Berechnen Sie die Feuerschutzsteuer nach § 4 des Feuerschutzsteuergesetzes (FeuerschStG 1979). Der Steuersatz beträgt 22 % für Feuerversicherungen und 19 % für sonstige Sachversicherungen. Steuerschuldner ist der Versicherer — die Steuer wird jedoch üblicherweise auf die Versicherungsprämie aufgeschlagen.
Rechtsgrundlage
- § 4 FeuerschStG 1979 (FEUERSCHSTG_1979) ↗
Steuersatz: 22 % für Feuerversicherungen, 19 % für sonstige Sachversicherungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1 FeuerschStG 1979 (FEUERSCHSTG_1979) ↗
Gegenstand der Steuer — Feuer- und Sachversicherungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Feuerschutzsteuer 2026 — Steuersätze, Steuerpflicht und Berechnung
Die Feuerschutzsteuer ist eine spezielle Verkehrsteuer, die auf Versicherungsprämien für Feuer- und Sachversicherungen erhoben wird. Sie basiert auf dem Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG) von 1979 und hat das Ziel, den Feuerschutz in Deutschland zu finanzieren. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer fließen in die öffentlichen Haushalte und dienen der Finanzierung von Feuerwehren und Brandschutzmaßnahmen.
Steuersätze nach § 4 FeuerschStG
Gemäß § 4 FeuerschStG gelten zwei unterschiedliche Steuersätze:
- 22 % auf das Versicherungsentgelt für Feuerversicherungen im engeren Sinne
- 19 % auf das Versicherungsentgelt für sonstige Sachversicherungen mit Feuerkomponente
Der höhere Satz für reine Feuerversicherungen spiegelt das spezifische Brandrisiko wider, das diese Versicherungen abdecken. Beide Sätze beziehen sich auf das Netto-Versicherungsentgelt ohne Berücksichtigung der allgemeinen Versicherungsteuer.
Steuerschuldner und Abführungspflicht
Steuerschuldner der Feuerschutzsteuer ist gemäß FeuerschStG der Versicherer, also das Versicherungsunternehmen. Dieses ist verpflichtet, die Steuer monatlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzumelden und abzuführen. Die Steuer entsteht mit der Zahlung des Versicherungsentgelts durch den Versicherungsnehmer.
In der wirtschaftlichen Praxis wird die Feuerschutzsteuer von den Versicherern regelmäßig auf die Versicherungsprämie aufgeschlagen und damit an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Der Versicherungsnehmer trägt die Steuer also wirtschaftlich, auch wenn er formal nicht Steuerschuldner ist.
Verhältnis zur Versicherungsteuer
Die Feuerschutzsteuer ist nicht identisch mit der allgemeinen Versicherungsteuernach dem Versicherungsteuergesetz (VersStG), die ebenfalls 19 % beträgt. Beide Steuern können nebeneinander anfallen: Bei einer Feuerversicherung fällt sowohl die Versicherungsteuer (19 %) als auch die Feuerschutzsteuer (22 %) an, jeweils berechnet auf das Versicherungsentgelt. Dies führt zu einer erheblichen Steuerbelastung auf Feuerversicherungsprämien.
Befreiungen und Besonderheiten
Das FeuerschStG sieht verschiedene Steuerbefreiungen vor, insbesondere für bestimmte Rückversicherungsverträge und für Versicherungen, die bereits nach anderen Vorschriften von der Versicherungsteuer befreit sind. Ausländische Versicherer, die in Deutschland Versicherungsrisiken übernehmen, unterliegen ebenfalls der Feuerschutzsteuerpflicht.
Häufige Fragen zur Feuerschutzsteuer
Was ist die Feuerschutzsteuer?
Die Feuerschutzsteuer ist eine deutsche Verkehrsteuer, die auf Feuer- und Sachversicherungsprämien erhoben wird. Sie wurde mit dem Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG) von 1979 eingeführt und dient der Finanzierung des Feuerschutzes in Deutschland.
Welcher Steuersatz gilt für Feuerversicherungen?
Für Feuerversicherungen gilt ein Steuersatz von 22 % auf das Versicherungsentgelt (§ 4 FeuerschStG). Für sonstige Sachversicherungen beträgt der Steuersatz 19 %. Der Unterschied spiegelt das erhöhte Brandrisiko bei reinen Feuerversicherungen wider.
Wer ist Steuerschuldner der Feuerschutzsteuer?
Steuerschuldner ist der Versicherer (Versicherungsunternehmen), nicht der Versicherungsnehmer. Der Versicherer ist verpflichtet, die Steuer an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen. In der Praxis wird die Feuerschutzsteuer jedoch regelmäßig auf die Prämie aufgeschlagen und an den Versicherungsnehmer weitergegeben.
Welche Versicherungen fallen unter die Feuerschutzsteuer?
Unter die Feuerschutzsteuer fallen alle Feuerversicherungen sowie sonstige Sachversicherungen, die das Risiko von Feuerschäden mitversichern. Dazu gehören Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen mit Feuerschutzkomponente und gewerbliche Sachversicherungen.
Wie wird die Feuerschutzsteuer abgeführt?
Die Feuerschutzsteuer wird vom Versicherer monatlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angemeldet und abgeführt. Die Steuer entsteht mit Zahlung des Versicherungsentgelts durch den Versicherungsnehmer. Der Steuersatz wird auf das Netto-Versicherungsentgelt angewendet.
Ist die Feuerschutzsteuer neben der Versicherungsteuer zu zahlen?
Ja, die Feuerschutzsteuer ist zusätzlich zur allgemeinen Versicherungsteuer zu erheben. Für Feuerversicherungen fallen damit sowohl die Versicherungsteuer (19 % nach VersStG) als auch die Feuerschutzsteuer (22 %) an. Beide Steuern werden auf das Versicherungsentgelt berechnet.