Wie viel bleibt nach Steuern von Ihrem ETF-Sparplan übrig? Unser Rechner berechnet die Netto-Rendite nach § 18 InvStG (Vorabpauschale) und 30% Teilfreistellung (§ 20 InvStG) — inklusive Abgeltungsteuer beim Verkauf.
ETF Altersvorsorge Netto-Rendite Rechner (InvStG) 2026
Rechtsgrundlage
- § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG) (InvStG) ↗
Vorabpauschale — jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds
Gültig ab: 1. 1. 2018
- § 20 Investmentsteuergesetz (InvStG) (InvStG) ↗
Teilfreistellung 30% für Aktienfonds — nur 70% der Erträge sind steuerpflichtig
Gültig ab: 1. 1. 2018
ETF-Besteuerung 2026 — Vorabpauschale und Teilfreistellung erklärt
Häufige Fragen zur ETF-Besteuerung und Altersvorsorge
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds. Sie wird berechnet als Rücknahmepreis zum Jahresbeginn × 70% (Basisertrag) × Basiszins. Darauf werden 30% Teilfreistellung angewendet, sodass 70% der Vorabpauschale mit 26,375% (25% Abgeltungsteuer + 5,5% Soli) besteuert werden. Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Was bedeutet die 30% Teilfreistellung für Aktienfonds?
Nach § 20 InvStG sind bei Aktienfonds (mind. 51% Aktienquote) 30% der Erträge steuerfrei — die sog. Teilfreistellung. Das bedeutet: Nur 70% der Vorabpauschale und nur 70% des Veräußerungsgewinns beim Verkauf unterliegen der Abgeltungsteuer. Dies soll die Doppelbesteuerung auf Fondsebene ausgleichen (Fondsteuerreform 2018).
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
Der BMF-Basiszins für 2026 beträgt 2,29%. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen jährlich auf Basis des Zinssatzes für unverzinsliche Bundesanleihen veröffentlicht (§ 18 Abs. 4 InvStG i.V.m. § 203 BewG). Der Basiszins bestimmt die Höhe der Vorabpauschale: Je höher der Basiszins, desto höher die jährliche Steuerbelastung bei thesaurierenden ETFs.
Welche Steuern fallen beim ETF-Verkauf an?
Beim Verkauf eines Aktienfonds-ETF werden Veräußerungsgewinne (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus angerechnete Vorabpauschalen) mit Abgeltungsteuer besteuert. Dank 30% Teilfreistellung (§ 20 InvStG) sind nur 70% des Gewinns steuerpflichtig. Darauf fallen 25% Abgeltungsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag = 26,375% an. Zuzüglich ggf. Kirchensteuer (8–9%).
Wie unterscheidet sich die Netto-Rendite von der Brutto-Rendite?
Die Brutto-Rendite zeigt das Endvermögen ohne jegliche Steuerabzüge — ein theoretischer Vergleichswert. Die Netto-Rendite berücksichtigt alle tatsächlichen Steuern: die jährlich anfallende Vorabpauschalen-Steuer (§ 18 InvStG) und die Abgeltungsteuer beim Verkauf (§ 43a EStG i.V.m. § 20 InvStG). Typischerweise reduziert die Steuerbelastung das Endvermögen bei langfristigen Aktien-ETF-Sparplänen um ca. 5–15% gegenüber dem Bruttowert.
Gilt der Sparerpauschbetrag in der Berechnung?
Dieser Rechner berücksichtigt den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaare) vereinfachend nicht. Der Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) reduziert in der Praxis die Steuerlast der ersten Jahre — bei einem 20-jährigen Sparplan ist sein Effekt auf das Gesamtergebnis jedoch gering. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich ein Steuerberater.