Alle Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 auf einen Blick: BBG RV 96.600 €, BBG KV 66.150 €, Bezugsgröße 47.460 €. Unser Rechner ermittelt, ob Sie über den Beitragsbemessungsgrenzen liegen und berechnet Ihre maximalen SV-Beiträge.
Sozialversicherung Rechengrößen 2026
BBG RV 96.600 € | BBG KV 66.150 € | Bezugsgröße 47.460 € — SVBezGrV 2026
Rechtsgrundlage
- § 1 SVBezGrV 2026 (SVBezGrV 2026) ↗
Bezugsgröße 47.460 €/Jahr (3.955 €/Monat)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 4 SVBezGrV 2026 (SVBezGrV 2026) ↗
BBG RV 96.600 €/Jahr, BBG KV 66.150 €/Jahr
Gültig ab: 1. 1. 2026
SV-Rechengrößen 2026 — Alle Werte im Überblick
SV-Rechengrößen 2026 — Überblick
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden jährlich durch die SVBezGrV (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) festgelegt. Sie sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen in allen vier Zweigen der Sozialversicherung. Für 2026 gelten folgende Kernwerte: Bezugsgröße 47.460 €/Jahr, BBG RV/AV 96.600 €/Jahr und BBG KV/PV 66.150 €/Jahr.
Die zwei Beitragsbemessungsgrenzen
Deutschland kennt zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen: Die BBG RV/AV(Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) beträgt 2026 96.600 € / Jahr(8.050 €/Monat). Die BBG KV/PV (Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 66.150 € / Jahr (5.512,50 €/Monat). Einkommen über diesen Grenzen ist beitragsfrei — daher steigt der Beitrag absolut nicht mehr, sobald diese Grenzen überschritten werden.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026
Die JAEG 2026 beträgt 73.800 € / Jahr (6.150 €/Monat). Wer diese Grenze mit seinem regelmäßigen Bruttoentgelt überschreitet, wird versicherungsfrei in der GKV und kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die JAEG liegt zwischen BBG KV und BBG RV — das heißt, PKV-Versicherte zahlen weiterhin Rentenversicherungsbeiträge bis zur höheren BBG RV.
Ost-West-Angleichung abgeschlossen
Seit dem 1. Juli 2024 gilt bundesweit ein einheitlicher BBG-Wert für die Rentenversicherung — die jahrzehntelange Unterscheidung zwischen BBG West und BBG Ost entfällt. Auch der aktuelle Rentenwert nach § 68 SGB VI ist bundesweit gleich (40,79 € für 2026). Die SVBezGrV 2026 kodifiziert diese Vereinheitlichung vollständig.
Maximale AN-Beiträge 2026
Bei einem Jahresbrutto von 96.600 € (maximale BBG RV) ergeben sich folgende maximale Arbeitnehmer-Jahresbeiträge: RV: ca. 8.984 € (9,3 % × 96.600 €).AV: ca. 1.256 € (1,3 % × 96.600 €). Bei BBG KV (66.150 €):KV: ca. 2.833 € (8,55 % × 66.150 €) und PV: ca. 562 €(1,7 % ohne Kind × 66.150 €). Zusammen ergibt das einen maximalen SV-Jahresbeitrag AN von rund 13.635 € für alle vier Zweige.
Häufige Fragen zu den SV-Rechengrößen
Was sind die SV-Rechengrößen 2026?
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden jährlich durch die SVBezGrV (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) festgesetzt. 2026 gelten: Bezugsgröße 47.460 €/Jahr (3.955 €/Monat). BBG Rentenversicherung: 96.600 €/Jahr (8.050 €/Monat). BBG Kranken- und Pflegeversicherung: 66.150 €/Jahr (5.512,50 €/Monat). JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Wechsel): 73.800 €/Jahr.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei. Es gibt zwei unterschiedliche BBGen: BBG RV/AV (96.600 €/Jahr 2026) für Renten- und Arbeitslosenversicherung und BBG KV/PV (66.150 €/Jahr 2026) für Kranken- und Pflegeversicherung.
Was ist die Bezugsgröße in der Sozialversicherung?
Die Bezugsgröße ist eine Rechengröße, die als Basis für viele SV-Berechnungen dient — z.B. für die freiwillige Versicherung in der GKV (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage), für die Rentenversicherung freiwillig Versicherter und für verschiedene Mindest- und Höchstgrenzen. 2026: 47.460 €/Jahr = 3.955 €/Monat.
Was ist die JAEG und wann kann ich in die PKV wechseln?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die Einkommensgrenze für den Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV). 2026 beträgt sie 73.800 €/Jahr (6.150 €/Monat). Wer mit seinem regelmäßigen Jahresbruttoentgelt diese Grenze überschreitet, ist versicherungsfrei und kann in die PKV wechseln — muss es aber nicht.
Warum sind BBG RV und BBG KV unterschiedlich hoch?
Die beiden Beitragsbemessungsgrenzen wurden historisch unterschiedlich entwickelt und werden nach verschiedenen Methoden fortgeschrieben. Die BBG RV ist traditionell höher, um auch besser Verdienenden eine vollständige Rentenabsicherung zu ermöglichen. Die niedrigere BBG KV reflektiert, dass Krankenversicherung keine einkommensabhängige Rentenleistung ist — die Gesundheitsleistungen sind für alle gleich.
Seit wann gilt ein bundesweit einheitlicher Rentenwert (kein Ost-West-Unterschied)?
Die Rentenrecht-Ost-West-Angleichung wurde schrittweise vollzogen und ist seit 2025 abgeschlossen: Ab 1. Juli 2024 gilt bundesweit einheitlich die BBG RV West (96.600 €/Jahr für 2026). Der frühere separate Rentenwert Ost und die niedrigere BBG Ost entfallen. Dies gilt auch für den aktuellen Rentenwert (§ 68 SGB VI), der ebenfalls bundesweit gleich ist.