§ 47 SGB V

Wie viel Krankengeld steht Ihnen 2026 zu? Unser Rechner ermittelt Ihren täglichen Krankengeldanspruch nach § 47 SGB V — als 70 % Ihres Bruttoentgelts oder 90 % Ihres Nettoeinkommens (jeweils der niedrigere Wert) — und berechnet das Gesamtkrankengeld für Ihre Erkrankungstage.

Krankengeld Höhe Berechnung GKV 2026

Krankengeld nach § 47 SGB V berechnen — 70 % Brutto oder 90 % Netto

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankengeld 2026 — Berechnung und Voraussetzungen

Krankengeld 2026 — Grundlagen der Berechnung

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers einsetzt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 47 SGB V. Der Anspruch besteht für alle GKV-pflichtversicherten Arbeitnehmer, sobald die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde.

Die Zwei-Werte-Formel: 70 % Brutto vs. 90 % Netto

Das Krankengeld wird nach einer Zweiwerteformel berechnet: Es beträgt 70 % des beitragspflichtigen Regelentgelts (Bruttotagessatz), ist aber auf 90 % des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Es gilt stets der niedrigere der beiden Werte. Das beitragspflichtige Regelentgelt entspricht in der Regel dem Bruttogehalt des letzten abgerechneten Kalendermonats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, höchstens jedoch der Beitragsbemessungsgrenze KV.

Beitragsbemessungsgrenze KV 2026

Die BBG KV beträgt 2026 66.150 € / Jahr (= 5.512,50 €/Monat = 183,75 €/Tag nach 360-Tage-Methode). Oberhalb dieser Grenze wird das Bruttoentgelt für die Krankengeldberechnung gekappt. Besserverdienende erreichen daher schneller die BBG-Grenze, was die prozentuale Ersatzquote faktisch senkt.

Maximale Bezugsdauer — 78 Wochen

Krankengeld wird nach § 48 SGB V maximal 78 Wochen (546 Tage)innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt. Beginnt eine neue Erkrankung, startet die Zählung neu. Nach Ausschöpfung des Anspruchs müssen Betroffene auf andere Leistungen ausweichen: Erwerbsminderungsrente (bei dauerhafter Einschränkung), Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII).

Sozialversicherung während des Krankengeldbezugs

Das Krankengeld unterliegt der Sozialversicherungspflicht: Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden vom Krankengeld einbehalten (Arbeitnehmer-Anteil). Die Krankenkasse übernimmt zusätzlich den Arbeitgeberanteil. Einkommensteuer fällt auf das Krankengeld selbst nicht an — es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, das heißt, es erhöht den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen im selben Jahr.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

Das Krankengeld beträgt 70 % des beitragspflichtigen Regelentgelts (Bruttotagessatz), aber maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte. Das beitragspflichtige Regelentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze KV (BBG KV) begrenzt: 2026 sind das 66.150 € pro Jahr = 183,75 € pro Tag.

Ab wann besteht Anspruch auf Krankengeld?

Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt, da der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen (42 Tage) zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist (§ 3 EFZG). Bei wiederholter Erkrankung am selben Leiden innerhalb von 12 Monaten entfällt die erneute 6-Wochen-Frist unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt (§ 48 SGB V). Danach endet der Anspruch, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. In diesem Fall kommt je nach Situation Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld in Betracht.

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze KV beim Krankengeld?

Das beitragspflichtige Regelentgelt ist auf die BBG KV begrenzt. 2026 liegt diese bei 66.150 € / Jahr, was einem Tagessatz von 183,75 € entspricht (66.150 ÷ 360). Verdienen Sie mehr, wird der Überschuss bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt — das Krankengeld ist nach oben begrenzt.

Werden Sozialversicherungsbeiträge auf das Krankengeld erhoben?

Ja. Auf das Krankengeld werden die Arbeitnehmer-Anteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Die Krankenkasse zahlt die Arbeitgeberbeiträge mit. Einkommensteuer fällt auf das Krankengeld selbst nicht an, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) — das heißt, es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Zählt Weihnachtsgeld zum Regelentgelt?

Einmalige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden anteilig dem Regelentgelt hinzugerechnet, wenn sie im letzten Abrechnungsjahr ausgezahlt wurden — allerdings begrenzt auf 1/360 je Tag und nur bis zur BBG KV. Dies kann das Krankengeld leicht erhöhen.

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