§§ 237–240 SGB V

Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen 2026 den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags auf ihre gesetzliche Rente — hälftig mit der Deutschen Rentenversicherung. Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) sind ab der Freigrenze von 275,63 € / Monat vollständig beitragspflichtig, jedoch ohne DRV-Zuschuss.

Gesamtbeitragssatz

16.30 %

Gesamtbeitrag (monatlich)

244,50 €

Ihr Anteil (Rentner)122,25 €
Anteil DRV (Rentenversicherung)122,25 €
Beitrag aus Rente244,50 €
Beitrag aus Versorgungsbezügen0,00 €
0

Berechnung nach §§ 237–240 SGB V, § 249a SGB V. Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 5.512,50 €/Monat. Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsberatung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: SGB V 2026

Rechtsgrundlage

KV-Beitrag für Rentner: Alles zu §§ 237–240 SGB V

Wer ist in der KVdR versichert?

In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind Personen pflichtversichert, die die Vorversicherungszeit erfüllen (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V): In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen mindestens 9/10 der Zeit eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben. Die KVdR bietet volle GKV-Leistungen bei besonderer Beitragspflicht.

Beitragsbemessungsgrundlagen nach §§ 237–240 SGB V

Beitragspflichtige Einnahmen der Rentner sind gemäß § 237 SGB V:

  • Der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente (einschließlich Rentenanpassungen)
  • Versorgungsbezüge i. S. d. § 229 SGB V (insbesondere Betriebsrenten)
  • Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beträgt 2026 monatlich 5.512,50 €. Einnahmen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

Freigrenze für Versorgungsbezüge (§ 226 Abs. 2 SGB V)

Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten) sind nur beitragspflichtig, wenn sie die monatlicheFreigrenze von 1/20 der BBG übersteigen. 2026 beträgt diese Freigrenze275,63 € (5.512,50 € ÷ 20). Liegt die Betriebsrente darunter, fallen keinerlei KV-Beiträge darauf an. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Versorgungsbezug beitragspflichtig — es gilt keine Freibetragsregelung.

Hälftige Tragung durch die DRV (§ 249a SGB V)

Der Beitrag auf die gesetzliche Rente wird nach § 249a SGB V hälftig zwischen dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger (DRV) geteilt. Jeder trägt somit die Hälfte des Gesamtbeitragssatzes. Die DRV führt den Rentneranteil direkt an die Krankenkasse ab — der Rentner erhält seine Rente bereits um seinen KV-Anteil gekürzt.

Für Versorgungsbezüge gilt diese hälftige Tragung nicht: Der volle Beitrag wird allein vom Rentner getragen (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V)

Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Derdurchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 beträgt laut GKV-Spitzenverband1,7 %. Dieser Satz variiert je nach Kasse zwischen ca. 0,8 % und 3,5 %. Der Zusatzbeitrag wird auf alle beitragspflichtigen Einnahmen erhoben und ebenfalls hälftig mit der DRV geteilt (soweit er auf die gesetzliche Rente entfällt).

Praktisches Rechenbeispiel

Rentner Hans erhält eine monatliche Rente von 1.500 € und eine Betriebsrente von 400 €. Sein Gesamtbeitragssatz beträgt 16,3 % (14,6 % + 1,7 % Zusatz):

  • Beitrag auf Rente: 1.500 × 16,3 % = 244,50 € → Hans zahlt 122,25 €, DRV 122,25 €
  • Betriebsrente 400 € > Freigrenze 275,63 € → beitragspflichtig
  • Beitrag auf Betriebsrente: 400 × 16,3 % = 65,20 € → Hans zahlt allein 65,20 €
  • Hans' Gesamtbelastung: 122,25 + 65,20 = 187,45 €/Monat

Häufige Fragen zum KV-Beitrag für Rentner

Wer zahlt den KV-Beitrag auf meine gesetzliche Rente?

Der Beitrag auf die gesetzliche Rente wird hälftig geteilt: Sie zahlen die Hälfte, die Deutsche Rentenversicherung die andere Hälfte (§ 249a SGB V). Die DRV zieht Ihren Anteil direkt von der Rente ab.

Ab wann ist meine Betriebsrente KV-pflichtig?

Betriebsrenten sind beitragspflichtig, sobald sie die Freigrenze von 1/20 der Beitragsbemessungsgrenze übersteigen — 2026 sind das 275,63 €/Monat. Liegt Ihre Betriebsrente darunter, fallen keine KV-Beiträge an.

Teilt die DRV auch den Beitrag auf meine Betriebsrente?

Nein. Bei Versorgungsbezügen (Betriebsrenten) übernimmt die DRV keinen Anteil. Den vollen KV-Beitrag auf Ihre Betriebsrente tragen Sie allein (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Was passiert, wenn ich in keine der zwei Hälften des Erwerbslebens 9/10 in der GKV war?

Dann erfüllen Sie die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht und müssen sich freiwillig in der GKV versichern oder wechseln in die PKV. Als freiwilliges Mitglied gelten andere Beitragsregeln.

Welchen Zusatzbeitrag erhebt meine Krankenkasse 2026?

Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell und variiert 2026 je nach Kasse. Der gesetzliche Durchschnittssatz beträgt 1,7 %. Den genauen Satz Ihrer Kasse finden Sie in Ihrem Versicherungsausweis oder auf der Kassenwebsite.

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze auch für Betriebsrenten?

Ja. Die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen (Rente + Betriebsrente) ist auf die monatliche BBG von 5.512,50 € (2026) begrenzt. Übersteigt die Gesamtsumme diesen Wert, fallen auf den Überschuss keine Beiträge an.

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