Berechnen Sie die Auswirkungen von Wahltarifen nach § 6 SGB V — ob sich der Selbstbeteiligungstarif oder das Bonusmodell für Sie lohnt. Gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 6 Sozialgesetzbuch V (SGB V) ↗
Wahltarife — Selbstbeteiligung und Bonusmodelle
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Die Wahltarife nach § 6 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) bieten gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, durch eigenverantwortliches Gesundheitsverhalten finanzielle Vorteile zu erzielen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Selbstbeteiligungstarif und ein Bonusmodell anzubieten.
Selbstbeteiligungstarif
Der Selbstbeteiligungstarif sieht vor, dass der Versicherte einen bestimmten Anteil seiner Gesundheitskosten selbst trägt — maximal 10% der Kosten. Im Gegenzug erhält er einen Teil seiner Beiträge als Prämie zurück. Dieser Tarif eignet sich besonders für Versicherte, die selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und daher voraussichtlich weniger als die durchschnittliche Prämie an Eigenkosten zahlen werden.
Bonusmodell
Das Bonusmodell belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit Prämien oder Beitragsermäßigungen. Versicherte erhalten einen Bonus, wenn sie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder andere von der Kasse anerkannte Maßnahmen nachweisen. Die Prämie ist auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt und wird nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums ausgezahlt.
Häufig gestellte Fragen zu Wahltarifen
Was ist ein Wahltarif bei der Krankenkasse?
Ein Wahltarif nach § 6 SGB V ist ein besonderer Tarif, den gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse wählen können. Die Kassen sind verpflichtet, mindestens einen Selbstbeteiligungstarif und ein Bonusmodell anzubieten. Durch die Wahl eines Wahltarifs verpflichtet sich der Versicherte für mindestens ein Jahr, bestimmte Bedingungen zu erfüllen, erhält im Gegenzug aber finanzielle Vorteile wie niedrigere Beiträge oder Prämienzahlungen.
Wie funktioniert das Bonusmodell?
Beim Bonusmodell nach § 6 Abs. 1a SGB V erhalten Versicherte eine Prämie oder Beitragsermäßigung, wenn sie bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen nachweisen — zum Beispiel regelmäßige Check-ups, Impfungen, Sport oder Nichtraucherkurse. Der Bonus beträgt je nach Kasse bis zu mehreren Hundert Euro jährlich. Die Maßnahmen müssen von der Krankenkasse anerkannt sein und vor Beginn des Bonuszeitraums durchgeführt werden.
Lohnt sich der Selbstbeteiligungstarif?
Der Selbstbeteiligungstarif lohnt sich vor allem für Versicherte, die selten zum Arzt gehen oder geringe Gesundheitskosten haben. Bei diesem Tarif zahlt der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz (maximal 10%) seiner Gesundheitsausgaben selbst, erhält aber im Gegenzug einen Teil seiner Beiträge als Prämie zurück. Wer regelmäßig hohe Gesundheitskosten hat, sollte den Tarif jedoch kritisch prüfen, da der Eigenanteil die Prämie übersteigen kann.
Kann man den Wahltarif jederzeit wechseln?
Nein, bei Wahltarifen gilt eine Bindungsfrist von mindestens einem Jahr. Während dieser Zeit ist der Versicherte an den gewählten Tarif gebunden und kann ihn nicht kündigen oder wechseln. Die Kündigung ist erst zum Ende der Bindungsfrist möglich, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt. Ausnahmen bestehen bei Beitragserhöhungen oder wesentlichen Änderungen der Tarifbedingungen.
Was passiert nach Ablauf der Bindungsfrist?
Nach Ablauf der einjährigen Bindungsfrist endet der Wahltarif automatisch, und der Versicherte kehrt in den Standardtarif zurück. Möchte der Versicherte den Tarif verlängern oder in einen anderen Wahltarif wechseln, muss er aktiv bei seiner Krankenkasse anfragen. Ein automatischer Übergang in einen ungünstigeren Tarif findet nicht statt.