Wie hoch ist Ihre Witwenrente 2026? Unser Rechner berechnet die kleine (25 %) und große Witwenrente (55 %) nach § 46 SGB VI — inklusive Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI mit Freibetrag 950,37 €/Monat (zzgl. Kinderzuschlag).
Rechtsgrundlage
- § 46 SGB VI — Witwenrente und Witwerrente (SGB VI) ↗
Kleine Witwenrente: 25 % (max. 24 Monate), Große Witwenrente: 55 % dauerhaft bei Alter ≥ 47 J. oder Kinder/Behinderung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 97 SGB VI — Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (SGB VI) ↗
Freibetrag 2026: 950,37 €/Monat (+10 % je Kind). Anrechnung: 40 % des Überbetrags
Gültig ab: 1. 1. 2026
Witwenrente 2026 — kleine und große Witwenrente, Einkommensanrechnung
Witwenrente 2026 — Grundlagen
Die Witwenrente und Witwerrente ist eine Hinterbliebenenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Nach dem Tod des versicherten Partners zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen prozentualen Anteil der Rente des Verstorbenen an den hinterbliebenen Ehepartner. Rechtsgrundlage ist § 46 SGB VI.
Kleine und große Witwenrente
Es gibt zwei Varianten der Witwenrente. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Versichertenrente des Verstorbenen und wird für maximal 24 Monate gewährt (§ 46 Abs. 1 SGB VI). Die große Witwenrente beträgt 55 % und wird dauerhaft ausgezahlt — vorausgesetzt, der Hinterbliebene ist mindestens 47 Jahre alt, erzieht ein Kind oder hat eine Behinderung (§ 46 Abs. 2 SGB VI).
Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI
Eigene Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag 2026 beträgt 950,37 €/Monat und erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um 10 %. Einkünfte, die den Freibetrag übersteigen, werden zu 40 % auf die Rente angerechnet. Liegt das eigene Einkommen unterhalb des Freibetrags, wird die Witwenrente in voller Höhe ausgezahlt.
Wartezeit und Mindestversicherungszeit
Ein Anspruch auf Witwenrente entsteht nur, wenn der verstorbene Partner die Wartezeit von mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat (§ 50 SGB VI). Zudem darf die Ehe nicht ausschließlich zur Erlangung der Witwenrente geschlossen worden sein — sogenannte Versorgungsehe —, da dies zum Ausschluss führen kann (§ 46 Abs. 2a SGB VI).
Steuerliche Behandlung der Witwenrente
Witwenrenten sind als gesetzliche Renten nach dem EStG steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Renten ab 2025 gilt ein Besteuerungsanteil von 83,5 % — ab 2040 beträgt er 100 %. Die Rente ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Häufige Fragen zur Witwenrente
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?
Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Rente des verstorbenen Partners und wird für maximal 24 Monate gezahlt (§ 46 Abs. 1 SGB VI). Die große Witwenrente beträgt 55 % und wird dauerhaft gewährt, wenn der Hinterbliebene das 47. Lebensjahr vollendet hat, ein Kind erzieht oder eine Behinderung vorliegt (§ 46 Abs. 2 SGB VI).
Wie wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Eigene Einkünfte werden nach § 97 SGB VI angerechnet. Zunächst gilt ein Freibetrag (2026: 950,37 €/Monat, +10 % je unterhaltsberechtigtem Kind). Vom Betrag, der den Freibetrag übersteigt, werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Einkünfte unterhalb des Freibetrags haben keinen Einfluss auf die Rente.
Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag bei Witwenrente 2026?
Der Grundfreibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt 2026 monatlich 950,37 €. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht er sich um 10 % — also 95,04 € je Kind. Bei einem Kind liegt der Freibetrag bei 1.045,41 €, bei zwei Kindern bei 1.140,44 €.
Ab welchem Alter hat man Anspruch auf große Witwenrente?
Die große Witwenrente (55 %) steht Witwen und Witwern zu, die das 47. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Hinterbliebene erhalten die große Witwenrente nur, wenn sie ein Kind erziehen oder eine eigene Behinderung (mind. 45 % GdB) vorliegt (§ 46 Abs. 2 SGB VI). Andernfalls gibt es nur die kleine Witwenrente für max. 24 Monate.
Wird die Witwenrente versteuert?
Ja. Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Renten, die ab 2040 beginnen, werden vollständig besteuert. Die Rente ist in der Steuererklärung anzugeben.
Gilt die Witwenrente auch bei nichtehelicher Partnerschaft?
Nein. Die Witwenrente nach § 46 SGB VI steht nur verheirateten Hinterbliebenen zu. Für eingetragene Lebenspartner gilt seit dem Lebenspartnerschaftsgesetz dasselbe. Nicht eingetragene Lebenspartner (Lebensgemeinschaft ohne Trauschein) haben keinen Anspruch auf gesetzliche Witwenrente — hierfür wäre eine private Absicherung erforderlich.