§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

Wie viel können Sie für Ihr Homeoffice steuerlich absetzen? Berechnen Sie die Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG: 6 €/Tag, max. 1.260 €) oder die tatsächlichen Kosten Ihres häuslichen Arbeitszimmers.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Homeoffice steuerlich absetzen 2026 — § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

Homeoffice-Tagespauschale — § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG 2026

Seit 2020 gibt es die steuerliche Homeoffice-Tagespauschale. Ab 2023 wurde sie dauerhaft im EStG verankert und auf 6 € pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 € p.a.)erhöht. Die Pauschale kann ohne Nachweis tatsächlicher Kosten geltend gemacht werden — erforderlich ist lediglich, dass der betreffende Tag ausschließlich im Homeofficegearbeitet wurde.

Häusliches Arbeitszimmer — tatsächliche Kosten

Alternativ zur Tagespauschale können tatsächliche Kosten des häuslichen Arbeitszimmers abgezogen werden, wenn der Raum ausschließlich und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Kosten umfassen den anteiligen Mietzins, Nebenkosten, Heizung, Strom, Reinigung und Abschreibung der Einrichtung — anteilig nach dem Flächenverhältnis (Arbeitszimmer-m² / Gesamtfläche).

Abgrenzung Tagespauschale vs. Arbeitszimmer

Die Tagespauschale ist die einfachere Variante: Kein Raum erforderlich, der ausschließlich beruflich genutzt wird. Das häusliche Arbeitszimmer lohnt sich, wenn die tatsächlichen anteiligen Kosten deutlich über 1.260 € liegen und der Raum die Voraussetzungen der ausschließlichen Nutzung erfüllt. Bei einem Heimarbeitsplatz im Wohnzimmer oder Schlafzimmer ist das häusliche Arbeitszimmer steuerlich nicht möglich.

Zusammenspiel mit der Entfernungspauschale

Für Tage, an denen ins Büro gefahren wird, gilt die Entfernungspauschale(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 0,30 € je km Entfernung). Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale schließen sich für denselben Tag gegenseitig aus. Das Finanzamt prüft, ob an den angegebenen Heimarbeitstagen tatsächlich nicht ins Büro gefahren wurde.

Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale

Wie hoch ist die Homeoffice-Tagespauschale 2026?

§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG: Die Tagespauschale beträgt 6 € pro Tag, an dem ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurde. Das Jahresmaximum liegt bei 1.260 € (210 Tage × 6 €). Kein Nachweis über tatsächliche Kosten erforderlich — nur die Anzahl der Heimarbeitstage.

Wann können tatsächliche Arbeitszimmerkosten abgezogen werden?

Tatsächliche Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können nur abgezogen werden, wenn der Raum ausschließlich (nahezu 100 %) beruflich genutzt wird. Das bedeutet: Kein Gästebett, kein Fernseher, kein gemischt genutztes Büro. Die anteiligen Kosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) werden nach dem Flächenanteil Arbeitszimmer/Gesamtfläche berechnet.

Kann die Tagespauschale und ein Arbeitszimmer gleichzeitig abgezogen werden?

Nein — für denselben Tag kann nicht beides abgezogen werden. Wer an einem Tag sowohl im Homeoffice als auch im Büro arbeitet, kann für diesen Tag keine Tagespauschale geltend machen. Die Pauschale gilt nur für Tage, an denen ausschließlich zuhause gearbeitet wird. Für Tage im Büro gilt die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Was muss ich nachweisen, um die Homeoffice-Pauschale geltend zu machen?

Für die Tagespauschale muss nur die Anzahl der Heimarbeitstage nachgewiesen werden — keine Kostenbelege. Empfohlen wird ein Arbeitstagebuch oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Für tatsächliche Arbeitszimmerkosten sind Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Grundriss der Wohnung erforderlich.

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?

Ja — § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG gilt direkt für Gewerbetreibende und Selbstständige als Betriebsausgabenabzug. Für Arbeitnehmer gilt die Pauschale über § 9 Abs. 5 EStG als Werbungskosten. In beiden Fällen gilt das gleiche Maximum von 1.260 € pro Jahr.

Weitere Steuer-Rechner

Homeoffice-Pauschale / Arbeitszimmer Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc