine bedürftigkeitsabhängige Leistung — es steht allen Versicherten zu, unabhängig von Vermögen oder Partnereinkommen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe beträgt 60 % (mit Kindern: 67 %) des letzten pauschalierten Nettolohns.
Anwartschaftszeit — die Mindestvoraussetzung
Um ALG I zu erhalten, muss die sogenannte Anwartschaftszeit nach § 142 SGB III erfüllt sein: In der Rahmenfrist von fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit müssen mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Kurzfristige Beschäftigungen, Selbständigkeit ohne freiwillige Versicherung und geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) zählen grundsätzlich nicht zur Anwartschaftszeit. Wer die Anwartschaftszeit nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf ALG I — kann aber ggf. Bürgergeld beantragen.
Anspruchsdauer nach § 148 SGB III — die Tabelle
Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Zahl der Versicherungsmonate in den letzten fünf Jahren und — bei älteren Arbeitnehmern — nach dem Lebensalter bei Eintritt der Arbeitslosigkeit. Mit 12 Monaten Versicherungszeit besteht Anspruch auf 6 Monate ALG I. Mit 16 Monaten auf 8 Monate, mit 20 Monaten auf 10 Monate und mit 24 Monaten auf 12 Monate. Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 30 Monate versicherungspflichtig waren, verlängert sich der Anspruch auf 15 Monate. Ab 55 Jahren und 36 Versicherungsmonaten sind es 18 Monate, ab 58 Jahren und 48 Monaten maximal 24 Monate.
Der Altersbonus — verlängerte Bezugsdauer für ältere Arbeitnehmer
Der Gesetzgeber hat ältere Arbeitnehmer besonders geschützt: Ab dem 50. Lebensjahr greift ein Altersbonus, der bei ausreichenden Versicherungszeiten eine längere Bezugsdauer ermöglicht. Die Verlängerungen nach § 148 Abs. 2 SGB III gelten für Personen, die die jeweilige Altersgrenze beim Eintritt der Arbeitslosigkeit — also beim Tag der Antragstellung — erreicht haben. Wer erst nach Beginn der Arbeitslosigkeit eine Altersgrenze überschreitet, profitiert nicht mehr von der Verlängerung.
Was passiert nach Ende des ALG I?
Nach Ablauf des ALG I-Anspruchs haben Betroffene in der Regel Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II, sofern sie hilfebedürftig sind (eigenes Einkommen und Vermögen reichen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts). Bürgergeld ist im Gegensatz zu ALG I eine steuerfinanzierte, bedürftigkeitsgeprüfte Leistung. Der Übergang von ALG I zu Bürgergeld kann durch rechtzeitige Anmeldung beim Jobcenter nahtlos gestaltet werden. Wer vor Ablauf des ALG I eine neue Beschäftigung aufnimmt, kann ggf. einen Restanspruch ansparen und diesen für eine spätere Arbeitslosigkeit nutzen.
Rahmenfrist und Unterbrechungen
Die Rahmenfrist umfasst die letzten fünf Jahre vor dem Tag der Antragstellung. Unterbrechungen der Versicherungspflicht (z.B. durch Elternzeit, Krankheit oder Selbständigkeit) verlängern die Rahmenfrist nicht automatisch. In bestimmten Sonderfällen (z.B. bei Erziehungszeiten oder Wehrdienst) kann die Rahmenfrist jedoch auf bis zu sieben Jahre ausgedehnt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur ALG I Anspruchsdauer
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I?
Die Bezugsdauer hängt von Ihren Versicherungsmonaten in den letzten 5 Jahren ab: 12 Monate → 6 Monate ALG I, 16 Monate → 8 Monate, 20 Monate → 10 Monate, 24 Monate → 12 Monate. Ältere Arbeitnehmer können bei ausreichenden Versicherungszeiten 15, 18 oder bis zu 24 Monate beziehen (§ 148 SGB III).
Was ist die Anwartschaftszeit für ALG I?
Die Anwartschaftszeit beträgt mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 5 Jahren (Rahmenfrist) vor der Arbeitslosigkeit (§ 142 SGB III). Minijobs und Selbständigkeit ohne freiwillige Versicherung zählen nicht dazu.
Bekomme ich länger ALG I wenn ich älter bin?
Ja. Ab 50 Jahren und mindestens 30 Versicherungsmonaten: 15 Monate. Ab 55 Jahren und 36 Monaten: 18 Monate. Ab 58 Jahren und 48 Monaten: 24 Monate (§ 148 Abs. 2 SGB III). Das Alter wird beim Tag des Eintritts der Arbeitslosigkeit gemessen.
Was passiert nach Ende des ALG I?
Nach Ablauf des ALG I kann bei Hilfebedürftigkeit Bürgergeld (SGB II) beantragt werden. Bürgergeld ist bedürftigkeitsabhängig — eigenes Einkommen und Vermögen werden berücksichtigt. Die Anmeldung beim Jobcenter sollte rechtzeitig vor Ablauf des ALG I erfolgen.
Wie wird die Anspruchsdauer nach § 148 SGB III berechnet?
Die Anspruchsdauer ergibt sich aus zwei Faktoren: erstens der Anzahl der Versicherungsmonate in den letzten 5 Jahren, zweitens — für ältere Arbeitnehmer — dem Lebensalter bei Eintritt der Arbeitslosigkeit. Die Dauer beträgt die Hälfte der Versicherungszeit (mind. 6, max. 24 Monate).