Wie viel Steuern sparen Sie durch den Investitionsabzugsbetrag? Unser Rechner berechnet nach § 7g EStG den IAB (40 % der AK/HK), den verfügbaren Pool (max. 200.000 €) und die Steuerersparnis.
Rechtsgrundlage
- § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
§ 7g EStG: IAB 40 % der voraussichtlichen AK/HK; Gesamthöchstbetrag 200.000 €; Investition innerhalb 3 Jahre
Gültig ab: 1. 1. 2020
- § 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
§ 7g Abs. 1 EStG: Voraussetzungen — bewegliches abnutzbares WG Anlagevermögen, Gewinn ≤ 200.000 €
Gültig ab: 1. 1. 2020
Investitionsabzugsbetrag 2026 — § 7g EStG: IAB, Liquiditätsvorteil und Sonderabschreibung
Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG — Grundlagen 2026
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein zentrales Steuerinstrument für kleine und mittelständische Betriebe. Er erlaubt, 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines geplanten Wirtschaftsguts bereits vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen. Der Gesamtpool aller offenen IABs eines Betriebs ist auf 200.000 € begrenzt.
Liquiditätsvorteil durch Steuervorziehung
Der IAB erzeugt einen Liquiditäts- und Zinsvorteil: Die Steuerersparnis fällt im Jahr der IAB-Bildung an — also vor der eigentlichen Investition. Bei einem effektiven Steuersatz von 30 % und einem IAB von 40.000 € spart der Betrieb sofort rund 12.000 €. Dieses Kapital kann für die Finanzierung der geplanten Investition verwendet werden. Die Kehrseite: Bei Auflösung des IAB im Investitionsjahr erhöht sich der Gewinn, und die AfA-Basis der Investition sinkt.
Dreijahresfrist und Rückgängigmachung
§ 7g Abs. 3 EStG schreibt vor, dass die geplante Investition innerhalb von 3 Jahrennach dem Wirtschaftsjahr der IAB-Bildung erfolgen muss. Bleibt die Investition aus, wird der IAB rückwirkend aufgelöst: Der Gewinn des Bildungsjahres erhöht sich, und Nachzahlungszinsen nach § 233a AO entstehen rückwirkend. Unternehmen sollten die Dreijahresfrist sorgfältig überwachen.
Kombination mit Sonderabschreibung
§ 7g Abs. 5 EStG ermöglicht zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 40 %im Investitionsjahr und den 4 Folgejahren. In Kombination mit IAB und Sonder-AfA lassen sich in den ersten Jahren weit über 80 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen — ein erheblicher Steuerstundungseffekt, der den Zeitwert des Geldes nutzt.
Häufige Fragen zum Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG?
§ 7g Abs. 1 EStG erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines geplanten Wirtschaftsguts bereits vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen. Der IAB ermöglicht die Steuerersparnis vorzuziehen und damit Liquidität für die Investition aufzubauen.
Welche Höchstbeträge gelten für den IAB?
§ 7g Abs. 1 Satz 4 EStG: Der IAB je Wirtschaftsgut beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen AK/HK. Der Gesamtbetrag aller IABs eines Betriebs darf 200.000 € nicht überschreiten (§ 7g Abs. 1 Satz 5 EStG). Dieser Pool gilt für alle noch nicht aufgelösten IABs zusammen.
Welche Betriebe dürfen den IAB nutzen?
§ 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG: Der IAB steht Betrieben offen, die im Wirtschaftsjahr der Bildung einen Gewinn von max. 200.000 € aufweisen (bei EÜR-Rechnern) oder einen Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von max. 125.000 €. Freiberufler und Gewerbetreibende können den IAB gleichermaßen nutzen.
Was passiert, wenn die Investition ausbleibt?
§ 7g Abs. 3 EStG: Erfolgt die geplante Investition nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des IAB, ist dieser gewinnerhöhend rückgängig zu machen. Der Gewinn des Jahres der IAB-Bildung erhöht sich rückwirkend. Zudem werden Nachzahlungszinsen nach § 233a AO festgesetzt.
Wie wird der IAB bei der Investition aufgelöst?
§ 7g Abs. 2 EStG: Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts ist der IAB gewinnerhöhend aufzulösen. Gleichzeitig können die AK/HK um bis zu 50 % nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG gemindert werden — was die AfA-Basis reduziert. Im Ergebnis wird die Steuerersparnis über die Nutzungsdauer verteilt.
Kann der IAB mit der Sonderabschreibung kombiniert werden?
Ja — § 7g Abs. 5 EStG erlaubt zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den 4 folgenden Jahren. Die Kombination aus IAB und Sonder-AfA ermöglicht eine deutliche Vorverlagerung der Steuerlast in spätere Jahre.