§ 2 KAEAnO

Berechnen Sie Konzessionsabgaben für Wasser-, Strom- und Gasversorgung nach § 2 KAEAnO: 10% (bis 10.000 EW), 12% (10.001–25.000 EW), 15% (25.001–100.000 EW) oder 20% (über 100.000 EW) der Versorgungsentgelte als historische Grundlage für kommunale Konzessionen.

Letzte Aktualisierung: 5. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Konzessionsabgaben nach KAEAnO für Wasser, Strom und Gas

Wenn Versorgungsunternehmen öffentliche Verkehrswege für Strom-, Gas- oder Wasserleitungen nutzen, zahlen sie dafür Konzessionsabgaben an die Gemeinden. Diese Abgaben sind historisch tief verwurzelt: Die Konzessionsabgaben-Anordnung (KAEAnO) von 1941 legte die grundlegende Staffelung nach Gemeindegröße fest und bildet bis heute die Basis für viele kommunale Konzessionsverträge im Bereich der Wasserversorgung.

Staffelung nach Gemeindegröße

Die KAEAnO-Systematik sieht vier Klassen vor. Kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner zahlen 10% der Versorgungsentgelte als Konzessionsabgabe. Mittelgroße Städte von 10.001 bis 25.000 Einwohnern entrichten 12%. Für Städte zwischen 25.001 und 100.000 Einwohnern gilt ein Satz von 15%. Großstädte mit über 100.000 Einwohnern können die höchste Konzessionsabgabe von 20% verlangen. Diese Staffelung spiegelt die unterschiedliche Infrastrukturnutzung und kommunale Verhandlungsmacht wider.

KAEAnO vs. KAV — historisch und modern

Mit der Liberalisierung des Energiemarkts in den 1990er Jahren wurde für Strom und Gas die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 1992 eingeführt. Die KAV enthält modernisierte Sätze und Regelungen, die die KAEAnO für diese Bereiche weitgehend ablösen. Die KAV unterscheidet noch feiner nach Verbraucherkategorien (Tarifkunden, Sonderkunden) und Versorgungsarten. Für Wasser gilt weiterhin die historische KAEAnO-Grundlage. Der vorliegende Rechner basiert auf der ursprünglichen KAEAnO-Struktur als Orientierungshilfe für Konzessionsabgaben-Schätzungen.

Bedeutung für Kommunen und Verbraucher

Konzessionsabgaben stellen für Gemeinden eine gesicherte Einnahmequelle dar und machen bei größeren Städten erhebliche Summen aus. Bei einem Jahresentgelt von 1 Million Euro und einem 20%-Satz würden 200.000 € in die Gemeindekasse fließen. Da Versorgungsunternehmen die Konzessionsabgaben in ihre Netzentgelte einpreisen, tragen letztlich die Endverbraucher einen Teil dieser kommunalen Einnahmen. Im Rahmen von Konzessionsvertragsverlängerungen verhandeln Gemeinden oft über ergänzende Leistungen der Netzbetreiber wie lokale Infrastrukturinvestitionen oder Beteiligungen an Versorgungsgesellschaften.

Häufig gestellte Fragen zu Konzessionsabgaben

Was sind Konzessionsabgaben bei der Energieversorgung?

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser) an Gemeinden für das Recht zahlen, öffentliche Verkehrswege für ihre Leitungen zu nutzen. Sie sind gesetzlich geregelt und bilden eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Die Höhe richtet sich nach Gemeindegröße und Versorgungsart.

Welche Sätze gelten nach § 2 KAEAnO?

Nach § 2 KAEAnO (historische Grundlage) gelten gestaffelte Sätze nach Gemeindegröße: Gemeinden bis 10.000 Einwohner: 10%, 10.001–25.000 Einwohner: 12%, 25.001–100.000 Einwohner: 15%, über 100.000 Einwohner (Großstädte): 20%. Die modernen KAV-Sätze können abweichen und gelten für Strom und Gas.

Was ist der Unterschied zwischen KAEAnO und KAV?

Die KAEAnO (Konzessionsabgaben-Anordnung) von 1941 ist die historische Grundlage für Konzessionsabgaben in Deutschland. 1992 wurde für Strom und Gas die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) eingeführt, die die KAEAnO in weiten Teilen ablöste und modernisierte. Für Wasser gilt weiterhin die historische KAEAnO-Struktur. Dieser Rechner basiert auf der KAEAnO-Grundstruktur.

Wer zahlt die Konzessionsabgaben?

Konzessionsabgaben werden von den Versorgungsunternehmen (Netzbetreibern) an die Gemeinden gezahlt. In der Praxis werden die Kosten über die Netzentgelte an die Endverbraucher weitergegeben — sie sind also indirekt in der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung enthalten. Die Konzessionsabgaben machen einen Teil der Netzkosten aus.

Können Gemeinden die Konzessionssätze frei wählen?

Nein, die Konzessionsabgabensätze sind durch KAEAnO und KAV gesetzlich begrenzt. Gemeinden können die Sätze nicht beliebig erhöhen. Die Höchstsätze werden durch die Gemeindegröße bestimmt. Allerdings handeln Gemeinden Konzessionsverträge mit den Versorgungsunternehmen aus — dabei können auch ergänzende Leistungen vereinbart werden.

Wie lange laufen Konzessionsverträge und wann werden sie neu vergeben?

Konzessionsverträge für Energieversorgungsnetze laufen nach § 46 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) maximal 20 Jahre. Nach Ablauf müssen sie öffentlich neu ausgeschrieben werden. Die Gemeinde kann entscheiden, ob sie das Netz selbst übernimmt (Rekommunalisierung), an das bisherige Unternehmen vergeben oder einen neuen Anbieter auswählen möchte. Dieses Verfahren hat erhebliche Bedeutung für die kommunale Energieversorgung.

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