Berechnen Sie Ihr Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall. Geben Sie Ihren Jahresarbeitsverdienst (JAV) und das monatliche Nettolohn ein — der Rechner ermittelt das tägliche Verletztengeld nach § 47 SGB VII sowie den Gesamtbetrag für die gewünschte Bezugsdauer.
Rechtsgrundlage
- § 47 SGB VII (SGB_7) ↗
Verletztengeld — 80 % des Regelentgelts, max. 100 % Nettolohn
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 45 SGB VII (SGB_7) ↗
Beginn des Verletztengeldes — nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung
Gültig ab: 1. 1. 2026
Verletztengeld nach § 47 SGB VII: Alles zur Berechnung
Das Verletztengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 45–52 SGB VII). Es wird gezahlt, wenn ein Versicherter infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist und die 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen ist. Zuständig ist die jeweilige Berufsgenossenschaft.
Berechnung des Verletztengeldes
Grundlage ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV), der dem Bruttoverdienst der letzten 12 Monate vor dem Unfalltag entspricht. Das tägliche Regelentgelt ergibt sich aus JAV ÷ 365. Das Verletztengeld beträgt 80 % dieses täglichen Regelentgelts, darf jedoch 100 % des täglichen Nettolohns nicht überschreiten.
Beginn und Dauer
Verletztengeld beginnt nach Ende der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG). Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen (546 Tage) nach dem Unfalltag. Danach endet das Verletztengeld und es kann eine Verletztenrente (MdE) in Betracht kommen, wenn eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % vorliegt.
Höchst-JAV und Mindest-JAV
Der JAV ist begrenzt: Es gibt einen Höchst-JAV (2026: ca. 87.600 €), über den hinaus kein höheres Verletztengeld berechnet wird. Für Personen, die zum Unfallzeitpunkt noch in Ausbildung waren oder keinen vollen Jahresverdienst hatten, gilt ein Mindest-JAV nach § 86 SGB VII.
Unterschied zum Krankengeld
Während das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung 70 % des Bruttoentgelts beträgt (§ 44 SGB V), liegt das Verletztengeld bei 80 % und ist somit für Unfallverletzte günstiger. Zudem hat das Verletztengeld Vorrang vor dem Krankengeld: Bei einem Arbeitsunfall ist ausschließlich die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Steuern und Sozialversicherung
Verletztengeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten, allerdings besteht Kranken- und Pflegeversicherungspflicht über die Unfallversicherung.
Häufige Fragen zum Verletztengeld
Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
Verletztengeld wird gezahlt, solange eine Arbeitsunfähigkeit infolge des Arbeitsunfalls besteht und medizinische Behandlung notwendig ist. Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen (546 Tage). Danach kann eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in Betracht kommen.
Wie hoch ist das Verletztengeld?
Das Verletztengeld beträgt 80 % des täglichen Regelentgelts (Jahresarbeitsverdienst ÷ 365). Es darf jedoch 100 % des täglichen Nettolohns nicht überschreiten. Der Jahresarbeitsverdienst (JAV) ist die Grundlage und entspricht dem Bruttoverdienst der letzten 12 Monate.
Was ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV)?
Der JAV ist der Bruttoverdienst der letzten 12 Kalendermonate vor dem Unfalltag. Er wird zur Berechnung aller Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verwendet. Es gibt einen Mindest- und Höchst-JAV. Der Höchst-JAV 2026 beträgt ca. 87.600 €.
Wann beginnt das Verletztengeld?
Verletztengeld beginnt nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG). Während der ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn. Erst danach übernimmt die Berufsgenossenschaft das Verletztengeld.
Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld?
Krankengeld (§ 44 SGB V) wird von der Krankenkasse bei gewöhnlicher Krankheit gezahlt und beträgt 70 % des Bruttolohns. Verletztengeld (§ 47 SGB VII) wird von der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gezahlt und beträgt 80 % des Regelentgelts — es ist also in der Regel höher als Krankengeld.