Berechnen Sie die Gebühren für Akkreditierungsverfahren der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV). Der Stundensatz beträgt 132 € pro Stunde nach § 2 AkkStelleGebV. Für jedes Verfahren gilt eine Mindestgebühr von 8 Stunden (1.056 €). Hinzu kommen Auslagen für Reise und sonstige Aufwendungen.
Rechtsgrundlage
- § 2 Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) ↗
Stundensatz 132 €/h für Akkreditierungsverfahren der DAkkS
Gültig ab: 1. 1. 2010
- § 3 Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) ↗
Gebührentatbestände, Mindestgebühren und Auslagen
Gültig ab: 1. 1. 2010
DAkkS Akkreditierungsgebühren 2026 — Stundensatz, Mindestgebühr und Auslagen
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsbehörde Deutschlands und erhebt für ihre Dienstleistungen Gebühren nach der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV). Akkreditierungen sind für Laboratorien, Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie andere Konformitätsbewertungsstellen erforderlich, die ihre Kompetenz nachweisen müssen.
Stundensatz nach § 2 AkkStelleGebV
Der einheitliche Stundensatz für alle Akkreditierungsleistungen beträgt 132 € pro Stunde nach § 2 AkkStelleGebV. Dieser Satz gilt unabhängig von der Verfahrensart — ob Erstakkreditierung, Wiederholungsakkreditierung, Überwachungsbesuch oder Erweiterung des Akkreditierungsumfangs. Der Satz wird für alle tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden der Begutachter und DAkkS-Mitarbeiter berechnet.
Mindestgebühr und Verfahrensarten
Nach § 3 AkkStelleGebV gilt für alle Verfahrensarten eine Mindestgebühr von 8 Stunden, was einem Mindestbetrag von 1.056 € entspricht. Diese Mindestgebühr stellt sicher, dass die fixen Verwaltungskosten der DAkkS gedeckt sind. Bei umfangreichen Erstakkreditierungen oder komplexen Prüfverfahren kann der tatsächliche Zeitaufwand erheblich höher liegen — typischerweise zwischen 16 und 40 Stunden für eine vollständige Erstakkreditierung.
Verfahrensarten im Überblick
Die DAkkS unterscheidet vier Hauptverfahrensarten: Die Erstakkreditierungist das umfangreichste Verfahren und dient der erstmaligen Anerkennung einer Konformitätsbewertungsstelle. Die Wiederholungsakkreditierung(Reakkreditierung) erfolgt nach Ablauf der fünfjährigen Akkreditierungsurkunde.Überwachungsbesuche dienen der regelmäßigen Überprüfung während der Akkreditierungsperiode. Die Erweiterung des Akkreditierungsumfangswird beantragt, wenn neue Prüfverfahren oder Normen in die bestehende Akkreditierung aufgenommen werden sollen.
Auslagen und Nebenkosten
Neben den Stundengebühren stellt die DAkkS Auslagen in Rechnung. Dazu gehören Reisekosten der Begutachter (Bahn- oder Flugtickets, Unterkunft, Verpflegung nach Bundesreisekostengesetz), Porto- und Versandkosten sowie ggf. Kosten für externe Sachverständige. Auslagen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet und im Gebührenbescheid separat ausgewiesen.
Kostenplanung und Vorbereitung
Für eine verlässliche Kostenplanung empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der DAkkS aufzunehmen und einen Kostenvoranschlag einzuholen. Die Dauer eines Verfahrens hängt maßgeblich von der Vorbereitung der antragstellenden Organisation ab: vollständige Unterlagen, gut dokumentierte Qualitätsmanagementsysteme und geschulte Mitarbeiter reduzieren den Begutachtungsaufwand erheblich.
Häufige Fragen zu DAkkS-Akkreditierungsgebühren
Wie hoch ist der Stundensatz der DAkkS für Akkreditierungsverfahren?
Der Stundensatz beträgt 132 € pro Stunde nach § 2 AkkStelleGebV. Dieser Satz gilt einheitlich für alle Verfahrensarten — Erstakkreditierung, Wiederholungsakkreditierung, Überwachungsbesuch und Erweiterung des Akkreditierungsumfangs.
Gibt es eine Mindestgebühr bei DAkkS-Verfahren?
Ja. Nach § 3 AkkStelleGebV wird für jedes Akkreditierungsverfahren eine Mindestgebühr von 8 Stunden berechnet, also mindestens 1.056 € (8 × 132 €). Auch wenn das Verfahren weniger Zeit in Anspruch nimmt, wird die Mindestgebühr in Rechnung gestellt.
Was sind Auslagen bei der DAkkS-Akkreditierung?
Auslagen sind zusätzliche Kosten, die der DAkkS bei der Durchführung des Verfahrens entstehen und nicht durch den Stundensatz abgedeckt sind. Dazu gehören Reisekosten der Begutachter (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung), Portokosten sowie Kosten für technische Hilfsmittel. Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Was ist der Unterschied zwischen Erstakkreditierung und Wiederholungsakkreditierung?
Bei der Erstakkreditierung wird eine Konformitätsbewertungsstelle erstmalig von der DAkkS akkreditiert. Die Wiederholungsakkreditierung (auch Reakkreditierung genannt) erfolgt nach Ablauf der Akkreditierungsurkunde (in der Regel nach 5 Jahren). Beide Verfahren werden nach dem gleichen Stundensatz berechnet, können sich aber im Zeitaufwand unterscheiden.
Was ist ein Überwachungsbesuch bei der DAkkS?
Überwachungsbesuche (Surveillance Visits) werden zwischen den Akkreditierungsperioden durchgeführt, um die fortlaufende Einhaltung der Akkreditierungsanforderungen zu überprüfen. Sie sind weniger umfangreich als eine vollständige Erstakkreditierung und in der Regel mit geringerem Zeitaufwand verbunden.
Kann die Gebührenhöhe im Voraus geschätzt werden?
Ja. Die DAkkS erstellt auf Anfrage einen Kostenvoranschlag, der auf dem voraussichtlichen Zeitaufwand basiert. Die tatsächliche Rechnung richtet sich nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand, nicht nach der Schätzung. Abweichungen nach oben oder unten sind möglich.