§§ 18, 20 InvStG

Wie hoch ist Ihre Investmentsteuer (Vorabpauschale) 2026? Unser Rechner berechnet die Vorabpauschale nach § 18 InvStG mit Basiszins 2,53 %, Teilfreistellung (Aktienfonds 60 %, Mischfonds 30–60 %) und Abgeltungsteuer 25 % + Soli.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Investmentsteuer 2026 — Vorabpauschale, Teilfreistellung und Abgeltungsteuer

Investmentsteuer und Vorabpauschale nach InvStG 2018

Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes 2018 gilt für Investmentfonds in Deutschland ein neues Besteuerungssystem. Das Herzstück ist die Vorabpauschale nach § 18 InvStG — eine fiktive Mindestbesteuerung, die sicherstellt, dass Fondsanleger auch bei thesaurierenden Fonds eine jährliche Steuer zahlen. Sie verhindert eine unbegrenzte Steuerstundung bei akkumulierenden Fonds.

Berechnung der Vorabpauschale 2026

Die Vorabpauschale wird auf Basis des Fondswerts zum Jahresanfang berechnet. Der Basiszins 2026 beträgt 2,53 %, davon werden 70 % angesetzt — ergibt 1,771 % als effektiven Satz. Ausschüttungen des Fonds im gleichen Jahr mindern die Vorabpauschale. Übersteigen die Ausschüttungen die Vorabpauschale roh, entfällt sie ganz.

Teilfreistellung nach §§ 20–21 InvStG

Ein großer Vorteil für Fondsanleger: Die Teilfreistellung befreit einen Teil der Erträge von der Steuer. Für Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) sind 60 % der Vorabpauschale steuerfrei — nur 40 % werden mit Abgeltungsteuer belegt. Für Mischfonds mit 25–50 % Aktienquote gilt 30 % Freistellung, bei über 50 % Aktienquote 60 %. Immobilienfonds: 60 %. Sonstige Fonds ohne Aktienanteil: 0 %.

Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag

Der steuerpflichtige Betrag nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 % sowie dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer (§ 43a EStG). Die effektive Gesamtbelastung beträgt rund 26,375 %. Die Kirchensteuer wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt, erhöht aber je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit die Belastung.

Anrechnung auf Veräußerungsgewinne

Die gezahlte Vorabpauschale wird beim Verkauf des Fonds auf den Veräußerungsgewinn angerechnet (§ 18 Abs. 1 Satz 4 InvStG). Eine Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden. Anleger sollten die Jahressteuerbescheinigungen ihrer Depotbank aufbewahren, um die Anrechnung später nachweisen zu können.

Häufige Fragen zur Investmentsteuer und Vorabpauschale

Was ist die Vorabpauschale bei Investmentfonds?

Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG ist eine fiktive Mindestbesteuerung auf Fonds. Schüttet ein Fonds weniger aus als der Basiszins × 70 % des Fondswertes, muss der Anleger die Differenz als Vorabpauschale versteuern — auch wenn er keine Ausschüttung erhalten hat. Der Basiszins 2026 beträgt 2,53 %. Die Vorabpauschale wird auf den Fondswert vom Jahresanfang berechnet.

Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?

Der Basiszins für 2026 beträgt 2,53 %. Er wird jährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und vom BMF bekannt gegeben. Für die Vorabpauschale wird 70 % des Basiszinses angesetzt: 2026 also 2,53 % × 0,7 = 1,771 %. Bei einem Fondswert von 10.000 € beträgt die Vorabpauschale roh 177,10 €.

Was ist die Teilfreistellung bei Investmentfonds?

Die Teilfreistellung nach §§ 20–21 InvStG befreit einen Teil der Fondserträge von der Steuer. Für Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) gilt 60 % Freistellung — d. h. nur 40 % der Vorabpauschale sind steuerpflichtig. Für Mischfonds mit 25–50 % Aktienquote gilt 30 %. Für reine Rentenfonds oder ETFs ohne Aktienanteil gilt 0 %.

Wie wirkt der Sparerpauschbetrag auf die Vorabpauschale?

Der Sparerpauschbetrag (2026: 1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare) mindert den steuerpflichtigen Betrag nach Teilfreistellung. Erst wenn der verbleibende Betrag den nicht verbrauchten Sparerpauschbetrag übersteigt, fallen Abgeltungsteuer (25 %) und Soli (5,5 %) an.

Was ist ein SPAC und wie wird er besteuert?

Ein SPAC (Special Purpose Acquisition Company) ist ein börsennotierter Mantelgesellschaft ohne operatives Geschäft, der Kapital für zukünftige Akquisitionen sammelt. SPACs unterliegen als Investmentfonds grundsätzlich dem InvStG, sofern sie als Investmentfonds qualifiziert sind. Andernfalls gelten die allgemeinen Regeln für Kapitalgesellschaften (KStG, EStG § 20). Die Besteuerung der Vorabpauschale und Teilfreistellung hängt von der Fondsklassifizierung ab.

Kann ich die Vorabpauschale auf Kursgewinne beim Verkauf anrechnen?

Ja. Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird auf den Veräußerungsgewinn angerechnet (§ 18 Abs. 1 Satz 4 InvStG). Sie zahlen beim Verkauf nicht nochmals Steuer auf Erträge, für die Sie bereits die Vorabpauschale bezahlt haben. Damit verhindert das System eine Doppelbesteuerung.

Weitere Steuerrechner