§ 18 InvStG

Wie viel bleibt nach Steuern von Ihrem ETF-Sparplan übrig? Unser Rechner berechnet die Netto-Rendite nach § 18 InvStG (Vorabpauschale) und 30% Teilfreistellung (§ 20 InvStG) — inklusive Abgeltungsteuer beim Verkauf.

ETF Altersvorsorge Netto-Rendite Rechner (InvStG) 2026

Jahre
%
%
📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 25. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

ETF-Besteuerung 2026 — Vorabpauschale und Teilfreistellung erklärt

Der **ETF-Sparplan** hat sich als eine der beliebtesten Anlageformen für die private Altersvorsorge in Deutschland etabliert. Mit der **Investmentsteuerreform 2018** (Investmentsteuergesetz, InvStG) wurde die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend neu geregelt — mit direkten Auswirkungen auf thesaurierende ETFs. <h3>Vorabpauschale nach § 18 InvStG</h3> Die **Vorabpauschale** ist eine besondere Besteuerungsform für thesaurierende (nicht ausschüttende) Fonds. Da thesaurierende ETFs keine Ausschüttungen vornehmen, würde ohne die Vorabpauschale die Besteuerung bis zum Verkauf vollständig aufgeschoben. Die Vorabpauschale stellt eine **jährliche Mindestbesteuerung** sicher. Berechnung: **Basisertrag = Rücknahmepreis × 70% × Basiszins**. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs im Jahr begrenzt — bei negativen Jahresergebnissen fällt keine Vorabpauschale an. Die bezahlte Vorabpauschale-Steuer wird beim späteren Verkauf angerechnet (§ 19 InvStG), um Doppelbesteuerung zu vermeiden. <h3>30% Teilfreistellung für Aktienfonds (§ 20 InvStG)</h3> Fonds, die mindestens 51% in Aktien investieren (Aktienfonds), profitieren von einer **30%igen Teilfreistellung**: Nur 70% der Erträge (Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne) unterliegen der Abgeltungsteuer. Diese Regelung kompensiert die Körperschaftsteuerlast auf Fondsebene (Fondsteuerreform 2018). Bei gemischten Fonds (25–50% Aktien) beträgt die Teilfreistellung nur 15%, bei reinen Rentenfonds 0%. Dieser Rechner rechnet mit der Teilfreistellung für Aktienfonds (ETFs auf Aktienindizes wie MSCI World, S&P 500). <h3>Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag</h3> Auf die steuerpflichtigen Kapitalerträge (nach Teilfreistellung) fällt **Abgeltungsteuer von 25%** plus **5,5% Solidaritätszuschlag** an = **26,375% Gesamtbelastung** (§ 43a EStG). Hinzu kommt ggf. Kirchensteuer (8–9%). Der **Sparerpauschbetrag** von 1.000 € (Einzelperson) / 2.000 € (Ehepaare) kann die ersten Steuerzahlungen reduzieren. <h3>Langfristige Wirkung der Steuern</h3> Durch den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte ist die Steuerbelastung bei ETF-Sparplänen vergleichsweise moderat: Die Vorabpauschale ist jahrelang niedrig (wenn der Basiszins niedrig ist), und die 30% Teilfreistellung reduziert die Abgeltungsteuer erheblich. Im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds mit hoher Umschlagshäufigkeit oder zu Anleihen (keine Teilfreistellung) sind breit diversifizierte Aktien-ETFs steuerlich vorteilhaft strukturiert.

Häufige Fragen zur ETF-Besteuerung und Altersvorsorge

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds. Sie wird berechnet als Rücknahmepreis zum Jahresbeginn × 70% (Basisertrag) × Basiszins. Darauf werden 30% Teilfreistellung angewendet, sodass 70% der Vorabpauschale mit 26,375% (25% Abgeltungsteuer + 5,5% Soli) besteuert werden. Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Was bedeutet die 30% Teilfreistellung für Aktienfonds?

Nach § 20 InvStG sind bei Aktienfonds (mind. 51% Aktienquote) 30% der Erträge steuerfrei — die sog. Teilfreistellung. Das bedeutet: Nur 70% der Vorabpauschale und nur 70% des Veräußerungsgewinns beim Verkauf unterliegen der Abgeltungsteuer. Dies soll die Doppelbesteuerung auf Fondsebene ausgleichen (Fondsteuerreform 2018).

Wie hoch ist der Basiszins 2026?

Der BMF-Basiszins für 2026 beträgt 2,29%. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen jährlich auf Basis des Zinssatzes für unverzinsliche Bundesanleihen veröffentlicht (§ 18 Abs. 4 InvStG i.V.m. § 203 BewG). Der Basiszins bestimmt die Höhe der Vorabpauschale: Je höher der Basiszins, desto höher die jährliche Steuerbelastung bei thesaurierenden ETFs.

Welche Steuern fallen beim ETF-Verkauf an?

Beim Verkauf eines Aktienfonds-ETF werden Veräußerungsgewinne (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus angerechnete Vorabpauschalen) mit Abgeltungsteuer besteuert. Dank 30% Teilfreistellung (§ 20 InvStG) sind nur 70% des Gewinns steuerpflichtig. Darauf fallen 25% Abgeltungsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag = 26,375% an. Zuzüglich ggf. Kirchensteuer (8–9%).

Wie unterscheidet sich die Netto-Rendite von der Brutto-Rendite?

Die Brutto-Rendite zeigt das Endvermögen ohne jegliche Steuerabzüge — ein theoretischer Vergleichswert. Die Netto-Rendite berücksichtigt alle tatsächlichen Steuern: die jährlich anfallende Vorabpauschalen-Steuer (§ 18 InvStG) und die Abgeltungsteuer beim Verkauf (§ 43a EStG i.V.m. § 20 InvStG). Typischerweise reduziert die Steuerbelastung das Endvermögen bei langfristigen Aktien-ETF-Sparplänen um ca. 5–15% gegenüber dem Bruttowert.

Gilt der Sparerpauschbetrag in der Berechnung?

Dieser Rechner berücksichtigt den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaare) vereinfachend nicht. Der Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) reduziert in der Praxis die Steuerlast der ersten Jahre — bei einem 20-jährigen Sparplan ist sein Effekt auf das Gesamtergebnis jedoch gering. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich ein Steuerberater.

Verwandte Rechner