Berechnen Sie den krankenhausindividuellen Ausbildungszuschlag je vollstationärem Behandlungsfall. Der Rechner ermittelt auf Basis des vereinbarten Ausbildungsbudgets und der Fallzahl den Zuschlag gemäß § 17a Abs. 5 KHG sowie den monatlichen Durchschnittsbetrag. Alle Werte für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 17a Abs. 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ↗
Krankenhausindividueller Ausbildungszuschlag je vollstationärem Fall
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 17a Abs. 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ↗
Ausgleichsfonds — Erstattung des Ausbildungsbudgets an ausbildende Krankenhäuser
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Der Krankenhausausbildungszuschlag ist ein zentrales Instrument der Ausbildungsfinanzierung im deutschen Krankenhauswesen. Gesetzliche Grundlage ist § 17a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), der 1994 eingeführt wurde, um eine gerechte Verteilung der Ausbildungskosten auf alle Krankenhäuser zu gewährleisten. Das Grundprinzip ist simpel: Alle zugelassenen Krankenhäuser erheben einen Zuschlag pro vollstationärem Fall — ausbildende Häuser erhalten dafür ihr Ausbildungsbudget aus dem gemeinsamen Ausgleichsfonds erstattet.
Berechnung des Ausbildungszuschlags je Fall
Die Berechnung des krankenhausindividuellen Ausbildungszuschlags je vollstationärem Fall erfolgt nach § 17a Abs. 5 KHG durch eine einfache Division: Das vereinbarte Ausbildungsbudget wird durch die Gesamtzahl der vollstationären Behandlungsfälle im Budgetzeitraum geteilt. Der so ermittelte Betrag in Euro je Fall gilt für alle Krankenhäuser gleichermaßen. Ein Krankenhaus mit einem Ausbildungsbudget von 500.000 Euro und 10.000 vollstationären Fällen erhebt demnach einen Zuschlag von 50 Euro je Fall. Dieser Betrag wird gegenüber den Krankenkassen in Rechnung gestellt und fließt in den Ausgleichsfonds. Ausbildende Krankenhäuser erhalten aus dem Fonds ihr gesamtes Ausbildungsbudget zurück — unabhängig davon, wie viele Fälle sie tatsächlich behandelt haben.
Ausgleichsfonds und Funktionsweise
Der Ausgleichsfonds nach § 17a Abs. 6 KHG stellt sicher, dass ausbildende Krankenhäuser keine Wettbewerbsnachteile erleiden. Ohne dieses System würden ausbildende Häuser höhere Kosten tragen, ohne dass sie diese vollständig über Fallpauschalen refinanzieren könnten. Der Fonds wird von der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) verwaltet. Jedes zugelassene Krankenhaus zahlt monatlich die erhobenen Zuschläge ein. Ausbildende Krankenhäuser erhalten monatliche Abschlagszahlungen aus dem Fonds, die am Jahresende endabgerechnet werden. Nicht-ausbildende Krankenhäuser führen die Zuschläge vollständig ab, ohne eine Erstattung zu erhalten. Das System schafft damit finanzielle Anreize für die Aufrechterhaltung und den Ausbau der betrieblichen Ausbildung im Gesundheitswesen.
Aktuelle Bedeutung und Pflegeberufegesetz
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) im Jahr 2020 hat die Ausbildungsfinanzierung nach § 17a KHG an Bedeutung gewonnen. Die neue generalistische Pflegeausbildung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen. Die Finanzierung der praktischen Ausbildung im Krankenhaus erfolgt weiterhin über das KHG-System. Krankenhäuser als Träger der praktischen Ausbildung können ihre Ausbildungskosten vollständig über das Ausbildungsbudget refinanzieren. In 2026 sind die Ausbildungsbudgets aufgrund gestiegener Personalkosten und höherer Vergütungsanforderungen für Auszubildende vielerorts deutlich gestiegen.
Häufig gestellte Fragen zum Krankenhausausbildungszuschlag
Was ist der Krankenhausausbildungszuschlag?
Der Krankenhausausbildungszuschlag ist ein nach § 17a Abs. 5 KHG krankenhausindividuell festgelegter Zuschlag je vollstationärem Behandlungsfall. Er wird von allen Krankenhäusern erhoben, unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden. Die Mittel fließen in einen gemeinsamen Ausgleichsfonds, aus dem ausbildende Krankenhäuser ihr Ausbildungsbudget erstattet bekommen. Die Formel lautet: Ausbildungszuschlag je Fall = Ausbildungsbudget ÷ Anzahl vollstationärer Fälle.
Wie wird der Ausbildungszuschlag je Fall berechnet?
Gemäß § 17a Abs. 5 KHG ergibt sich der Zuschlag je vollstationärem Fall, indem das krankenhausindividuell vereinbarte Ausbildungsbudget durch die Gesamtzahl der vollstationären Behandlungsfälle im Abrechnungszeitraum geteilt wird. Der so ermittelte Betrag wird auf alle Krankenhäuser angewandt, einschließlich derjenigen, die keine Ausbildung durchführen. Auf diese Weise wird die Finanzierungslast gleichmäßig auf die Krankenhauspatienten verteilt.
Was ist der Ausgleichsfonds nach § 17a KHG?
Der Ausgleichsfonds nach § 17a Abs. 6 KHG ist ein Umlageverfahren, bei dem alle zugelassenen Krankenhäuser den Ausbildungszuschlag pro Fall erheben und an den Fonds abführen. Ausbildende Krankenhäuser erhalten aus diesem Fonds ihr vereinbartes Ausbildungsbudget erstattet. Damit wird sichergestellt, dass ausbildende Krankenhäuser keine Wettbewerbsnachteile gegenüber nicht-ausbildenden Krankenhäusern haben.
Wer vereinbart das Ausbildungsbudget?
Das krankenhausindividuelle Ausbildungsbudget wird gemäß § 17a Abs. 1 KHG zwischen dem Krankenhaus und den Sozialleistungsträgern (Krankenkassen) vereinbart. Es umfasst die notwendigen Kosten für die Durchführung der Ausbildung in den Gesundheitsberufen, einschließlich Personalkosten für Ausbilder und Auszubildende sowie Sachkosten. Bei fehlender Einigung entscheidet die Schiedsstelle.
Welche Ausbildungsberufe werden über § 17a KHG finanziert?
Über § 17a KHG werden die Ausbildungskosten für die im Krankenhaus durchgeführten Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen finanziert. Dazu gehören insbesondere die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA), zur Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) sowie weitere im Krankenhaus ausgebildete Gesundheitsberufe.
Ist der Rechner auch für Plankrankenhäuser geeignet?
Ja, der Rechner ist für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser geeignet, die ein Ausbildungsbudget nach § 17a KHG vereinbart haben. Die Berechnung gilt für Plankrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie zugelassene Vertragskrankenhäuser. Für die korrekte Anwendung ist das jeweils individuell vereinbarte Ausbildungsbudget aus dem aktuellen Budgetbescheid oder der Budgetvereinbarung zu verwenden.