§ 68 + § 264a SGB VI

Berechnen Sie Ihre Rente mit Ost- und West-Entgeltpunkten nach § 68 + § 264a SGB VI. Seit 2025 gilt ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 € — die Angleichung Ost/West ist vollständig abgeschlossen.

Letzte Aktualisierung: 2. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Rente Ost/West 2026 — Angleichung und Berechnung

Rentenangleichung Ost/West nach § 68 und § 264a SGB VI

Die unterschiedliche Bewertung von Rentenanwartschaften in Ost und West war eine direkte Folge der deutschen Wiedervereinigung. Seit 1992 galten in den neuen Bundesländern niedrigere Rentenwerte als in den alten. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz von 2017 wurde ein verbindlicher Fahrplan festgelegt, der die vollständige Angleichung bis spätestens 2025 vorsah. Dieses Ziel wurde erreicht: Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein einheitlicher aktueller Rentenwert.

Einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro

Der aktuelle Rentenwert — die zentrale Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung — beträgt seit 01.07.2025 einheitlich 39,32 € pro Entgeltpunkt und Monat. Er wird nach der Rentenanpassungsformel des § 68 SGB VI jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung berücksichtigt die Lohnentwicklung, den Beitragssatz und den Nachhaltigkeitsfaktor.

Rentenformel: EP × ZF × aRW

Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus der Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert. Entgeltpunkte (EP) spiegeln die individuellen Beitragszeiten wider. Der Zugangsfaktor (ZF) beträgt 1,0 bei Regelaltersrente und weicht bei vorzeitigem oder aufgeschobenem Renteneintritt ab. Der aktuelle Rentenwert (aRW) wird jährlich angepasst.

Ost-Entgeltpunkte: historische Umrechnung

Bis 2024 wurden in Ost-Deutschland erzielte Entgeltpunkte mit einem Umrechnungswert hochgewertet, um die niedrigeren Ost-Löhne auszugleichen (§ 264a SGB VI). Dieser Mechanismus sorgte dafür, dass gleiche Beiträge in Ost und West zu gleichen Rentenansprüchen führten. Mit der vollständigen Angleichung des Rentenwertes ist die Hochwertung seit 2025 nicht mehr nötig — ein Entgeltpunkt hat unabhängig vom Ort der Beschäftigung denselben Wert.

Bedeutung für die Rentenplanung 2026

Für die Rentenplanung 2026 ist die Angleichung eine Vereinfachung: Ost- und West-EP können einfach addiert und mit dem einheitlichen Rentenwert multipliziert werden. Versicherte, die sowohl in Ost als auch in West gearbeitet haben, profitieren von der transparenten Berechnung ohne unterschiedliche Werte. Unser Rechner zeigt dennoch den Ost/West-Split, damit Sie nachvollziehen können, welchen Anteil Ihrer Rente welche Beschäftigungsphase ausmacht.

Häufige Fragen zur Rentenangleichung Ost/West

Ist die Rente Ost/West inzwischen angeglichen?

Ja, seit dem 1. Juli 2025 gilt ein einheitlicher aktueller Rentenwert von 39,32 € für Ost und West. Die stufenweise Angleichung nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz ist damit vollständig abgeschlossen. Ein Entgeltpunkt in Ost hat nun denselben Wert wie in West.

Was ist der aktuelle Rentenwert 2026?

Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 01.07.2025 einheitlich 39,32 € (Ost und West). Er wird jedes Jahr zum 1. Juli nach der Rentenanpassungsformel (§ 68 SGB VI) neu festgelegt. Die nächste Anpassung erfolgt am 01.07.2026.

Was sind Entgeltpunkte und wie werden sie berechnet?

Entgeltpunkte spiegeln Ihr Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen wider. Wer in einem Jahr exakt das Durchschnittseinkommen verdient, erhält 1,0 Entgeltpunkte. Höheres Einkommen ergibt mehr, niedrigeres weniger Punkte. Die Summe aller Punkte × Rentenwert × Zugangsfaktor = monatliche Rente.

Was ist der Zugangsfaktor bei der Rente?

Der Zugangsfaktor berücksichtigt den Zeitpunkt des Renteneintritts. Bei Regelaltersrente ist er 1,0. Bei vorzeitigem Renteneintritt wird pro Monat 0,3 % abgezogen (Zugangsfaktor < 1). Bei späterem Eintritt gibt es pro Monat 0,5 % Zuschlag (Zugangsfaktor > 1).

Hatte die Ost/West-Angleichung Auswirkungen auf bestehende Renten?

Ja. Bestehende Ost-Renten wurden im Zuge der Angleichung sukzessive angehoben. Der Umrechnungswert für Ost-Entgeltpunkte stieg schrittweise von 94,1 % (2018) auf 100 % (2025) des West-Wertes. Dadurch sind alle Ost-Renten im Bestand automatisch aufgewertet worden — ohne dass Versicherte einen Antrag stellen mussten.

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