Der GKV-Zahnersatz-Rechner ermittelt Ihren Festzuschuss nach § 55 SGB V — mit Basisanspruch (50 %) und Bonusheft-Aufschlag (+20 % / +30 %) — und zeigt sofort, wie viel Eigenanteil verbleibt.
GKV Zahnersatz Festzuschuss 2026
Rechtsgrundlage
- § 55 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ↗
Festzuschüsse für Zahnersatz: 50 % Basisanspruch + Bonusregelung (+20 % bei 5 J., +30 % bei 10 J. lückenlosem Bonusheft)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 56 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ↗
Zahnärztliche Regelversorgung — Definition der Leistungen als Bezugsgröße für den Festzuschuss
Gültig ab: 1. 1. 2026
GKV Zahnersatz: Festzuschuss und Bonusregelung
Das Festzuschuss-System der GKV
Seit der Gesundheitsreform von 2005 gilt beim Zahnersatz in der GKV das Festzuschuss-System: Statt Sachleistungen zahlt die Kasse einen festen Zuschuss zur Regelversorgung. Dieser Betrag entspricht 50 % der Kosten der Regelversorgung nach § 55 Abs. 1 SGB V. Die Regelversorgung ist der medizinisch notwendige Standardzahnersatz für jeden Zahnbefund und wird durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert. Wählt ein Patient einen hochwertigen Zahnersatz (z.B. Keramik statt Metall), bleibt der Festzuschuss gleich — der Eigenanteil steigt entsprechend.
Bonusregelung: Mehrjährige Vorsorge wird belohnt
Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung geht und dies im Bonusheft lückenlos dokumentiert hat, erhält nach § 55 Abs. 2 SGB V einen erhöhten Festzuschuss. Nach 5 Jahren lückenloser Nachsorge beträgt der Zuschuss 60 % der Regelversorgung (Faktor 1,2), nach 10 Jahren lückenloser Nachsorge 65 % (Faktor 1,3). Eine einzige Lücke setzt den Zähler zurück. Kinder bis 6 Jahre haben keinen Bonusheft-Eintrag, ab dem 6. Lebensjahr beginnt die Zählung.
Heil- und Kostenplan (HKP)
Vor jeder Zahnersatz-Behandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP), der sowohl die Regelversorgungskosten als auch die Kosten einer eventuellen anderswertigeren Versorgung ausweist. Die Krankenkasse genehmigt den Plan und teilt dem Patienten schriftlich den genehmigten Festzuschuss mit. Erst nach Genehmigung sollte mit der Behandlung begonnen werden.
Härteregelung für einkommensschwache Versicherte
Versicherte mit sehr geringem Einkommen (Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsbezieher und bestimmte andere Gruppen) haben nach § 55 Abs. 2 SGB V Anspruch auf eine vollständige Übernahme der Regelversorgungskosten durch die Kasse. Die Einkommensgrenze liegt bei monatlich 1.316 € Brutto (Stand 2026, basierend auf dem zweifachen Regelbedarf). Betroffene sollten vor der Behandlung bei ihrer Kasse nachfragen.
Private Zahnzusatzversicherung
Um den verbleibenden Eigenanteil abzusichern, schließen viele Versicherte eine private Zahnzusatzversicherung ab. Gute Tarife erstatten 80–100 % der Restkosten. Wichtig beim Vergleich: auf Wartezeiten, Jahreshöchstleistungen und Ausschlüsse für bereits geplante Behandlungen achten. Frühzeitig abgeschlossene Tarife sind günstiger — im Versicherungsfall kann eine fehlende Zusatzversicherung schnell mehrere tausend Euro Eigenanteil bedeuten.
Häufige Fragen zum Zahnersatz-Festzuschuss
Wie hoch ist der GKV-Festzuschuss für Zahnersatz?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt grundsätzlich 50 % der Kosten der Regelversorgung (§ 55 Abs. 1 SGB V). Bei lückenlosem Bonusheft erhöht sich der Zuschuss: Wer 5 Jahre lang jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gegangen ist, erhält 60 % (Faktor 1,2); bei 10 Jahren lückenlosem Bonusheft 65 % (Faktor 1,3). Der Festzuschuss bezieht sich immer auf die Kosten der Regelversorgung.
Was ist die Regelversorgung beim Zahnersatz?
Die Regelversorgung ist der von der GKV definierte Standardzahnersatz für den jeweiligen Befund (§ 56 SGB V). Der Zahnarzt gibt im Heil- und Kostenplan (HKP) die Kosten der Regelversorgung an. Wählt der Patient einen aufwendigeren Zahnersatz (z.B. Keramikkronen statt Metallkronen), steigt zwar der Gesamtpreis, der Festzuschuss bleibt aber auf Basis der Regelversorgungskosten.
Wie führe ich ein Bonusheft lückenlos?
Das Bonusheft wird lückenlos geführt, wenn jedes Jahr mindestens eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt dokumentiert wird. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten eigene Regeln. Bei Erwachsenen gilt: Jedes Kalender- oder Schuljahr muss mindestens ein Eintrag vorhanden sein. Eine einzige Lücke setzt den Bonus zurück — der Zeitraum wird dann neu gezählt.
Kann ich den Festzuschuss durch eine private Zusatzversicherung aufstocken?
Ja. Viele Versicherte schließen eine private Zahnzusatzversicherung ab, die den verbleibenden Eigenanteil ganz oder teilweise übernimmt. Gute Tarife erstatten 80–100 % der Gesamtkosten (nach Abzug des GKV-Festzuschusses). Die Höhe der Prämie hängt vom Leistungsumfang und dem Eintrittsalter ab.
Was ist der Unterschied zwischen Festzuschuss und Sachleistungsprinzip?
Beim klassischen Sachleistungsprinzip erbringt die Kasse die Leistung direkt und rechnet mit dem Arzt ab. Beim Zahnersatz gilt dagegen das Festzuschuss-System: Die Kasse zahlt einen festen Betrag (abhängig von der Regelversorgung), und der Patient trägt den Rest. So hat der Patient die Freiheit, zwischen Regelversorgung und höherwertigen Materialien zu wählen.
Gibt es Ausnahmen, bei denen die GKV mehr als 65 % übernimmt?
Ja. Bei Versicherten mit geringem Einkommen (Härtefallregelung nach § 55 Abs. 2 SGB V) kann der Festzuschuss auf 100 % der Regelversorgungskosten erhöht werden. Auch bei Sozialhilfebezug oder Grundsicherungsleistungen kann eine vollständige Übernahme erfolgen. Der Zahnarzt oder die Krankenkasse informiert über die genauen Voraussetzungen.