Berechnen Sie Ihre jährliche Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG. Der Rechner berücksichtigt die 0,38 € pro km, die Deckelung auf 4.500 € ohne Eigenwagen, und reduziert steuerfreie Sachbezüge. Gültig für das Steuerjahr 2026.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Entfernungspauschale — 0,38 € pro km, max. 4.500 € jährlich (ohne Eigenwagen)
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Gültig ab: 1. 1. 2019
Kurz zum Thema
Die Entfernungspauschale ist ein wesentlicher Bestandteil der Werbungskosten bei der Einkommensteuer. Sie wurde zum 1. Januar 2024 von 0,30 € auf 0,38 € pro km erhöht, um die gestiegenen Kraftstoffkosten partially auszugleichen. Die Pauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen ihrer Wohnung und ihrer Arbeitsstätte pendeln, und wird direkt von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen. Die Berechnung ist denkbar einfach: Entfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage = jährliche Pauschale.
Die Deckelung auf 4.500 Euro
Ohne die Nutzung eines eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Kraftfahrzeugs ist die Entfernungspauschale auf maximal 4.500 € jährlich begrenzt. Diese Deckelung greift insbesondere bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrrad oder zu Fuß. Wer jedoch mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, kann die volle Pauschale geltend machen, auch wenn der Betrag über 4.500 € liegt. Dies ist ein wichtiger steuerlicher Anreiz für die Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs.
Steuerfreie Sachbezüge und ihre Anrechnung
Seit 2019 sind Jobtickets und ähnliche Mobilitätszuschüsse des Arbeitgebers bis zur Höhe des 44-Euro-Freibetrags steuerfrei. Wenn der Arbeitgeber einen solchen Zuschuss gewährt, wird er auf die Entfernungspauschale angerechnet. Dies bedeutet, dass nur der verbleibende Betrag als Werbungskosten abgezogen werden kann. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob der steuerfreie Zuschuss oder der vollständige Abzug der Entfernungspauschale günstiger ist.
Besonderheiten bei mehreren Arbeitsstätten
Für jeden Arbeitnehmer kann nur eine erste Tätigkeitsstätte definiert werden — in der Regel die, die er regelmäßig (mehr als in der Woche) aufsucht. Weitere Arbeitsstätten, die nur sporadisch aufgesucht werden, werden nach den allgemeinen Reisekostenregeln behandelt. Bei einem Wechsel der Arbeitsstätte (z.B. durch Arbeitgeberwechsel oder Umzug) kann eine Neubewertung der Entfernungspauschale erforderlich sein.
Häufig gestellte Fragen zur Entfernungspauschale
Was ist die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG ist ein Pauschbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie beträgt seit 2024 genau 0,38 € pro km (einfache Entfernung) und wird von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen. Die Entfernungspauschale ersetzt den Ansatz tatsächlicher Kosten und gilt als Werbungskosten.
Wie viele Arbeitstage werden angesetzt?
Die Anzahl der Arbeitstage ergibt sich aus der tatsächlichen Tätigkeit. Bei einer 5-Tage-Woche sind es rechnerisch etwa 220 bis 230 Tage. Teilzeitkräfte, Arbeitnehmer mit regelmäßig freien Tagen und Selbständige mit wechselnder Tätigkeit berechnen die tatsächlichen Arbeitstage. Das Finanzamt akzeptiert auch pauschal 230 Tage, wenn keine detaillierte Aufzeichnung vorliegt.
Wann entfällt die Deckelung bei 4.500 €?
Die Deckelung auf 4.500 € jährlich gilt nur für Arbeitnehmer, die kein eigenes oder überlassenes Kraftfahrzeug für die Fahrten nutzen. Wer sein Auto, Motorrad oder Fahrrad nutzt, kann die volle Entfernungspauschale geltend machen. Auch bei Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs (z.B. Firmenwagen) entfällt die Deckelung. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften, wenn das Fahrzeug des Mitfahrenden als eigenes Fahrzeug zählt.
Was bedeutet kürzeste Straßenverbindung?
Maßgebend ist die kürzeste verfügbare Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte — unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Route. Die Berechnung erfolgt also nicht nach dem konkreten Navigationsweg, sondern nach der Luftliniendistanz auf dem kürzesten Straßennetz. Diese Berechnung kann vom Finanzamt anhand von Online-Karten oder dem ADAC-Routenplaner überprüft werden.
Wie wirken sich steuerfreie Sachbezüge aus?
Wenn der Arbeitgeber steuerfreie Sachbezüge für Fahrten gewährt (z.B. Jobticket, Fahrtkostenzuschuss nach § 40 Abs. 2 EStG), werden diese von der Entfernungspauschale abgezogen. Beispiel: 500 € jährlicher steuerfreier Zuschuss mindert den abziehbaren Betrag um 500 €. Dies verhindert eine doppelte steuerliche Begünstigung derselben Fahrtkosten.