§ 64 SGB VI

Wie hoch wird Ihre gesetzliche Rente 2026? Unser Rechner wendet die Rentenformel nach § 64 SGB VI an: EP × RAF × 40,79 € — für Altersrente, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Geben Sie Ihre Versicherungsjahre und Ihr Einkommensniveau ein.

Rentenformel Berechnung SGB VI 2026

Monatliche Rente nach § 64 SGB VI berechnen — Rentenwert 40,79 € (2026)

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Rentenformel 2026 — SGB VI Grundlagen

Die gesetzliche Rentenformel nach § 64 SGB VI

Die gesetzliche Rentenformel ist in § 64 SGB VI geregelt und lautet: Monatliche Rente = Entgeltpunkte (EP) × Rentenartfaktor (RAF) × Aktueller Rentenwert (aRW). Für das Jahr 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert West 40,79 €. Diese einfache Formel ermöglicht eine transparente Berechnung aller Rentenarten — von der Altersrente bis zur Hinterbliebenenrente.

Entgeltpunkte — das Herzstück der Rentenberechnung

Entgeltpunkte entstehen durch Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer im Durchschnitt aller Versicherten verdient, erwirbt pro Beitragsjahr exakt 1 Entgeltpunkt. Das Durchschnittsentgelt 2026 beträgt ca. 45.358 € / Jahr. Wer mehr verdient, sammelt mehr Entgeltpunkte — maximal 2 EP pro Jahr seit 2023 (Beitragsbemessungsgrenze RV: 96.600 €/Jahr). Zeiten der Kindererziehung (je nach Geburtsjahr bis zu 3 EP pro Kind), Pflegezeiten und Ausbildungszeiten erhöhen ebenfalls die Entgeltpunkte.

Rentenartfaktor — Unterschiede je nach Rentenart

Der Rentenartfaktor (RAF) nach § 67 SGB VI gewichtet die Rentenleistung je nach Zweck: Die Altersrente und die volle Erwerbsminderungsrente erhalten den vollen Faktor1,0. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird mit 0,5 bewertet. Die große Witwen-/Witwerrente erhält 0,55. Diese Faktoren spiegeln den gesellschaftlichen Konsens über die relative Absicherung verschiedener Lebensrisiken wider.

Rentenwert 2026 — 40,79 €

Der aktuelle Rentenwert wird nach § 68 SGB VI jährlich zum 1. Juli durch eine Rentenanpassungsverordnung festgesetzt. Er spiegelt die allgemeine Lohnentwicklung wider (Lohnäquivalenz). 2026 beträgt er 40,79 € West. Seit der Ost-West-Angleichung (abgeschlossen 2024) gilt bundesweit einheitlich derselbe Rentenwert. Die Rentenanpassung 2025 betrug +3,74 % — 2026 ist die Anpassung noch Gegenstand des politischen Verfahrens.

Besteuerung und SV-Abzüge

Die Bruttorente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1a EStG. Bei Rentenbeginn 2026 sind 83,5 % der Rente steuerpflichtig. Ab 2040 werden 100 % besteuert. Zusätzlich werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig — bei GKV-Versicherten in der Regel ca. 8,55 % (KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag + PV 1,9 % inkl. Kinderzuschlag). Die Nettorente fällt damit deutlich niedriger aus als die Bruttorente.

Häufige Fragen zur Rentenformel

Wie lautet die Rentenformel 2026?

Die gesetzliche Rentenformel nach § 64 SGB VI lautet: Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × Aktueller Rentenwert. Für 2026 gilt ein Rentenwert West von 40,79 €. Wer 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst (100 %) aufweist und Altersrente bezieht, erhält: 45 × 1,0 × 40,79 € = 1.835,55 € brutto/Monat.

Was sind Entgeltpunkte und wie werden sie berechnet?

Entgeltpunkte (EP) spiegeln das Verhältnis Ihres Jahresverdienstes zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten wider. Wer im Durchschnitt verdient, erhält pro Jahr genau 1 Entgeltpunkt. Wer 120 % des Durchschnitts verdient, erhält 1,2 EP pro Jahr. Maximal sind seit 2023 pro Jahr 2 EP möglich. Die gesamten EP über alle Versicherungsjahre ergeben die persönlichen Entgeltpunkte.

Was ist der Rentenartfaktor?

Der Rentenartfaktor (RAF) nach § 67 SGB VI berücksichtigt die Art der Rente: Altersrente: 1,0 — Volle Erwerbsminderungsrente: 1,0 — Halbe Erwerbsminderungsrente: 0,5 — Große Witwen-/Witwerrente: 0,55 — Kleine Witwen-/Witwerrente: 0,25 — Erziehungsrente: 1,0 — Halbwaisenrente: 0,1 — Vollwaisenrente: 0,2.

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert 2026?

Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt ab 1. Juli 2025 (für 2026 gültig) 40,79 €. Er wird jährlich zum 1. Juli durch eine Rentenanpassungsverordnung angepasst. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres (§ 68 SGB VI). Seit 2025 gilt bundesweit einheitlich der gleiche Rentenwert (Ost-West-Angleichung abgeschlossen).

Was ist die Eckrente?

Die Eckrente (auch Standardrente oder Eckrentner) ist ein Referenzwert: 45 Versicherungsjahre mit einem Einkommensniveau von 100 % des Durchschnitts. Sie entspricht exakt 45 Entgeltpunkten. Mit Altersrente (RAF 1,0) ergibt das 2026: 45 × 40,79 € = 1.835,55 € brutto/Monat. Sie dient als Vergleichsmaßstab für die Rentenpolitik.

Wird auf die gesetzliche Rente Steuer erhoben?

Ja, ab dem Rentenjahr 2040 sind 100 % der Rente steuerpflichtig. Für frühere Jahrgänge gilt eine Übergangsregelung (§ 22 EStG): Der steuerpflichtige Anteil steigt stufenweise. Bei Rentenbeginn 2026 sind 83,5 % der Rente steuerpflichtig. Auf die Rente werden außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig (ca. 8,55 % gesamt für GKV-Versicherte).

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