§ 10a EStG

Wie viel Steuern sparen Sie mit der Riester-Rente als Sonderausgabe (§ 10a EStG)? Berechnen Sie Günstigerprüfung, Mindestbeitrag (4 % Vorjahresentgelt) und Steuerersparnis vs. Zulagenförderung — max. 2.100 € p.a.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Riester-Sonderausgabenabzug 2026 — § 10a EStG: Günstigerprüfung und Steuerersparnis

Riester-Sonderausgabenabzug § 10a EStG — bis 2.100 €

§ 10a EStG ermöglicht den Abzug von Riester-Beiträgen als Sonderausgaben: bis zu 2.100 € pro Jahr (Eigenbeiträge + Zulagen). Der Abzug umfasst sowohl den Eigenanteil des Steuerpflichtigen als auch die erhaltene staatliche Zulage. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch und erstattet den Steuervorteil, der über die Zulagen hinausgeht.

Günstigerprüfung — Automatisch durch das Finanzamt

Das Finanzamt vergleicht bei der Einkommensteuerveranlagung: Ist dieSteuerersparnis (Sonderausgabenabzug × Grenzsteuersatz) höher als die erhaltenen Zulagen (Grundzulage 175 € + Kinderzulagen)? Ist die Steuerersparnis höher, wird der Unterschiedsbetrag als Steuererstattung ausgezahlt — die Zulagen verbleiben immer auf dem Riester-Konto.

Mindestbeitrag § 86 EStG — 4 % des Vorjahresentgelts

Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Riester-Sparer einenMindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttoentgelts abzüglich der erhaltenen Zulagen einzahlen — mindestens 60 € pro Jahr. Wird der Mindestbeitrag nicht erreicht, wird die Zulage anteilig gekürzt. Das beitragspflichtige Entgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gedeckelt.

Zulagen 2026 — Grundzulage und Kinderzulage

Die Grundzulage beträgt 2026 175 €/Jahr (§ 84 EStG). Die Kinderzulage beträgt 300 € je Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde (185 € für ältere Kinder, § 85 EStG). Berufsanfänger (unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss) erhalten einmalig einen Bonus von 200 € (§ 84 S. 2 EStG).

Häufige Fragen zum Riester-Sonderausgabenabzug § 10a EStG

Was ist der Unterschied zwischen Riester-Zulage und Sonderausgabenabzug?

Die Riester-Zulage (§§ 79–85 EStG) wird direkt dem Riester-Konto gutgeschrieben (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 €). Der Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) ist eine Alternative: bis zu 2.100 € als Sonderausgabe in der Steuererklärung abziehen. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), welche Variante vorteilhafter ist und erstattet ggf. den Steuermehrvorteil.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei Riester?

§ 10a Abs. 2 EStG: Das Finanzamt berechnet automatisch: Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug vs. erhaltene Zulagen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der übersteigende Betrag als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt. Die Zulagen selbst verbleiben immer auf dem Riester-Konto.

Wie hoch muss der Mindestbeitrag für die volle Zulage sein?

§ 86 EStG: Der Mindestbeitrag berechnet sich aus 4 % des beitragspflichtigen Vorjahresbruttoentgelts abzüglich der erhaltenen Zulagen. Das Minimum sind 60 € Eigenbeitrag p.a. (§ 86 Abs. 1 S. 4 EStG). Wird der Mindestbeitrag nicht erreicht, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Für wen lohnt sich der Sonderausgabenabzug besonders?

Der Sonderausgabenabzug lohnt sich besonders für Besserverdiener mit höherem Grenzsteuersatz (ab ca. 30 %). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % beträgt die Steuerersparnis auf 2.100 € bereits 882 € — deutlich mehr als eine Grundzulage von 175 €. Für Geringverdiener und Familien mit vielen Kinderzulagen ist oft die Zulagenförderung günstiger.

Gilt § 10a EStG auch für Selbstständige?

§ 10a EStG gilt grundsätzlich für alle "unmittelbar Zulageberechtigten" — das sind vor allem sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte. Selbstständige sind in der Regel nicht unmittelbar zulageberechtigt und können daher den § 10a-Abzug nicht nutzen. Es gibt jedoch mittelbare Berechtigung für Ehegatten von Zulageberechtigten.

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