§ 111 SGB III

Berechnen Sie das Transferkurzarbeitergeld für Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit. Der Rechner zeigt den monatlichen und jährlichen Anspruch, die Förderdauer (6 oder 12 Monate) und den SV-Arbeitgeberanteil — gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Transferkurzarbeitergeld stellt eine Weiterentwicklung des klassischen Kurzarbeitergeldes dar und verbindet den Beschäftigungsschutz mit der Förderung beruflicher Weiterbildung. Eingeführt, um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen und gleichzeitig die Qualifikation der Arbeitnehmer zu verbessern, hat es sich als wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument etabliert.

Rechtsgrundlagen und Anspruchsbedingungen

Die Anspruchsgrundlage findet sich in § 111 SGB III. Danach kann Transferkurzarbeitergeld gewährt werden, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und der Arbeitgeber eine betriebliche Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme durchführt, die mit dem Arbeitsausfall zusammenhängt. Die Maßnahme muss von der Agentur für Arbeit anerkannt sein.

Finanzielle Auswirkungen für Arbeitgeber

Während des Transferkurzarbeitergeld-Bezugs trägt der Arbeitgeber nur die Sozialversicherungsbeiträge für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Die Beiträge für die ausgefallenen Stunden werden von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Dies macht das Transferkurzarbeitergeld zu einem wichtigen Instrument der Personalpolitik in wirtschaftlichen Krisenzeiten.

Häufig gestellte Fragen zum Transferkurzarbeitergeld

Was ist das Transferkurzarbeitergeld?

Das Transferkurzarbeitergeld nach § 111 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ist eine Förderung für Arbeitnehmer, die sich während der Kurzarbeit in einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme befinden. Es ergänzt das reguläre Kurzarbeitergeld und fördert die Weiterqualifizierung während wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

Wie unterscheidet sich das Transferkurzarbeitergeld vom normalen Kurzarbeitergeld?

Das reguläre Kurzarbeitergeld (KUG) ersetzt 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) des Nettoentgelts für die ausgefallenen Stunden. Das Transferkurzarbeitergeld geht darüber hinaus und fördert zusätzlich die Qualifizierung während der Kurzarbeit. Es verlängert die Bezugsdauer auf bis zu 12 Monate bei betrieblicher Ausprägung.

Wer hat Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld?

Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und die an einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Der Arbeitgeber muss die Maßnahme bei der Agentur für Arbeit anzeigen und die Voraussetzungen nachweisen.

Wie wird das Transferkurzarbeitergeld berechnet?

Das Transferkurzarbeitergeld wird auf Basis der Bezugsgröße (2026: West 3.780 €, Ost 3.730 €) und der Ausfallstunden berechnet. Der Leistungssatz beträgt 60 Prozent ohne Kinder und 67 Prozent mit mindestens einem Kind. Die förderfähigen Ausfallstunden werden durch die Bezugsgröße dividiert und mit dem Leistungssatz multipliziert.

Wie lange kann Transferkurzarbeitergeld bezogen werden?

Die reguläre Förderdauer beträgt 6 Monate. Hat die Transfermaßnahme eine betriebliche Ausprägung — das heißt, sie ist eng mit der künftigen Auftragslage des Unternehmens verbunden — verlängert sich die Förderdauer auf bis zu 12 Monate (§ 111 Abs. 4 SGB III).

Welche Rolle spielt die Bezugsgröße bei der Berechnung?

Die monatliche Bezugsgröße (West 2026: 3.780 €) dient als Basis für die Berechnung des stündlichen Transfer-KUG-Satzes. Der Tagessatz wird berechnet, indem die Bezugsgröße durch 173 (Stunden pro Monat) geteilt und mit dem Leistungssatz multipliziert wird. Dieser Satz wird dann mit den tatsächlichen Ausfallstunden multipliziert.

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