§ 29 EStG + WoPG

Berechnen Sie Ihre Wohnungsbaupraemie nach § 29 EStG i.V.m. dem Wohnungsbaupraemiengesetz. Die Prämie beträgt 8,8 % der Sparbeiträge, maximal 512 € (Alleinstehende) oder 1024 € (Verheiratete). Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Wohnungsbaupraemie nach § 29 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit dem Wohnungsbaupraemiengesetz (WoPG) ist eine staatliche Sparförderung für wohnungswirtschaftliche Zwecke. Sie wurde geschaffen, um die Vermögensbildung in breiten Bevölkerungskreisen zu fördern und die Eigenheimfinanzierung zu erleichtern. Die Prämie wird auf Sparbeiträge gewährt, die für den Bau oder den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses verwendet werden.

Fördervoraussetzungen

Um die Wohnungsbaupraemie zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, unbeschränkt steuerpflichtig sein und EU/EWR-Staatsbürger oder Deutscher sein. Das zu versteuernde Einkommen darf die Grenze von 35.000 € (Alleinstehende) oder 70.000 € (Verheiratete) nicht überschreiten. Die Sparbeiträge müssen zweckgebunden für Wohnzwecke eingesetzt werden, typischerweise über einen Bausparvertrag.

Prämienberechnung

Die Berechnung der Wohnungsbaupraemie erfolgt nach einem einfachen Prinzip: 8,8 % der einbezahlten Sparbeiträge werden als Prämie gewährt, wobei der Höchstbetrag bei 512 € für Alleinstehende und 1024 € für Eheleute liegt. Um den vollen Höchstbetrag zu erhalten, müssen Alleinstehende mindestens 5.819 € und Verheiratete mindestens 11.636 € pro Jahr in einen förderfähigen Bausparvertrag einzahlen. Der Rechner ermittelt die genaue Prämie unter Berücksichtigung aller Parameter.

Antragstellung und Auszahlung

Die Wohnungsbaupraemie wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. In der Praxis reichen viele Bausparkassen den Antrag automatisch ein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prämie ist vollständig steuerfrei und gehört nicht zum zu versteuernden Einkommen. Sie wird in der Regel im Folgejahr nach dem Beitragsjahr ausgezahlt und direkt dem Bausparvertrag gutgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsbaupraemie

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbaupraemie?

Anspruch auf die Wohnungsbaupraemie haben unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Zusätzlich muss der Antragsteller EU/EWR-Staatsbürger oderDeutscher sein. Die Prämie wird nur auf Antrag gewährt und ist an den Abschluss eines Bausparvertrags oder类似的 Sparformen für Wohnzwecke gebunden.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Wohnungsbaupraemie?

Die Einkommensgrenze beträgt 35.000 € für Alleinstehende und 70.000 € für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen). Maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres, das für die Prämienberechnung herangezogen wird. Bei zusammenveranlagten Eheleuten wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen betrachtet, wobei jeder Partner bis zur gemeinsamen Grenze anspruchsberechtigt ist.

Wie wird die Wohnungsbaupraemie berechnet?

Die Wohnungsbaupraemie beträgt 8,8 % der Sparbeiträge für Wohnzwecke, maximal jedoch 512 € für Alleinstehende und 1024 € für Eheleute. Der Maximalsatz wird erreicht, wennAlleinstehende mindestens 5.819 € und Verheiratete mindestens 11.636 € pro Jahr in einen förderungsfähigen Bausparvertrag oder eine andere Wohnungsbausparform einzahlen. Die Prämie wird jährlich auf Antrag ausgezahlt.

Welche Sparformen sind förderfähig für die Wohnungsbaupraemie?

Förderfähig sind insbesondere Bausparbeiträge, Sparbeiträge auf Wohnungsbausparkonten und andere Sparformen, die zweckgebunden für Wohnzwecke verwendet werden. Nicht förderfähig sind kapitalbildende Lebensversicherungen, Investmentfonds oder normale Sparkonten ohne Wohnzweckbindung. Die Sparleistung muss unmittelbar für den Wohnungsbau oder wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Wie und wann wird die Wohnungsbaupraemie beantragt?

Die Wohnungsbaupraemie wird nicht automatisch gewährt, sondern muss vom Sparer bei der Bausparkasse oder dem entsprechendenInstitut beantragt werden. Der Antrag ist in der Regel bis zum Ende des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres zu stellen. Bei Bausparverträgen wird die Prämie oft automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prämie ist steuerfrei und gehört nicht zum zu versteuernden Einkommen.

Verwandte Rechner

Wohnungsbaupraemie Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc