Berechnen Sie die BaFin-Aufsichtskosten 2026 für Kryptodienstleister nach §§ 20, 21 KMAG: einmalige Genehmigungsgebühr (10.000–75.000 €) plus jährliche Umlage (Basisbetrag + 0,01 % Transaktionsvolumen) für CASP-, E-Geld-Token- und ART-Lizenzen.
Krypto-Marktaufsicht KAMA-Kosten Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 20 Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz (KMAG) (KMAG) ↗
Gebühren für Genehmigungen und laufende Beaufsichtigung — CASP, E-Geld-Token, ART
Gültig ab: 30. 12. 2024
- § 21 Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz (KMAG) (KMAG) ↗
Umlage zur Finanzierung der Kryptomarktaufsicht: Basisbetrag + 0,01 % Transaktionsvolumen
Gültig ab: 30. 12. 2024
- Art. 60–76 MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) ↗
Markets in Crypto-Assets — EU-Rechtsgrundlage für KMAG-Gebühren
Gültig ab: 30. 12. 2024
KMAG §§ 20, 21 — BaFin-Aufsichtskosten für Kryptodienstleister
Das Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz (KMAG) — Überblick
Das Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz (KMAG) trat zum 30. Dezember 2024 in Kraft und setzt die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA, EU 2023/1114) in deutsches Recht um. Es schafft einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Kryptodienstleister in Deutschland: Wer Kryptowerte verwahrt, handelt, E-Geld-Token oder wertreferenzierte Token ausgibt, braucht eine BaFin-Genehmigung — und zahlt dafür laufende Aufsichtskosten nach §§ 20 und 21 KMAG.
§ 20 KMAG — Einmalige Genehmigungsgebühr
Bei der Erstbeantragung einer Kryptolizenz erhebt die BaFin nach § 20 KMAG eine einmalige Genehmigungsgebühr. Diese richtet sich nach der Lizenzart: CASP Basis (z.B. Verwahrung, Ausführung von Aufträgen): 10.000 €. CASP Erweitert (zusätzlich Eigenhandel, Portfolio-Management): 25.000 €. E-Geld-Token-Emittent: 50.000 €. Wertreferenzierter-Token-Emittent (Asset-Referenced Token, ART): 75.000 €. Diese Gebühr fällt einmalig an und ist nicht erstattungsfähig, auch wenn die Genehmigung später widerrufen wird.
§ 21 KMAG — Jährliche Umlage
Neben der Einmalgebühr fällt jährlich eine Umlage zur Finanzierung der Marktaufsicht nach § 21 KMAG an. Diese setzt sich zusammen aus einem fixen Basisbetrag (5.000 € bis 30.000 € je nach Lizenzart) und einem volumenabhängigen Anteil von 0,01 % (0,0001) des jährlichen Transaktionsvolumens nach § 21 Abs. 3 KMAG. Nach § 21 Abs. 4 KMAG ist die Umlage je nach Lizenzart auf 100.000 € bis 750.000 € pro Jahr gedeckelt, um eine unverhältnismäßige Belastung großer Plattformen zu verhindern.
Praktische Bedeutung für Kryptodienstleister
Für Start-ups im Kryptobereich ist die Genehmigungsgebühr nach § 20 KMAG eine relevante Hürde: Schon für die einfachste CASP-Basis-Lizenz werden 10.000 € fällig, bevor der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden kann. Hinzu kommt die jährliche Umlage. Bei einem Transaktionsvolumen von 50 Mio. € zahlt ein CASP-Basis-Betreiber z.B. 5.000 € Basis + 5.000 € Volumensanteil = 10.000 € / Jahr Umlage (zuzüglich Einmalgebühr im Erstjahr). Die BaFin setzt die Umlage jährlich neu fest und erhebt Vorauszahlungen.
Häufig gestellte Fragen zu KMAG und BaFin-Gebühren
Was ist das KMAG und wen betrifft es?
Das Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz (KMAG) setzt die EU-MiCA-Verordnung (EU 2023/1114) in deutsches Recht um. Es betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland Krypto-Dienstleistungen erbringen: Verwahrung, Handel, Ausgabe von E-Geld-Token oder wertreferenzierten Token. Für diese Tätigkeiten ist eine BaFin-Genehmigung erforderlich, verbunden mit laufenden Aufsichtskosten.
Was ist der Unterschied zwischen § 20 und § 21 KMAG?
§ 20 KMAG regelt die einmalige Genehmigungsgebühr bei Erstbeantragung einer Lizenz — je nach Lizenzart zwischen 10.000 € (CASP Basis) und 75.000 € (wertreferenzierter Token). § 21 KMAG regelt die jährliche Umlage zur laufenden Finanzierung der BaFin-Aufsicht, bestehend aus einem Basisbetrag plus 0,01 % des jährlichen Transaktionsvolumens.
Was sind CASP-Lizenzen nach dem KMAG?
CASP steht für Crypto-Asset Service Provider. Das KMAG unterscheidet zwischen CASP Basis (einfache Dienstleistungen wie Verwahrung oder Ausführung von Aufträgen) und CASP Erweitert (umfassendere Dienste inkl. Handel auf eigene Rechnung und Portfolio-Management). Die Unterscheidung folgt Art. 60 ff. MiCA und bestimmt die Höhe der Genehmigungsgebühr.
Wie wird die Höchstgrenze (Deckelung) bei § 21 KMAG berechnet?
Nach § 21 Abs. 4 KMAG wird die Jahresumlage gedeckelt, um Unternehmen mit sehr hohem Volumen nicht übermäßig zu belasten. Die Deckelung beträgt je nach Lizenzart 100.000 € (CASP Basis) bis 750.000 € (ART-Emittent). Liegt die Summe aus Basisbetrag und Volumensanteil über diesem Betrag, zahlt das Unternehmen nur den Höchstbetrag.
Muss jedes Unternehmen eine neue KMAG-Genehmigung beantragen?
Unternehmen, die bereits vor Inkrafttreten des KMAG tätig waren und eine entsprechende Erlaubnis nach dem vorherigen Kreditwesengesetz (KWG) oder der Kryptowerteverwahrverordnung hatten, genießen eine befristete Übergangsregelung. Neumarktteilnehmer benötigen stets eine vollständige KMAG-Genehmigung nach § 20 mit entsprechender Gebühr.
Wie hoch sind die typischen Gesamtkosten für einen mittelgroßen Kryptodienstleister?
Ein mittelgroßer CASP-Erweitert-Betreiber mit 500 Mio. € Jahresvolumen zahlt im Erstjahr: 25.000 € Genehmigungsgebühr (§ 20) + 12.000 € Basisumlage + 50.000 € Volumensanteil = 87.000 € gesamt. In Folgejahren entfällt die Genehmigungsgebühr, sodass nur 62.000 € Umlage fällig werden (gedeckelt auf max. 250.000 €).