Berechnen Sie das Verletztengeld bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Nach § 47 SGB VII beträgt das Verletztengeld 80 % des täglichen Regelentgelts (JAV / 365), ist aber auf 100 % des täglichen Nettolohns begrenzt.
Rechtsgrundlage
- § 47 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) ↗
Verletztengeld — 80 % des Regelentgelts, max. 100 % des Netto-Tagesentgelts
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 45 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) ↗
Anspruch auf Verletztengeld — Voraussetzungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz erklärt: Verletztengeld 2026 nach § 47 SGB VII
Das Verletztengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), die bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gezahlt wird, wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Es ersetzt den entgangenen Lohn während der Genesungszeit.
Berechnung nach § 47 SGB VII
Das Verletztengeld berechnet sich in zwei Schritten. Zunächst wird das tägliche Regelentgelt ermittelt: Jahres-Bruttolohn / 365. Dann wird das Verletztengeld auf 80 % des Regelentgelts festgesetzt. Dieser Betrag darf jedoch das tägliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Wer 36.000 € brutto jährlich verdient, hat ein Regelentgelt von 98,63 €/Tag und ein Verletztengeld von 78,90 €/Tag — sofern das Netto-Tageslimit nicht darunter liegt.
Netto-Deckelung: Schutz vor Überzahlung
Die Netto-Deckelung stellt sicher, dass das Verletztengeld das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigt. Bei einem monatlichen Nettolohn von 2.200 € ergibt sich ein Netto-Tageslimit von 72,33 € (2.200 × 12 / 365). Da 80 % des Regelentgelts (78,90 €) diesen Betrag übersteigt, gilt das Netto-Tageslimit. In der Praxis greift diese Deckelung bei Versicherten mit niedrigem Nettolohn relativ zum Bruttolohn.
Verletztengeld vs. Krankengeld
Verletztengeld ist deutlich großzügiger als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Während Krankengeld nur 70 % des Bruttolohns (maximal 90 % des Nettolohns) beträgt, liegt das Verletztengeld bei 80 % des Regelentgelts. Außerdem zahlt die Unfallversicherung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (nach der gesetzlichen Entgeltfortzahlungsperiode von sechs Wochen beim Arbeitgeber).
Dauer und Anschlusslösung
Das Verletztengeld wird maximal 78 Wochen gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist kommen andere Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht: Verletztenrente (bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit), Übergangsgeld oder Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung. Die Berufsgenossenschaft informiert rechtzeitig über die Anschlussleistungen.
Häufige Fragen zum Verletztengeld 2026
Wie wird das Verletztengeld 2026 berechnet?
Das Verletztengeld beträgt 80 % des täglichen Regelentgelts (Jahres-Bruttolohn / 365). Es darf jedoch 100 % des täglichen Nettoentgelts (Jahres-Netto / 365) nicht übersteigen. Der niedrigere Wert gilt. Grundlage ist § 47 SGB VII.
Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld?
Verletztengeld wird von der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gezahlt und beträgt 80 % des Regelentgelts. Krankengeld wird von der Krankenkasse bei allgemeiner Krankheit gezahlt und beträgt nur 70 % des Bruttolohns (max. 90 % des Nettolohns). Das Verletztengeld ist daher in der Regel höher.
Ab wann hat man Anspruch auf Verletztengeld?
Anspruch auf Verletztengeld besteht ab dem Tag nach dem Arbeitsunfall oder der Feststellung der Berufskrankheit, wenn die Arbeitsfähigkeit länger als drei Tage beeinträchtigt ist (§ 45 SGB VII). Der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit wird vom Arbeitgeber durch Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG) abgedeckt, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft.
Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
Verletztengeld wird grundsätzlich so lange gezahlt, wie die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 78 Wochen (§ 46 SGB VII). Danach können andere Leistungen der Unfallversicherung wie Verletztenrente oder Übergangsgeld greifen.
Was ist die Netto-Deckelung beim Verletztengeld?
Das Verletztengeld darf das tägliche Nettoeinkommen des Versicherten nicht übersteigen. Wenn 80 % des Regelentgelts (Bruttobasis) höher wäre als das Netto-Tagesentgelt, wird das Verletztengeld auf den Nettobetrag begrenzt. Diese Deckelung verhindert, dass die Leistung das tatsächliche Nettoeinkommen übersteigt.
Welche Rolle spielt der Jahresarbeitsverdienst (JAV)?
Der Jahresarbeitsverdienst (JAV) ist die Berechnungsgrundlage für das Regelentgelt. Er entspricht grundsätzlich dem Bruttolohn der letzten 12 Monate vor dem Unfall. Das tägliche Regelentgelt ergibt sich aus JAV / 365. Mindest- und Höchstgrenzen des JAV sind in § 85 ff. SGB VII geregelt.