§ 1 AuslWBGDV5

Berechnen Sie die Verwaltungsabgabe für Aussteller deutscher Auslandsbonds gemäß § 1 der Auslandsschulden-Verwaltungsabgaben-Verordnung (AuslWBGDV5). Die Abgabe bemisst sich als Prozentsatz des ausstehenden Nennwerts.

Letzte Aktualisierung: 4. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Auslandsbonds Verwaltungsabgabe — Hintergrund und Berechnung

Die Verwaltungsabgabe für deutsche Auslandsbonds ist eine historisch bedingte Abgabe, die auf dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 beruht. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste Deutschland seine Auslandsschulden neu regeln — darunter auch die vor dem Krieg im Ausland begebenen Schuldverschreibungen (Auslandsbonds).

Rechtlicher Hintergrund

Das Londoner Schuldenabkommen (LdnSchA) von 1953 bildete die Grundlage für die Regelung der deutschen Auslandsschulden. Die Auslandsschulden-Verwaltungsabgaben-Verordnung (AuslWBGDV5) konkretisiert in § 1, welche Verwaltungsabgaben die Aussteller dieser historischen Anleihen an den Bund zu entrichten haben.

Berechnung der Verwaltungsabgabe

Die Berechnung der Verwaltungsabgabe erfolgt nach einer einfachen Formel:

Verwaltungsabgabe = Nennwert × Abgabensatz / 100

Der Abgabensatz beträgt in der Regel 0,1 % des ausstehenden Nennwerts. Bei einem Nennwert von 1 Million Euro ergibt sich damit eine jährliche Verwaltungsabgabe von 1.000 Euro.

Praktische Bedeutung

In der modernen Finanzpraxis hat diese Regelung nur noch geringe praktische Bedeutung. Die meisten deutschen Auslandsanleihen aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg wurden inzwischen abgelöst oder umstrukturiert. Dennoch kann die Verordnung für Institutionen relevant sein, die noch ausstehende historische Schuldverschreibungen verwalten.

Zuständige Behörden

Die Verwaltungsabgabe ist beim zuständigen Bundesamt zu entrichten. Die genauen Modalitäten der Zahlung und Abrechnung richten sich nach den Bestimmungen der AuslWBGDV5 und den ergänzenden Regelungen des Londoner Schuldenabkommens.

Verhältnis zu anderen Regelungen

Die AuslWBGDV5 steht im Zusammenhang mit weiteren Auslandsschulden-Verordnungen aus der Nachkriegszeit. Diese Verordnungen bildeten ein komplexes Regelwerk zur Abwicklung der deutschen Vorkriegsschulden im Rahmen des internationalen Schuldenabkommens.

Häufige Fragen zur Auslandsbonds Verwaltungsabgabe

Was sind deutsche Auslandsbonds?

Deutsche Auslandsbonds sind Schuldverschreibungen, die von deutschen Emittenten vor dem Zweiten Weltkrieg im Ausland ausgegeben wurden. Die Regelung ihrer Bedienung und der damit verbundenen Verwaltungsabgaben basiert auf dem Londoner Schuldenabkommen von 1953.

Was regelt die AuslWBGDV5?

Die Auslandsschulden-Verwaltungsabgaben-Verordnung (AuslWBGDV5) regelt die Verwaltungsabgaben, die Aussteller deutscher Auslandsbonds an den Bund entrichten müssen. Die Abgabe bemisst sich nach dem Nennwert der ausstehenden Bonds.

Wie wird die Verwaltungsabgabe berechnet?

Die Verwaltungsabgabe berechnet sich als Prozentsatz des Nennwerts der ausstehenden deutschen Auslandsbonds. Der Standardabgabensatz beträgt 0,1 % des Nennwerts. Formel: Abgabe = Nennwert × Abgabensatz / 100.

Wer muss die Verwaltungsabgabe zahlen?

Die Verwaltungsabgabe ist von den Ausstellern (Emittenten) deutscher Auslandsbonds zu entrichten. Dies betrifft vor allem Institutionen und Unternehmen, die vor dem Zweiten Weltkrieg Anleihen im Ausland begeben haben.

Ist diese Regelung noch aktuell?

Die AuslWBGDV5 ist historisch bedingt und betrifft vor allem Altschulden aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Die Regelung ist für einen sehr spezifischen Kreis von Emittenten relevant und hat in der modernen Praxis nur noch geringe Bedeutung.

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