Ermitteln Sie die anfallenden Gebühren für Prüfleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nach § 2 BAMBGEBV. Die Gesamtgebühr setzt sich aus der Grundgebühr je Prüfauftrag und den zeitabhängigen Kosten zusammen.
Rechtsgrundlage
- § 2 BAM-Gebührenverordnung (BAMBGEBV) (BAMBGEBV) ↗
Gebühren für Prüfleistungen der BAM — Grundgebühr und Zeitaufwand
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 1 BAM-Gebührenverordnung (BAMBGEBV) (BAMBGEBV) ↗
Anwendungsbereich — Gebühren für amtliche Prüfungen der Bundesanstalt für Materialforschung
Gültig ab: 1. 1. 2021
BAM Gebühren Materialforschung 2026 — § 2 BAMBGEBV
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist zuständig für die Sicherheit in Technik und Chemie und führt amtliche Prüfungen, Zulassungen und Zertifizierungen in den Bereichen Materialien, Chemikalien, Sprengstoffe, Gefahrguttransport und verwandte Gebiete durch. Für diese Leistungen erhebt die BAM Gebühren auf der Grundlage der BAM-Gebührenverordnung (BAMBGEBV).
Gebührenstruktur nach § 2 BAMBGEBV
Die Gebühren für Prüfleistungen der BAM setzen sich nach § 2 BAMBGEBV aus zwei Bestandteilen zusammen: einer Grundgebühr je Prüfauftrag und einem zeitabhängigen Anteil. Die Grundgebühr deckt die Grundkosten der Auftragsannahme und -verwaltung ab. Der Zeitanteil ergibt sich aus dem tatsächlichen Zeitaufwand multipliziert mit dem maßgeblichen Stundensatz der BAM.
Anwendungsbereich der BAMBGEBV
Die BAMBGEBV gilt für alle gebührenpflichtigen Amtshandlungen und sonstigen Leistungen der BAM. Das umfasst insbesondere Prüfungen und Untersuchungen von Materialien und Werkstoffen, Zulassungen im Sprengstoffrecht, Gefahrgutklassifizierungen, Eignungsprüfungen für Verpackungen und Beförderungsmittel sowie Sachverständigenleistungen im Bereich der technischen Sicherheit.
Stundensätze und Zeitaufwand
Die Stundensätze der BAM variieren je nach Art der Prüfleistung und der erforderlichen Qualifikation des eingesetzten Personals. Sie werden regelmäßig angepasst und im Gebührenverzeichnis zur BAMBGEBV veröffentlicht. Der Zeitaufwand umfasst die gesamte für die Leistungserbringung notwendige Arbeitszeit einschließlich Vor- und Nachbereitungsarbeiten.
Verhältnis zum Bundesgebührengesetz
Die BAMBGEBV gilt ergänzend zu den allgemeinen Regelungen des Bundesgebührengesetzes (BGebG). Dieses regelt u.a. die Entstehung der Gebührenpflicht, Fälligkeiten, Stundungs- und Erlassmöglichkeiten sowie das Widerspruchsverfahren gegen Gebührenbescheide. Bei Prüfleistungen im öffentlichen Interesse können Gebühren ermäßigt oder erlassen werden.
Praktische Bedeutung für Antragsteller
Unternehmen, die Prüfungen, Zulassungen oder Zertifizierungen bei der BAM beantragen, sollten die anfallenden Gebühren frühzeitig in ihre Kalkulation einbeziehen. Bei umfangreichen Prüfaufträgen mit hohem Zeitaufwand können die zeitabhängigen Kosten den Grundgebührenanteil deutlich übersteigen. Eine Voranfrage bei der BAM zur Kostenschätzung ist in solchen Fällen empfehlenswert.
Häufige Fragen zu BAM-Gebühren
Was ist die BAM und welche Gebühren erhebt sie?
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie führt Prüfungen, Zulassungen und Zertifizierungen in den Bereichen Materialien, Chemikalien, Sprengstoffe und Gefahrgut durch. Für diese amtlichen Leistungen erhebt die BAM Gebühren nach der BAMBGEBV.
Wie setzt sich die Gesamtgebühr zusammen?
Die Gesamtgebühr nach § 2 BAMBGEBV besteht aus zwei Komponenten: einer Grundgebühr je Prüfauftrag (Mindestgebühr) und einem zeitabhängigen Anteil, der sich aus dem Stundensatz multipliziert mit dem tatsächlichen Zeitaufwand ergibt. Beide Bestandteile werden addiert, um die Gesamtgebühr zu ermitteln.
Wer muss BAM-Gebühren zahlen?
Gebührenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die amtliche Leistungen der BAM in Anspruch nehmen — etwa Unternehmen, die Sprengstoffe, Gefahrgut oder bestimmte Materialien von der BAM prüfen oder zulassen lassen möchten. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder der Inanspruchnahme der Leistung.
Welche Leistungen unterliegen der BAMBGEBV?
Die BAMBGEBV gilt für alle gebührenpflichtigen Amtshandlungen und Leistungen der BAM, insbesondere Prüfungen, Zulassungen, Zertifizierungen und Genehmigungen im Bereich Materialforschung, Sprengstoffrecht, Gefahrguttransport und Chemikaliensicherheit. Das Gebührenverzeichnis der BAMBGEBV listet die einzelnen Leistungsarten und ihre Gebührenrahmen auf.
Kann die BAM Gebühren ganz oder teilweise erlassen?
Die BAM kann in besonderen Fällen Gebühren ermäßigen oder erlassen, insbesondere wenn die Leistung im öffentlichen Interesse liegt oder die Zahlung für den Antragsteller eine unbillige Härte darstellen würde. Darüber hinaus können Vorauszahlungen oder Kostenvorschüsse gefordert werden. Die allgemeinen Regeln des Bundesgebührengesetzes (BGebG) gelten ergänzend.
Wie werden Stundensätze bei der BAM festgelegt?
Die Stundensätze der BAM richten sich nach dem tatsächlichen Personal- und Sachaufwand der jeweiligen Facheinheit und werden regelmäßig aktualisiert. Sie variieren je nach Art der Prüfleistung und der erforderlichen Qualifikation des Personals. Die jeweils gültigen Stundensätze sind im Gebührenverzeichnis zur BAMBGEBV oder auf Anfrage bei der BAM erhältlich.