§ 489 BGB

Wann kann ich mein Festzinsdarlehen kündigen? Unser Rechner berechnet das früheste Kündigungsdatum nach § 489 BGB(Sonderkündigung nach 10 Jahren) und die maximale Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Darlehenskündigung 2026 — § 489 BGB: Sonderkündigung, Fristen und Vorfälligkeit

Darlehenskündigung 2026 — § 489 BGB

§ 489 BGB gibt Darlehensnehmern das Recht, ein Festzinsdarlehen nach 10 Jahren Laufzeit (gerechnet ab vollständiger Valutierung) mit einer Frist von 6 Monaten ordentlich zu kündigen — ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich zwingend und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Wann entsteht das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsteht 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens. Wurde das Darlehen z.B. am 1. März 2015 vollständig ausgezahlt, kann frühestens ab dem 1. März 2025 (+ 6 Monate Kündigungsfrist) per 1. September 2025 gekündigt werden. Bei Baufinanzierungen ist oft noch die Zinsbindungszeit zu beachten.

Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB)

Bei einer Kündigung außerhalb des § 489-Sonderkündigungsrechts (z.B. bei Immobilienverkauf vor 10 Jahren) kann die Bank nach § 502 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese ist auf max. 1% der Restschuld begrenzt (bei Restlaufzeit unter 1 Jahr: max. 0,5 %). Die tatsächliche Berechnung der Bank kann höher liegen — max. 1% gilt als gesetzliche Obergrenze.

Strategische Überlegungen

Wer ein Festzinsdarlehen mit einem höheren Zinssatz (z.B. 3–4% aus den Jahren 2022/2023) nach 10 Jahren kündigt und zu einem niedrigeren Satz umschuldet, spart erhebliche Zinskosten. Umgekehrt gilt: Darlehen aus der Niedrigzinsphase (0,5–1,5%) sollten nach § 489 BGB nicht vorzeitig gekündigt werden, wenn Marktzinsen höher sind.

Häufige Fragen zur Darlehenskündigung

Wann kann ich mein Festzinsdarlehen nach § 489 BGB kündigen?

§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gewährt jedem Darlehensnehmer das Recht, ein Festzinsdarlehen nach 10 Jahren Laufzeit (ab vollständiger Auszahlung) mit einer Frist von 6 Monaten ordentlich zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch wenn vertraglich eine längere Zinsbindung vereinbart wurde.

Muss ich bei der Sonderkündigung Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Bei der Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (10-Jahres-Sonderkündigung) wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB (max. 1% der Restschuld) gilt nur bei außerordentlichen Kündigungen außerhalb des § 489-Sonderkündigungsrechts.

Was gilt für variabel verzinsliche Darlehen?

Variabel verzinsliche Darlehen können nach § 489 Abs. 2 BGB jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden — ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies gilt für Darlehen, bei denen der Zinssatz laufend an einen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR) angepasst wird.

Kann die Bank die Kündigung ablehnen?

Nein. Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB ist gesetzlich zwingend und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Bank ist verpflichtet, die Kündigung zu akzeptieren. Nach Ablauf der 6-monatigen Kündigungsfrist endet das Darlehensverhältnis, und die verbleibende Restschuld ist zurückzuzahlen.

Was ist der Unterschied zu § 490 BGB?

§ 490 BGB regelt das außerordentliche Kündigungsrecht: Wenn sich die persönlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben (z.B. Verkauf der Immobilie) oder der Darlehensgeber einen berechtigten Kündigungsanlass gibt. Bei § 490 BGB kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. § 489 BGB ist das ordentliche Kündigungsrecht nach 10 Jahren ohne Entschädigung.

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