§ 152 SGB III

Berechnen Sie das fiktive Bemessungsentgelt nach § 152 SGB III und das daraus resultierende ALG I. Wählen Sie Ihre Qualifikationsstufe(1–4) und ob Sie Kinder haben — der Rechner ermittelt tägliches und monatliches Arbeitslosengeld auf Basis der Bezugsgröße 2026.

Letzte Aktualisierung: 2. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Fiktive Bemessung ALG I nach § 152 SGB III — 2026

Fiktive Bemessung des ALG I nach § 152 SGB III — 2026

Die fiktive Bemessung nach § 152 SGB III ist eine Sonderregelung für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I, wenn kein ausreichendes tatsächliches Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage herangezogen werden kann. Statt des realen Verdienstes wird einfiktives Bemessungsentgelt auf Basis der Qualifikation des Antragstellers ermittelt.

Die vier Qualifikationsstufen

Das Gesetz unterscheidet vier Qualifikationsstufen, die jeweils einen bestimmten Anteil der Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) als tägliches Bemessungsentgelt festlegen. Stufe 1 (ohne Ausbildung) verwendet den niedrigsten Faktor (1/5 der täglichen Bezugsgröße), Stufe 4 (Hochschulabschluss) den höchsten (4/5). Die Bezugsgröße West 2026 beträgt 44.940 € pro Jahr, was einer täglichen Bezugsgröße von 149,80 € (1/300) entspricht.

Berechnung des fiktiven ALG I

Das fiktive tägliche ALG I ergibt sich aus dem Bemessungsentgelt multipliziert mit demLeistungssatz: 60 % für Arbeitslose ohne Kinder, 67 % für Arbeitslose mit mindestens einem Kind. Der monatliche Betrag ergibt sich aus der Multiplikation mit 30 Kalendertagen. Beispiel Stufe 2 mit Kindern: 49,93 € × 67 % = 33,45 € täglich, also 1.003,50 € monatlich.

Wann greift die fiktive Bemessung?

Die fiktive Bemessung kommt zum Tragen, wenn im Bemessungsrahmen (in der Regel die letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung) weniger als 150 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Dies betrifft häufig Berufsanfänger, Rückkehrer aus der Selbstständigkeit, Wiedereinsteigerinnen nach Familienphase oder Personen, die aus dem Ausland zurückkehren.

Unterschied zur regulären Bemessung

Bei der regulären Bemessung wird das durchschnittliche tägliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum) als Grundlage verwendet. Die fiktive Bemessung führt in der Regel zu einem niedrigeren ALG I, da die Qualifikationsstufen bewusst unter dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt angesetzt sind. Wer tatsächlich beschäftigt war, erhält fast immer mehr als bei fiktiver Bemessung.

Häufige Fragen zur fiktiven Bemessung

Was ist die fiktive Bemessung nach § 152 SGB III?

Die fiktive Bemessung kommt zum Einsatz, wenn kein ausreichendes Bemessungsentgelt aus vorheriger Beschäftigung vorliegt — z. B. weil der Antragsteller im Bemessungsrahmen weniger als 150 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Statt des tatsächlichen Arbeitsentgelts wird ein fiktives Bemessungsentgelt auf Basis der Qualifikation herangezogen.

Welche 4 Qualifikationsstufen gibt es?

Stufe 1: Ohne Ausbildung (Helfer/ungelernte Tätigkeit) — niedrigster Bemessungsbetrag. Stufe 2: Berufsausbildung (abgeschlossene Ausbildung). Stufe 3: Meister/Techniker/Bachelor (gehobene Qualifikation). Stufe 4: Hochschule/Master (akademische Qualifikation) — höchster Bemessungsbetrag. Die Einstufung richtet sich nach der Tätigkeit, für die der Arbeitsuchende in Betracht kommt.

Wie hoch ist die Bezugsgröße 2026?

Die Bezugsgröße West beträgt 2026 genau 44.940 € pro Jahr (3.745 € pro Monat). Das fiktive tägliche Bemessungsentgelt ergibt sich aus 1/300 der Bezugsgröße multipliziert mit dem Qualifikationsfaktor. Die Bezugsgröße wird jährlich per Verordnung angepasst und richtet sich nach dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was bedeutet Leistungssatz 60 % bzw. 67 %?

Der Leistungssatz bestimmt, wie viel Prozent des pauschalierten Nettoentgelts als ALG I ausgezahlt werden. Ohne Kinder gilt der allgemeine Leistungssatz von 60 %. Mit mindestens einem Kind (Lohnsteuerklasse mit Kinderfreibetrag) gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 %. Der Unterschied kann mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.

Wann kommt die fiktive Bemessung typischerweise vor?

Typische Fälle: Berufsanfänger, die direkt nach der Ausbildung oder dem Studium arbeitslos werden; Personen, die länger selbstständig waren und dann ALG I beantragen; Rückkehrer ins Berufsleben nach langer Familienphase; Personen, die aus dem Ausland zurückkehren und im Bemessungsrahmen keine ausreichende Beschäftigung in Deutschland hatten.

Kann ich die Qualifikationsstufe beeinflussen?

Die Einstufung richtet sich nach § 152 Abs. 2 SGB III und orientiert sich an der Tätigkeit, für die der Arbeitsuchende in Betracht kommt — nicht zwingend an der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Durch den Nachweis höherer Qualifikationen (z. B. Meisterbrief, Studienabschluss) kann eine höhere Stufe erreicht werden. Es zählt die formale Qualifikation, die für die Vermittlung relevant ist.

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