Wie viel Steuern zahlen Sie auf Ihre Zinsen und Dividenden? Unser Rechner berechnet die Abgeltungsteuer nach § 43a EStG — inklusive Soli und Kirchensteuer, mit Sparerpauschbetrag.
Rechtsgrundlage
- § 43a EStG — Bemessung der Kapitalertragsteuer (EStG) ↗
§ 43a Abs. 1 EStG: Abgeltungsteuersatz 25 %; Abs. 1 S. 2: Anpassung bei Kirchensteuerpflicht
Gültig ab: 1. 1. 2009
- § 20 EStG — Kapitalvermögen (EStG) ↗
§ 20 Abs. 9 EStG: Sparerpauschbetrag 1.000 € (Ledige) / 2.000 € (Verheiratete)
Gültig ab: 1. 1. 2009
Abgeltungsteuer 2026 — § 43a EStG: 25 % auf Kapitalerträge
§ 43a EStG: Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge 2026
§ 43a EStG regelt den Abgeltungsteuersatz von 25 %auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Die Steuer wird direkt durch die Bank einbehalten und ist damit abgegolten — der Steuerpflichtige muss Kapitalerträge grundsätzlich nicht in der Steuererklärung angeben.
Sparerpauschbetrag und steuerfreie Erträge
Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € für Verheiratete nach § 20 Abs. 9 EStG) bleiben steuerfrei. Der Freistellungsauftrag bei der Bank verhindert die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer bis zu diesem Betrag.
Kirchensteuer-Anpassung
Bei Kirchensteuerpflicht reduziert sich der nominale KapESt-Satz durch die Formel nach § 43a Abs. 1 S. 2 EStG, damit die Gesamtbelastung (KapESt + KiSt) nicht über das Niveau ohne Kirchensteuerpflicht hinausgeht.
Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer § 43a EStG
Was ist die Abgeltungsteuer nach § 43a EStG?
Die Abgeltungsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer für Kapitalerträge. Seit 2009 beträgt der Steuersatz nach § 43a Abs. 1 EStG einheitlich 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wird direkt an der Quelle (Bank, Broker) einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, womit die Steuerpflicht grundsätzlich als abgegolten gilt (§ 43 Abs. 5 EStG).
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
§ 20 Abs. 9 EStG sieht einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr für Ledige vor. Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, erhalten den doppelten Betrag von 2.000 €. Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags bleiben steuerfrei. Der Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer aus?
§ 43a Abs. 1 S. 2 EStG sieht eine spezielle Formel vor: Bei Kirchensteuerpflicht wird der Kapitalertragsteuersatz angepasst auf 25/(4+Kirchensteuersatz). Bei einem KiSt-Satz von 9 % ergibt sich ein angepasster KapESt-Satz von ca. 24,45 %. Auf diesen reduzierten KapESt-Betrag wird dann die Kirchensteuer von 9 % berechnet, so dass die Gesamtbelastung transparent bleibt.
Gibt es einen Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer?
Ja. Auf die Kapitalertragsteuer wird nach § 3 Abs. 3 SolZG weiterhin der volle Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben — unabhängig von der Einkommenssituation. Anders als bei der regulären Einkommensteuer gilt für die Abgeltungsteuer keine Freigrenze für den Soli.
Kann ich zur Regelbesteuerung optieren?
Ja. Nach § 32d Abs. 6 EStG können Steuerpflichtige beantragen, ihre Kapitalerträge der normalen Einkommensteuer zu unterwerfen (Günstigerprüfung). Dies lohnt sich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt (z.B. bei niedrigem Gesamteinkommen). Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch und setzt den niedrigeren Satz an.